Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als ÖPP
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Sitzung des Ortsbeirats 8 vom 22. April wurde die Magistratsvorlage M 46 „Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentlich-Private-Partnerschaft“ von Vertreterinnen und Vertretern Stadtkämmerei und des Amts für Straßenbau und Erschließung vorgestellt. Nach unserer Einschätzung konnten weder durch die Magistratsvorlage noch durch die Erläuterungen nicht hinreichend begründet werden, warum in dieser Situation ein ÖPP-Verfahren notwendig ist. Die folgenden Punkte verdeutlichen dies:
- Finanzielle Vorteile bei einem ÖPP-Verfahren gegenüber der herkömmlichen Finanzierung bei Erstellung und Sanierung von Bauwerken in Eigenregie Der Haushalt der Stadt Frankfurt steht nicht unter Kuratel des Innenministers. Die Stadt könnte bei den in der M 46 genannten Vorhaben auf zinsgünstige Kommunalkredite zurückgreifen. Zu dem verhindern die den Investoren bei einem ÖPP-Verfahren einzuräumenden Wertsicherungsklauseln, dass die Stadt bei entsprechender Wettbewerbs- und konjunktureller Entwicklung eventuelle Preis- und Zinsvorteile selber nutzt. Hinzukommt, dass die Stadt in den letzten Jahren die in den Haushalten finanzierten Investitionsmaßnahmen nicht alle realisiert hat. Falls dies mit fehlendem Personal begründet wird, hätte dafür längst zusätzliches Personal eingestellt werden müssen. Dies gilt auch für den Hinweis, dass eine Vergabe von Planungsleistungen und Controlling nur bei zusätzlichem Personal möglich ist. Es fehlt auch an einer nachvollziehbaren und ausführlichen Gegenüberstellung der Kosten beim ÖPP-Verfahren und bei einer Realisierung in Eigenregie.
- Das in der M 46 vorgetragene Vorgehen führt zu einer langjährigen Bindung Eine solche langjährige Bindung von Haushaltsmitteln engt den Spielraum der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte dramatisch ein. Es führt damit zur Entmachtung der Parlamente bei ihrem wichtigsten Recht, über den Haushalt zu entscheiden.
- Änderung der Bedürfnisse im öffentlichen Verkehrsraum Weder in der M 46 noch bei den Erläuterungen wurde das Problem hinreichend berücksichtigt, dass sich die Bedürfnisse im öffentlichen Verkehrsraum innerhalb der nächste 30 Jahre ändern könnten und wie dem im Rahmen des ÖPP-Verfahrens Rechnung getragen würden.
- Realisierungszeitraum der in der M 46 genannten Vorhaben Es ist auch nicht nachgewiesen, dass eine Eigenrealisierung der Projekte länger dauern muss als im ÖPP-Verfahren. Die dafür notwendigen Personalkosten fallen sowohl beim ÖPP-Verfahren, die dort eingepreist sind, an wie bei einer konventionellen Realisierung.
- Effiziensgewinne und –steigerungen bei Bündelung der Maßnahmen Effiziensgewinne durch Effizienssteigerungen können auch bei der Stadt durch Bündelung von Maßnahmen erreicht werden.
- Fehlendes Personal bei der Planung und Realisierung der Vorhaben Wie schon in den Ziffern 1 und 4 dargestellt wurde, ist der Hinweis auf fehlendes Personal kein hinreichender Grund, für ein ÖPP-Verfahren einzutreten.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2010, OF 627/8
Betreff:
Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als ÖPP
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, der Magistratsvorlage M 46 "Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentlich-Private-Partnerschaft“ nicht zuzustimmen.
Begründung:
In der Sitzung des Ortsbeirats 8 vom 22. April wurde die Magistratsvorlage M 46 "Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentlich-Private-Partnerschaft“ von Vertreterinnen und Vertretern Stadtkämmerei und des Amts für Straßenbau und Erschließung vorgestellt.
Nach unserer Einschätzung konnten weder durch die Magistratsvorlage noch durch die Erläuterungen nicht hinreichend begründet werden, warum in dieser Situation ein ÖPP-Verfahren notwendig ist. Die folgenden Punkte verdeutlichen dies:
- Finanzielle Vorteile bei einem ÖPP-Verfahren gegenüber der herkömmlichen Finanzierung bei Erstellung und Sanierung von Bauwerken in Eigenregie
Der Haushalt der Stadt Frankfurt steht nicht unter Kuratel des Innenministers. Die Stadt könnte bei den in der M 46 genannten Vorhaben auf zinsgünstige Kommunalkredite zurückgreifen. Zu dem verhindern die den Investoren bei einem ÖPP-Verfahren einzuräumenden Wertsicherungsklauseln, dass die Stadt bei entsprechender Wettbewerbs- und konjunktureller Entwicklung eventuelle Preis- und Zinsvorteile selber nutzt.
Hinzukommt, dass die Stadt in den letzten Jahren die in den Haushalten finanzierten Investitionsmaßnahmen nicht alle realisiert hat. Falls dies mit fehlendem Personal begründet wird, hätte dafür längst zusätzliches Personal eingestellt werden müssen. Dies gilt auch für den Hinweis, dass eine Vergabe von Planungsleistungen und Controlling nur bei zusätzlichem Personal möglich ist.
Es fehlt auch an einer nachvollziehbaren und ausführlichen Gegenüberstellung der Kosten beim ÖPP-Verfahren und bei einer Realisierung in Eigenregie.
- Das in der M 46 vorgetragene Vorgehen führt zu einer langjährigen Bindung
Eine solche langjährige Bindung von Haushaltsmitteln engt den Spielraum der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte dramatisch ein. Es führt damit zur Entmachtung der Parlamente bei ihrem wichtigsten Recht, über den Haushalt zu entscheiden.
- Änderung der Bedürfnisse im öffentlichen Verkehrsraum
Weder in der M 46 noch bei den Erläuterungen wurde das Problem hinreichend berücksichtigt, dass sich die Bedürfnisse im öffentlichen Verkehrsraum innerhalb der nächste 30 Jahre ändern könnten und wie dem im Rahmen des ÖPP-Verfahrens Rechnung getragen würden.
- Realisierungszeitraum der in der M 46 genannten Vorhaben
Es ist auch nicht nachgewiesen, dass eine Eigenrealisierung der Projekte länger dauern muss als im ÖPP-Verfahren. Die dafür notwendigen Personalkosten fallen sowohl beim ÖPP-Verfahren, die dort eingepreist sind, an wie bei einer konventionellen Realisierung.
- Effiziensgewinne und –steigerungen bei Bündelung der Maßnahmen
Effiziensgewinne durch Effizienssteigerungen können auch bei der Stadt durch Bündelung von Maßnahmen erreicht werden.
- Fehlendes Personal bei der Planung und Realisierung der Vorhaben
Wie schon in den Ziffern 1 und 4 dargestellt wurde, ist der Hinweis auf fehlendes Personal kein hinreichender Grund, für ein ÖPP-Verfahren einzutreten.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2010 brachte SPD im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.06.2010 im OBR 8 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)