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Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2010, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 628/8 vom 02.06.2010

Betreff: Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter Vorgang: M 46/10 Der Magistrat wird gebeten, mit der Vergabe der Planungs- und Restaurierungsaufträge die im Folgenden aufgeführten Anregungen des Ortsbeirates zu berücksichtigen. Die Anregungen sind mit der Absicht verbunden, das in der Architektur angelegte Stadtbild in der Nordweststadt und in der Römerstadt sowie auch das Landschaftsbild von Urselbach und Steinbach zu erhalten. In den vergangenen Jahren sind im Ortsbezirk Brückenbauwerke häufig nur unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität ersetzt oder verändert worden. Die Architektur und Ästhetik alter Brückenbauwerke ist nicht berücksichtigt worden. In Zusammenhang mit der ÖPP-Maßnahme sollen dem Ortsbeirat die Konstruktions- bzw. Rekonstruktionspläne im Einzelfall vorgelegt werden. Fuß-/Radwegebrücken in der Nordweststadt: Diese 10/11 bogenförmigen Brücken sind in den Übersichtsblättern als "Brücken mit Schrägstilrahmen" aus Spannbeton beschrieben. Sie sind ein zentrales Element in der Siedlung. Die Architektur und gebogene Form dieser Brücken soll erhalten bleiben, eine andersartige Ersatzkonstruktion (durch Hängebrücken oder ebene Stahl-/Betonauflagen) wird abgelehnt. Falls sich in den letzten oder kommenden Jahren andere Wegebeziehungen herausgebildet haben, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Brücke abgerissen wird. Die Zustimmung des Ortsbeirates ist erforderlich. (TeilBW: 7357 305/ 306 -0-123/01,02 - Teil BW 7258 301-306 (123/ 06-10, 18) - Teil BW: 7358 306, 307 - (123/ 03,04)) Fuß-/Radwegebrücken/Stege zum Nordwest-Zentrum: Die Konstruktion/Rekonstruktion oder Reparatur dieser sehr beanspruchten Bauwerke soll sich ebenfalls an der bis heute erhaltenen Architektur des Zentrums orientieren. Für die Brückenfassung, die äußerst verschmutzt ist, sollten andere (filigrane) Geländer-Lösungen vorgelegt werden. (Römerstadtsteg 7357 307-123/11, Niederurseler Steg 7358 310-123/13, Heddernheimer Steg 7458 302 123/16) Ziegelmauerwerk-, Naturstein- und Holzbrücken (Massivholzanteil): Für die im Bereich des Ortsbeirates noch erhaltenen Feld- oder Fußwegbrücken über Steinbach und Urselbach aus natürlichen Materialien ist die Priorität auf die Erhaltung, möglichst auf eine optische Verbesserung zu legen. Vor allem die Holzbrücken sind ein Element der Landschaft und zudem (im Gegensatz zu Beton) kaum abgenutzt oder verschmutzt. Der Ortsbeirat wünscht, dass das in den letzten Jahrzehnten geübte Verfahren, diese Brücken durch vermeintlich kostengünstigere Fertigteile zu ersetzen, nicht fortgesetzt wird. (Teil BW 7358 314 (124) Fußgängerbrücke über den Urselbach, Wiesenau; 7259 303-130 Fußgängersteg Schilasmühle, 7558309 B007 -Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim, BW 7459 303, 124a an den Mühlwegen und andere im Stadtteil Riedweise, Mertonviertel Feldwege-/Straßenbrücken aus Naturstein und Ziegelbauwerk: TeilBW 7257203 /110 Feldbrücke über den Steinbach, BW 7359 302 125 Feldwegbrücke über den Urselbach und Straßenbrücke Spielsgasse, Baujahr 1911, aus Naturstein) Stützwände, Bastionen, Treppenanlagen in der Römerstadt: Die aus Massivbauweise bestehenden Stützwände in der Römerstadt sollen bei Erneuerung oder Sanierung möglichst mit einem Relief versehen und den Natursteinwänden angeglichen werden (z.B. BW 7457 310 St 029 a-c). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2010OFOF 628/8Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Juni 2010Sie sind hier
    OMOM 4339Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter
    Direktanregung
  3. 26. August 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1250Ingenieurbauwerke als ÖPP, S. 5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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