Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erinnerung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Erinnerung an die Anregung zum Erbbaurecht im Ortsbezirk 6. Es wird auf die Informationsbroschüre für Wohnerbbauberechtigte verwiesen, die wichtige Informationen zu Erbbaurechten und deren vertraglichen Grundlagen enthält.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das für die Vergabe zuständige Amt für Bau und Immobilien hat im Dezember 2021 die Informationsbroschüre für Wohnerbbauberechtigte der Stadt Frankfurt am Main ("Wohnerbbaurechte der Stadt Frankfurt am Main") erstellt, die auf dem offiziellen Stadtportal www.frankfurt.de im Internet abrufbar ist. In dieser Broschüre sind die wichtigsten Fragen zum Erbbaurecht sowie die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe und Verlängerung städtischer Erbbaurechte dargestellt.
Erbbaurechtsverträge sind bilaterale zivilrechtliche Verträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem jeweiligen Erbbauberechtigten. Sie enthalten regelmäßig neben den von der Stadtverordnetenversammlung zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 84/2016 beschlossenen Vertragsinhalten im Einzelfall häufig weitergehende Regelungen. Bei Fragen zu den Inhalten einzelner Verträge können sich Erbbauberechtigte an das Sachgebiet 25.31.2 Erbbaurechte im Amt für Bau und Immobilien wenden. Von dort können auf Grundlage der individuellen vertraglichen Regelungen Fragen fundiert beantwortet werden. Die zuständigen Mitarbeitenden sind erreichbar unter der E-Mail-Adresse amt25.erbbaurechte@stadt-frankfurt.de.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2020OMOM 6487Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Direktanregung
- 11. Januar 2021STST 22Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6Stellungnahme
- 6. Dezember 2021OFOF 312/6Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Januar 2022OMOM 1343Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erledigung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Direktanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 106 WochenSTST 2200Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erinnerung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab