Auslaufen der Sozialbindung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 entstanden aus Vorlage: OF 238/4 vom 20.05.2018
Betreff: Auslaufen der Sozialbindung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie viele Wohnungen in welchen Immobilien in den nächsten zehn Jahren aus der Sozialbindung fallen. Das Auskunftsverlangen bezieht sich auf Mietwohnungen in Bornheim und dem Ostend.
Begründung: Aus aktuellem Anlass will sich der Ortsbeirat einen Überblick über vorgenannte Mietwohnungen und dem Wegfall deren Sozialbindung verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2018OFOF 238/4Auslaufen der SozialbindungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018Sie sind hierVV 906Auslaufen der SozialbindungAnfrage
- 17. September 2018STST 1816Auslaufen der SozialbindungStellungnahme
- 12. November 2018OFOF 287/4Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2018OMOM 3986Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenDirektanregung
- 8. März 2019STST 569Keine Kappung der Buslinie 30Stellungnahme
- 22. März 2019STST 596Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenStellungnahme
- 26. Januar 2020OFOF 427/4Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2020OMOM 5736Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenDirektanregung
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 106 WochenSTST 1056Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen