Ingenieurbauwerke als ÖPP, S. 5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1250
Betreff:
Ingenieurbauwerke als ÖPP, S. 5/6 ff / Anlage 1, Übersichtsblätter
Die benannten bogenförmigen Brückenbauwerke mit den Schrägstilrahmen werden von der Konstruktion nicht verändert. Aufgrund der vorhandenen Bauwerkssubstanz ist bei diesen Bauwerken eine umfangreiche Instandsetzung zu erwarten, welche aber nicht in die tragende Bauwerksstruktur eingreift. Eine Veränderung der Optik der Bauwerke könnte durch eine neue Geländerkonstruktion (Füllstabgeländer) und durch eine neue farbige Beschichtung der Bauwerke eintreten. Die Entwurfsplanungen zu den Bauwerken werden dem Ortsbeirat vorgestellt.
Das Schadensbild an den Zugängen/Stegen zum Nordwestzentrum erfordert eine Grundhafte Instandsetzung der Bauwerke. In die tragende Bauwerksstruktur wird bei einer Grundhaften Instandsetzung nicht eingegriffen, so dass auch hier keine größeren Veränderungen in der Optik zu erwarten sind. Im Rahmen dieser Instandsetzungen werden in der Regel die Geländer erneuert, so dass eine neue Geländerform geplant werden kann. Bei der Gestaltung der Geländerformen sind die Technischen Regelwerke zu beachten, welche der Gestaltung der Geländerform Grenzen setzt.
Die benannten Stützbauwerke (u.a. St 029 a – c) sind nicht so stark geschädigt, dass ein Ersatzneubau zu erwarten ist. Im Rahmen der Instandsetzungsstrategie des ÖPP-Partners ist eine Betoninstandsetzung und Beschichtung der Stützwände zu erwarten. Ferner wird es eine Instandsetzung der Treppenanlagen und der Geländer geben. Im Rahmen dieser Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Profilierung nicht möglich. Eine Verblendung aus Natursteinen scheidet aus Kostengründen aus. Sollte im Rahmen der Unterhaltung der Bauwerke ein Ersatzneubau notwendig werden, können Schalungsmatrizen verwendet werden. Hierbei können unterschiedliche Strukturen erzeugt werden, zum Beispiel die Struktur einer Natursteinwand.
Zur Angebotsabgabe legen die Bieter ein Entwurfskonzept für jedes Bauwerk vor. Bei der Angebotswertung durch den Arbeitskreis wird nicht der günstigste Bieter ausgewählt sondern es wird eine Auswertung nach Preis, Bauqualität und Baukonstruktion geben. Dabei spielen städtebauliche und architektonische Aspekte eine wichtige Rolle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2010OFOF 628/8Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juni 2010OMOM 4339Ingenieurbauwerke als ÖPP, S.5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterDirektanregung
- 26. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1250Ingenieurbauwerke als ÖPP, S. 5/6 ff / Anlage 1, ÜbersichtsblätterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab