sthausenTitel/Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 852
Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66 Einem kurzfristigen Ausbau bzw. einer Verbesserung der Lärmschutzwände entlang der A 66 stehen derzeit rechtliche Gründe entgegen. Aus Sicht des Landes Hessen werden die erforderlichen Lärmsanierungswerte der Richtlinie für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) nicht überschritten. Eine Pflicht zur Lärmsanierung besteht daher nicht. Mögliche neue Lärmschutzwände müssten ausschließlich durch die Stadt Frankfurt am Main finanziert werden. Hintergrund dieser Bewertung ist, dass die A 66 in diesem Bereich bereits 1972 in Betrieb gegangen ist. Der Autobahnabschnitt wurde seinerzeit auf Grundlage von Bebauungsplänen gebaut. Aus Sicht des Immissionsschutzes handelt es sich im rechtlichen Sinn um eine bestehende Bundesfernstraße. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind daher nicht anwendbar. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird bisher vom Land Hessen abgelehnt. Eine Initiative der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans 2010, Teilplan Straßenverkehr des Regierungsbezirks Darmstadt, wurde seinerzeit abgelehnt. Auch eine neuerliche Forderung des Magistrates auf Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde von der hessischen Straßenbauverwaltung, Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, abgelehnt. Hessen Mobil begründet die Ablehnung damit, dass die Sanierungswerte der o.g. Lärmschutz-Richtlinie bereits heute unterschritten werden. Aktuell wird der Lärmaktionsplan durch das Regierungspräsidium Darmstadt fortgeschrieben, das Beteiligungsverfahren soll im Sommer 2015 eröffnet werden. Der Magistrat wird sich dann erneut für die Aufnahme lärmmindernder Maßnahmen im Bereich der A 66 einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2014BB 446Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 2. Januar 2015OFOF 490/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführenOrtsbeiratsantrag
- 20. Januar 2015OAOA 598Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446Anregung
- 21. Februar 2015OFOF 502/7Lärmschutz für die Anwohner der Stadtautobahn A66Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. März 2015OMOM 3931Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66Direktanregung
- 15. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 852sthausenTitel/Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab