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Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31

Vorlagentyp: OFSPD
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Nach dem Umzug des Altenheims von der Kniebisstraße in die Goldsteinstraße, erscheint das Halteverbot vor dem alten Haus in der Kniebisstraße nicht mehr sinnvoll. Dieses war ursprünglich für Rettungsfahrzeuge und Zulieferer eingerichtet worden. Hier könnten leicht wieder ein paar Schilder entfallen und ein paar Parkplätze gewonnen werden.

Inhalt

Antrag vom 31.12.2010, OF 1223/5

Betreff:

Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Zweckmäßigkeit der Halte-Parkverbotsbeschilderung in Höhe der Hausnummer Kniebisstraße 31 zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

Begründung:

Nach dem Umzug des Altenheims von der Kniebisstraße in die Goldsteinstraße, erscheint das Halteverbot vor dem alten Haus in der Kniebisstraße nicht mehr sinnvoll. Dieses war ursprünglich für Rettungsfahrzeuge und Zulieferer eingerichtet worden.

Hier könnten leicht wieder ein paar Schilder entfallen und ein paar Parkplätze gewonnen werden.

Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Dezember 2010Sie sind hier
    OFOF 1223/5Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Januar 2011OMOM 4884Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Direktanregung
  3. 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 468Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 49 · 14.01.2011
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4884 2011 Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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