Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446
Betreff: Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, zum zweiten Mal fort und hat den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main um Aktualisierung der Maßnahmen und um weitere Maßnahmenvorschläge gebeten. Noch immer kann an einem Großteil der deutschen verkehrsnahen Luftmessstationen der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten werden. In Frankfurt am Main wird der seit 2010 gültige NO2-Grenzwert regelmäßig an den Luftmessstationen Friedberger Landstraße und am Bahnhof Höchst überschritten. Maximal 40 μg/m3 Stickstoffdioxid sind im Jahresmittel erlaubt. Hauptverantwortlich für die hohen Immissionskonzentrationen ist der quellnahe Kraftfahrzeugverkehr. An der Hintergrundstation am Höchster Bahnhof führt ein benachbarter Busbahnhof zu erhöhten Stickoxidwerten. An einer weiteren Messstation für den städtischen Hintergrund (Frankfurt Ost in der Hanauer Landstraße) wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid sicher eingehalten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, das Belastungsniveau von Luftschadstoffen weiter zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Möglichkeiten an kommunalen Maßnahmen stoßen jedoch zunehmend an ihre Grenzen und sind nicht ausreichend, die gültigen Grenzwerte, insbesondere in Hinblick auf Stickstoffdioxid, zeitnah einzuhalten. Es ist daher notwendig, gesetzliche Grundlagen und Anreize zu entwickeln, beispielsweise Fahrzeuge mit der Euro 6 / VI Norm schneller flächendeckend einzuführen. Diese Voraussetzungen können auf kommunaler Ebene jedoch nicht geschaffen werden. Der Magistrat hat die als Anlage beigefügten Maßnahmenvorschläge am 07.04.2014 dem Land Hessen übermittelt und zusätzlich um eine Bewertung des Immissionsbeitrags des Flugverkehrs in Frankfurt am Main gebeten. Die Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf den gültigen Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein Main, Teilplan Frankfurt am Main. Dieser kann unter www.umweltamt.stadt-frankfurt.de, "Luft- und Stadtklima" -> "Luftreinhalteplanung" heruntergeladen werden. Anlage 1 (ca. 781 KB) Anlage 2 (ca. 2,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Antrag vom 12.01.2015, OF 285/16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2014Sie sind hierBB 446Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 2. Januar 2015OFOF 490/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführenOrtsbeiratsantrag
- 12. Januar 2015OFOF 285/162. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 14. Januar 2015OMOM 37622. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am MainDirektanregung
- 20. Januar 2015OAOA 598Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446Anregung
- 21. Februar 2015OFOF 502/7Lärmschutz für die Anwohner der Stadtautobahn A66Ortsbeiratsantrag · FDP
- 2. März 2015STST 3382. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am MainStellungnahme
- 10. März 2015OMOM 3931Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66Direktanregung
- 15. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 852sthausenTitel/Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Autobahn 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf28 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme