Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, mit der Vergabe der Planungs- und Restaurierungsaufträge die im Folgenden aufgeführten Anregungen des Ortsbeirates zu berücksichtigen. Die Anregungen sind mit der Absicht verbunden, das in der Architektur angelegte Stadtbild in der Nord-West-Stadt und in der Römerstadt zu erhalten sowie auch das Landschaftsbild von Urselbach und Steinbach zu erhalten. In den vergangenen Jahren sind im Ortsbezirk Brückenbauwerke häufig nur unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität ersetzt oder verändert worden. Die Architektur und Ästhetik alter Brückenbauwerke ist nicht berücksichtigt worden. In Zusammenhang mit der ÖPP-Maßnahme sollen dem Ortsbeitrat die Konstruktions-/ Rekonstruktionspläne im Einzelfall vorgelegt werden. Fuß-Radwegebrücken in der Nordweststadt: Diese 10/11 bogenförmigen Brücken sind in den Übersichtsblättern als „Brücken mit Schrägstilrahmen“ aus Spannbeton beschrieben. Sie sind ein zentrales Element in der Siedlung. Die Architektur und gebogene Form dieser Brücken soll erhalten bleiben, eine andersartige Ersatzkonstruktion (durch Hängebrücken oder ebene Stahl/ Betonauf-lagen) wird abgelehnt. Falls sich in den letzten oder kommenden Jahren andere Wegebeziehungen herausgebildet haben, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Brücke abgerissen wird. Die Zustimmung des Ortsbeirates ist erforderlich. ( TeilBW: 7357 305/ 306 -0-123/01,02 – Teil BW 7258 301-306 (123/ 06-10, 18) – Teil BW: 7358 306, 307 – (123/ 03,04)) Fuß-Radwegebrücken /Stege zum Nordwest-Zentrum: Die Konstruktion/Rekonstruktion oder Reparatur dieser sehr beanspruchten Bauwerke soll sich ebenfalls an der bis heute erhaltenen Architektur des Zentrums orientieren. Für die Brückenfassung, die äußerst verschmutzt ist, sollten andere (filigrane) Geländer-Lösungen vorgelegt werden. (Römerstadtsteg 7357 307-123/11, Niederurseler Steg 7358 310-123/13, Heddernheimer Steg 7458 302 123/16) Ziegelmauerwerk-, Naturstein- und Holzbrücken (Massivholzanteil): Für die im Bereich des Ortsbeirates noch erhaltenen Feld- oder Fußwegbrücken über Steinbach und Urselbach aus natürlichen Materialien ist die Priorität auf die Erhaltung, möglichst auf eine optische Verbesserung zu legen. Vor allem die Holzbrücken sind ein Element der Landschaft und zudem (im Gegensatz zu Beton) kaum abgenutzt oder verschmutzt. Der Ortsbeirat wünscht, dass das den letzten Jahrzehnten geübten Verfahren, diese Brücken durch vermeintlich kostengünstigere Fertigteile zu ersetzen, nicht fortgesetzt wird. (Teil BW 7358 314 (124) Fußgängerbrücke über den Urselbach, Wiesenau; 7259 303-130 Fußgängersteg Schilasmühle, 7558309 B007 –Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim, BW 7459 303, 124a an den Mühlwegen und andere im Stadtteil Riedweise, Mertonviertel) Feldwege-/ Straßenbrücken aus Naturstein und Ziegelbauwerk: TeilBW 7257203 /110 Feldbrücke über den Steinbach, BW 7359 302 125 Feldwegbrücke über den Urselbach, und Straßenbrücke Spielsgasse , Baujahr 1911, aus Naturstein) Stützwände, Bastionen, Treppenanlagen in der Römerstadt: die aus Massivbauweise bestehenden Stützwände in der Römerstadt sollen bei Erneuerung oder Sanierung möglichst mit einem Relief versehen und den Natursteinwänden angeglichen werden. (z.B. BW 7457 310 St 029 a-c). Die Massivwände der Bastionen in der Römerstadt können nur unter Beachtung des Denkmalschutzes restauriert werden.
Inhalt
Antrag vom 02.06.2010, OF 628/8
Betreff:
Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter
Der Ortsbeirat möge beschließen
Der Magistrat wird gebeten, mit der Vergabe der Planungs- und Restaurierungsaufträge die im Folgenden aufgeführten Anregungen des Ortsbeirates zu berücksichtigen.
Die Anregungen sind mit der Absicht verbunden, das in der Architektur angelegte Stadtbild in der Nord-West-Stadt und in der Römerstadt zu erhalten sowie auch das Landschaftsbild von Urselbach und Steinbach zu erhalten.
In den vergangenen Jahren sind im Ortsbezirk Brückenbauwerke häufig nur unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität ersetzt oder verändert worden. Die Architektur und Ästhetik alter Brückenbauwerke ist nicht berücksichtigt worden. In Zusammenhang mit der ÖPP-Maßnahme sollen dem Ortsbeitrat die Konstruktions-/ Rekonstruktionspläne im Einzelfall vorgelegt werden.
Fuß-Radwegebrücken in der Nordweststadt: Diese 10/11 bogenförmigen Brücken sind in den Übersichtsblättern als "Brücken mit Schrägstilrahmen“ aus Spannbeton beschrieben. Sie sind ein zentrales Element in der Siedlung. Die Architektur und gebogene Form dieser Brücken soll erhalten bleiben, eine andersartige Ersatzkonstruktion (durch Hängebrücken oder ebene Stahl/ Betonauf-lagen) wird abgelehnt. Falls sich in den letzten oder kommenden Jahren andere Wegebeziehungen herausgebildet haben, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Brücke abgerissen wird. Die Zustimmung des Ortsbeirates ist erforderlich.
( TeilBW: 7357 305/ 306 -0-123/01,02 – Teil BW 7258 301-306 (123/ 06-10, 18) –
Teil BW: 7358 306, 307 – (123/ 03,04))
Fuß-Radwegebrücken /Stege zum Nordwest-Zentrum: Die Konstruktion/Rekonstruktion oder Reparatur dieser sehr beanspruchten Bauwerke soll sich ebenfalls an der bis heute erhaltenen Architektur des Zentrums orientieren. Für die Brückenfassung, die äußerst verschmutzt ist, sollten andere (filigrane) Geländer-Lösungen vorgelegt werden.
(Römerstadtsteg 7357 307-123/11, Niederurseler Steg 7358 310-123/13, Heddernheimer Steg
7458 302 123/16)
Ziegelmauerwerk-, Naturstein- und Holzbrücken (Massivholzanteil): Für die im Bereich des Ortsbeirates noch erhaltenen Feld- oder Fußwegbrücken über Steinbach und Urselbach aus natürlichen Materialien ist die Priorität auf die Erhaltung, möglichst auf eine optische Verbesserung
zu legen. Vor allem die Holzbrücken sind ein Element der Landschaft und zudem (im Gegensatz zu Beton) kaum abgenutzt oder verschmutzt. Der Ortsbeirat wünscht, dass das den letzten Jahrzehnten
geübten Verfahren, diese Brücken durch vermeintlich kostengünstigere Fertigteile zu ersetzen, nicht fortgesetzt wird.
(Teil BW 7358 314 (124) Fußgängerbrücke über den Urselbach, Wiesenau; 7259 303-130
Fußgängersteg Schilasmühle, 7558309 B007 –Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim,
BW 7459 303, 124a an den Mühlwegen und andere im Stadtteil Riedweise, Mertonviertel)
Feldwege-/ Straßenbrücken aus Naturstein und Ziegelbauwerk:
TeilBW 7257203 /110 Feldbrücke über den Steinbach, BW 7359 302 125 Feldwegbrücke über
den Urselbach, und Straßenbrücke Spielsgasse , Baujahr 1911, aus Naturstein)
Stützwände, Bastionen, Treppenanlagen in der Römerstadt: die aus Massivbauweise bestehenden Stützwände in der Römerstadt sollen bei Erneuerung oder Sanierung möglichst mit einem Relief versehen und den Natursteinwänden angeglichen werden. (z.B. BW 7457 310 St 029 a-c). Die Massivwände der Bastionen in der Römerstadt können nur unter Beachtung des Denkmalschutzes restauriert werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2010Sie sind hierOFOF 628/8Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juni 2010OMOM 4339Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterDirektanregung
- 26. August 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1250Ingenieurbauwerke als ÖPP, S. 5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)