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Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen

Vorlagentyp: OFSPD
44 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Mietwohnungen Wir danken dem Magistrat für die Informationen (ST 1816)zum Wegfall der Sozialbindung in den nächsten 10 Jahren. Aus der Auskunft, dass davon nahezu die Hälfte des gegenwärtigen Bestandes in Bornheim und dem Ostend betroffen ist, ergeben sich weitere Fragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, diesen günstigen Wohnraum zu erhalten? Welche Maßnahmen plant der Magistrat, von diesen rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu ergreifen? Wie viele weitere Wohnungen werden ggf. noch aus der Mietpreisbindung fallen, weil deren Darlehen noch vor dem 1.1. 2029 getilgt werden können? Begründung: Aus den Angaben des Magistrats ergibt sich, dass wir im Ostend und Bornheim am 1.1.20129 höchstens noch insgesamt 1.465 von zur Zeit 2. 406 preisgünstigen Wohnraum haben werden. Damit fallen nicht nur 941 Wohnungen für den kleinen Geldbeutel weg. Auch die Mittelschicht der insgesamt fast 60.000 Einwohner wird betroffen sein, weil ein Teil der betreffenden Wohnungen für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen gefördert werden. Außerdem ist zu befürchten, dass diese Entwicklung den Mietspiegel im Bezirk des Ortsbeirates nach oben beeinflussen wird. Wir möchten uns deshalb einen Überblick über die Maßnahmen verschaffen, die die Stadt ergreifen kann und wird, um die Sozialbindung und damit die Belegrechte zu erhalten. Wir begrüßen die Absicht des Magistrats mit den betreffenden Eigentümern Gespräche zu führen, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist jedoch fraglich, ob Gespräche ausreichen werden. Da die Belegrechte erhebliche Nachteile für die Vermieter darstellen, werden diese kaum zu überreden sein. Es sind deshalb auch andere Wege zu prüfen, um zu einem befriedigten Ergebnis zu kommen. Wir möchten außerdem informiert werden, welche Risiken damit verbunden sind, dass weitere Wohnungen von dem Wegfall der Belegrechte bedroht sind, weil die Darlehen der Förderung in den nächsten 10 Jahren getilgt werden können.

Inhalt

Antrag vom 12.11.2018, OF 287/4

Betreff: Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen Wir danken dem Magistrat für die Informationen (ST 1816)zum Wegfall der Sozialbindung in den nächsten 10 Jahren. Aus der Auskunft, dass davon nahezu die Hälfte des gegenwärtigen Bestandes in Bornheim und dem Ostend betroffen ist, ergeben sich weitere Fragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, diesen günstigen Wohnraum zu erhalten? Welche Maßnahmen plant der Magistrat, von diesen rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu ergreifen? Wie viele weitere Wohnungen werden ggf. noch aus der Mietpreisbindung fallen, weil deren Darlehen noch vor dem 1.1. 2029 getilgt werden können?

Begründung: Aus den Angaben des Magistrats ergibt sich, dass wir im Ostend und Bornheim am 1.1.20129 höchstens noch insgesamt 1.465 von zur Zeit 2. 406 preisgünstigen Wohnraum haben werden. Damit fallen nicht nur 941 Wohnungen für den kleinen Geldbeutel weg. Auch die Mittelschicht der insgesamt fast 60.000 Einwohner wird betroffen sein, weil ein Teil der betreffenden Wohnungen für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen gefördert werden. Außerdem ist zu befürchten, dass diese Entwicklung den Mietspiegel im Bezirk des Ortsbeirates nach oben beeinflussen wird. Wir möchten uns deshalb einen Überblick über die Maßnahmen verschaffen, die die Stadt ergreifen kann und wird, um die Sozialbindung und damit die Belegrechte zu erhalten. Wir begrüßen die Absicht des Magistrats mit den betreffenden Eigentümern Gespräche zu führen, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist jedoch fraglich, ob Gespräche ausreichen werden. Da die Belegrechte erhebliche Nachteile für die Vermieter darstellen, werden diese kaum zu überreden sein. Es sind deshalb auch andere Wege zu prüfen, um zu einem befriedigten Ergebnis zu kommen. Wir möchten außerdem informiert werden, welche Risiken damit verbunden sind, dass weitere Wohnungen von dem Wegfall der Belegrechte bedroht sind, weil die Darlehen der Förderung in den nächsten 10 Jahren getilgt werden können.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. Mai 2018OFOF 238/4Auslaufen der SozialbindungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Juni 2018VV 906Auslaufen der SozialbindungAnfrage
  3. 17. September 2018STST 1816Auslaufen der SozialbindungStellungnahme
  4. 12. November 2018Sie sind hier
    OFOF 287/4Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 27. November 2018OMOM 3986Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenDirektanregung
  6. 8. März 2019STST 569Keine Kappung der Buslinie 30Stellungnahme
  7. 22. März 2019Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 596Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenStellungnahme
  8. 26. Januar 2020OFOF 427/4Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 11. Februar 2020OMOM 5736Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 27 · 27.11.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3986 2018 Die Vorlage OF 287/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der erste Satz des Tenors gestrichen wird; 2. der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet: "Aus der Stellungnahme ST 1816 vom 17.09.2018 ergeben sich weitere Fragen."; 3. der letzte Satz im ersten Absatz der Begründung gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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