Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen
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Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3986 entstanden aus Vorlage: OF 287/4 vom 12.11.2018
Betreff: Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18 Aus der Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1816, ergeben sich weitere Fragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche rechtlichen Möglichkeiten er hat, diesen günstigen Wohnraum zu erhalten; 2. welche Maßnahmen er plant, von diesen rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu ergreifen; 3. wie viele weitere Wohnungen ggf. noch aus der Mietpreisbindung fallen werden, weil deren Darlehen noch vor dem 01.01.2029 getilgt werden können.
Begründung: Aus den Angaben des Magistrats ergibt sich, dass es im Ostend und in Bornheim am 01.01.2029 höchstens noch insgesamt 1.465 von zurzeit 2.406 preisgünstigen Wohnraum geben wird. Damit fallen nicht nur 941 Wohnungen für den kleinen Geldbeutel weg. Auch die Mittelschicht der insgesamt fast 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird betroffen sein, weil ein Teil der betreffenden Wohnungen für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen gefördert werden. Der Ortsbeirat möchte sich deshalb einen Überblick über die Maßnahmen verschaffen, die die Stadt ergreifen kann und wird, um die Sozialbindung und damit die Belegrechte zu erhalten. Der Ortsbeirat begrüßt die Absicht des Magistrats, mit den betreffenden Eigentümern Gespräche zu führen, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist jedoch fraglich, ob Gespräche ausreichen werden. Da die Belegrechte erhebliche Nachteile für die Vermieter darstellen, werden diese kaum zu überreden sein. Es sind deshalb auch andere Wege zu prüfen, um zu einem befriedigten Ergebnis zu kommen. Der Ortsbeirat möchte außerdem informiert werden, welche Risiken damit verbunden sind, dass weitere Wohnungen von dem Wegfall der Belegrechte bedroht sind, weil die Darlehen der Förderung in den nächsten zehn Jahren getilgt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2018OFOF 238/4Auslaufen der SozialbindungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018VV 906Auslaufen der SozialbindungAnfrage
- 17. September 2018STST 1816Auslaufen der SozialbindungStellungnahme
- 12. November 2018OFOF 287/4Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2018Sie sind hierOMOM 3986Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenDirektanregung
- 8. März 2019STST 569Keine Kappung der Buslinie 30Stellungnahme
- 22. März 2019STST 596Wegfall der Mietpreisbindung in MietwohnungenStellungnahme
- 26. Januar 2020OFOF 427/4Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2020OMOM 5736Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenDirektanregung
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 106 WochenSTST 1056Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats