Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Erledigung der Anregung OM 6487 zeitnah vorzunehmen, um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Erbbaurechte zu informieren. Die Situation ist weiterhin unübersichtlich, weshalb eine Klärung dringend erforderlich ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird an die Erledigung der oben genannten Anregung erinnert und höflich um eine zeitnahe Erledigung gebeten.
Begründung
In der Anregung OM 6487 wurde darum gebeten, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Erbbaurechte zu informieren. Die Situation ist nach wie vor unübersichtlich. Die Anregung hat sich somit nicht durch Zeitablauf erledigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2020STST 495Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in SiedlungsgebietenStellungnahme
- 11. August 2020OFOF 1369/6Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020OMOM 6487Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Direktanregung
- 11. Januar 2021STST 22Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Stellungnahme
- 6. Dezember 2021OFOF 312/6Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1343Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Direktanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 132 WochenSTST 2200Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erinnerung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21