sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen
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- Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen.21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fuchstanzstraße per E-MailBegründung
Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der A 66 vom Nordwest-Kreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der A 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Nordring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeits-Beschränkung stadteinwärts nach dem Nordwest-Kreuz von 120 km/h und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, so dass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag des Magistrats von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u.a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegte die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." ( zit. nach: http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt.
Inhalt
Antrag vom 02.01.2015, OF 490/7
Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der A 66 vom Nordwest-Kreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird.
Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der A 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Nordring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeits-Beschränkung stadteinwärts nach dem Nordwest-Kreuz von 120 km/h und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, so dass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag des Magistrats von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u.a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegte die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." ( zit. nach: http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2014BB 446Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 2. Januar 2015Sie sind hierOFOF 490/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführenOrtsbeiratsantrag
- 20. Januar 2015OAOA 598Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446Anregung
- 21. Februar 2015OFOF 502/7Lärmschutz für die Anwohner der Stadtautobahn A66Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. März 2015OMOM 3931Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66Direktanregung
- 15. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 852sthausenTitel/Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER, FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU