Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 468
Betreff: Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31 Nach dem Umzug des Altenwohn- und Pflegeheims St. Josef in die, in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Liegenschaft Goldsteinstraße 14, wird die Haltverbotszone in der Kniebisstraße entfernt und in die Goldsteinstraße verlegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2010OFOF 1223/5Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2011OMOM 4884Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Direktanregung
- 17. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 468Überprüfung des Halte- und Parkverbots auf der Höhe Kniebisstraße 31Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab