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Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
330 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Informationsbroschüre zu erstellen, die den Erbbauberechtigten im Ortsbezirk 6 die aktuellen Regelungen und Fragestellungen zum Erbbaurecht verständlich darstellt. Dies soll dazu beitragen, die Transparenz zu erhöhen und den Erbbauberechtigten zu helfen, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine Informationsbroschüre zu entwerfen, die den aktuellen Stand in Sachen Erbbaurecht für den Ortsbezirk 6 (ggf. auch ganz Frankfurt) verständlich und nachvollziehbar für alle Erbbauberechtigte macht. Dies wurde mit der Vorlage OM 5425 zu dem Magistratsvortrag M 84 bereits dargestellt und auch gefordert. Am besten sollten auch Fallbeispiele zu folgenden Fragestellungen enthalten sein - gerne auch mehr und mehrsprachig:

  1. Was ist bei der Veräußerung zu beachten?
  2. Was ist bei einer Kreditaufnahme zu beachten?
  3. Wie hoch darf ein Erbbaurecht beliehen werden?
  4. Welche Umbauten wirken sich wie auf den Erbbauzins aus?
  5. Was ist bei der Vererbung zu beachten (mit und ohne Kredit, mit und ohne Umbau)?
  6. Wann und warum muss Grunderwerbssteuer bei einer Verlängerung des Erbbaurechts bezahlt werden?
  7. Welche Vereinbarungen geht der Erbbauberechtigte mit der Stadt Frankfurt bei einer Verlängerung neu ein?
  8. Was ist ein Siedlungsgebiet und welche Berechnungsgrößen unterscheiden es im Vergleich zu anderen Erbbaurechten?

Begründung

Der Magistratsvortrag M 84 schafft in Kombination mit dem Erbbaurecht 2000 und der Stellungnahme ST 495 mehr Transparenz, jedoch bleibt alles im Verwaltungsdeutsch und muss darüber hinaus zusammengesucht werden. Nimmt man dann noch das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) und den Erbbaurechts-Altvertrag plus ggf. Nachtragsverträge hinzu, so sind wenige Erbbauberechtigte in der Lage, obige Fragen zu beantworten. Es würde den Erbbauberechtigten sehr nützen und helfen, wenn die Erbbaurechtsregularien der Stadt Frankfurt in Kombination mit dem Erbbaurechtsgesetz in ein leichter verständliches Werk umgesetzt würden. Hier sind die bisher vorliegenden Unterlagen, die sich vornehmlich aus Vorlagen und Abstimmungsergebnissen des parlamentarischen Handelns ergeben haben, leider insgesamt zu komplex. Eine Veranstaltung wird seitens des Magistrats, wie in der Stellungnahme ST 495 mitgeteilt, als nicht erforderlich angesehen und wird unter Pandemiebedingungen auch schwer durchführbar sein. Eine Veranschaulichung der aktuellen Rechtslage bleibt dennoch wünschenswert und erforderlich, damit jeder Betroffene in der Lage ist, sein künftiges Handeln daran zu orientieren. Fragen zur Sache sind dem Ortsbeirat in vielfältiger Weise bekannt bzw. an ihn selbst herangetragen worden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2016OAOA 12Fragen, Forderungen und Änderungswünsche Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84Anregung
  2. 11. November 2019OFOF 1177/6Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in SiedlungsgebietenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. November 2019OMOM 5425Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in SiedlungsgebietenDirektanregung
  4. 16. März 2020STST 495Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in SiedlungsgebietenStellungnahme
  5. 11. August 2020OFOF 1369/6Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD
  6. 15. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6487Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6
    Direktanregung
  7. 11. Januar 2021STST 22Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Stellungnahme
  8. 6. Dezember 2021OFOF 312/6Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Ortsbeiratsantrag · SPD
  9. 11. Januar 2022OMOM 1343Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Direktanregung
  10. 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 330 WochenSTST 2200Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erinnerung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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