Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31
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Kniebisstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 6408.05.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Sicherheitskosten bei Veranstaltungen27.02.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Kniebisstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2011, OM 4884 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 31.12.2010
Betreff: Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31 Der Magistrat wird gebeten, die Zweckmäßigkeit der Halte- und Parkverbotsbeschilderung in Höhe der Hausnummer Kniebisstraße 31 zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.
Begründung: Nach dem Umzug des Altenheims von der Kniebisstraße in die Goldsteinstraße erscheint das Halteverbot vor dem alten Haus in der Kniebisstraße nicht mehr sinnvoll. Dieses war ursprünglich für Rettungsfahrzeuge und Zulieferer eingerichtet worden. Hier könnten leicht wieder ein paar Schilder entfallen und dadurch ein paar Parkplätze gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2010OFOF 1223/5Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2011Sie sind hierOMOM 4884Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Direktanregung
- 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 468Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats