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Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet

Vorlagentyp: OFfwf
158 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Bericht B 700 enthält Fehler und ist zumindest in Bezug auf die Ziffer 4 der

  1. Seite völlig unklar. Der Vorgang unter d) ist falsch bezeichnet. Die OA 421 ist keine Anregung des Ortsbeirats 6, sondern des Ortsbeirats
  2. Die im Bericht behandelte Anfrage A 19 stammt nicht vom 15.8.2007, sondern vom 15.8.
  3. Der Verweis des Magistrats im Bericht B 700 zu der Frage 4 der A 19 auf das Planfeststellungsverfahren und auf den Rechtscharakter von Flugrouten ist zwar für sich genommen inhaltlich richtig, führt aber im Zusammenhang mit den hier in Rede stehenden Problemen zu Unklarheiten und zur Verwirrung. Da der Magistrat auf die Ziffer 4 der
  4. Seite überhaupt nicht eingeht, besteht die Gefahr, dass er unzulässig seine zu Ziffer 4 der A 19 geäußerte Rechtsauffassung auf die OA 421 des OBR 16 überträgt. Die OA 421 ist vom Ortsbeirat 16 unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eingebracht worden und hat auch nichts mit dem geplanten Ausbau zu tun, sondern betrifft derzeit nur die vorhandenen An- und Abflugrouten insbesondere über Bergen-Enkheim. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den Bericht B 184, betreffend „Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“, dem zu entnehmen ist, dass in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht werden. Dass nach entsprechenden Änderungen die „zuständigen Behörden“ (das ist dann nicht der Magistrat, sondern das Luftfahrtbundesamt) diese durch Rechtsverordnung in Kraft setzen, ändert nichts an der Verantwortung des Magistrats gegenüber der Frankfurter Bevölkerung. Da der Magistrat unbestritten in der Fluglärmkommission vertreten und somit zuständig ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und den Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme soll sein, Möglichkeiten zu eröffnen oder zu erleichtern, die Flugrouten – in welcher Form auch immer – über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren.

Inhalt

Antrag vom 25.10.2007, OF 228/16

Betreff:

Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Bericht B 700 wird nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

den Magistrat zu beauftragen,

die Anregungen aus der OA 421, die in der 14. Sitzung der Stadtverordneten-versammlung vom 5. Juli 2007 eine Mehrheit fand, auch tatsächlich umzusetzen, also entsprechende Vorschläge zur Lärmminderung in die Fluglärmkommission einzubringen und sich nicht auf seine angebliche Unzuständigkeit zu berufen, die weder den rechtlichen Gegebenheiten noch dem Anlass der OA 421 entspricht. Der Magistrat soll der Empfehlung der Deutsche Flugsicherung DFS folgen, der eine Beratung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms für geboten hält “…vor diesem Hintergrund, dass annähernd jede Veränderung von Flugrouten im Rhein-Main-Gebiet zu einer Veränderung der Lärmbelastung – möglicherweise zu Gunsten des einen Bereiches, aber auch zu Lasten anderer Bereiche – führt“ und genau dies im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen für die Zukunft ermöglicht werden muss.

Begründung:

Der Bericht B 700 enthält Fehler und ist zumindest in Bezug auf die Ziffer 4 der

  1. Seite völlig unklar. Der Vorgang unter d) ist falsch bezeichnet. Die OA 421 ist keine Anregung des Ortsbeirats 6, sondern des Ortsbeirats
  2. Die im Bericht behandelte Anfrage A 19 stammt nicht vom 15.8.2007, sondern vom 15.8.
  3. Der Verweis des Magistrats im Bericht B 700 zu der Frage 4 der A 19 auf das Planfeststellungsverfahren und auf den Rechtscharakter von Flugrouten ist zwar für sich genommen inhaltlich richtig, führt aber im Zusammenhang mit den hier in Rede stehenden Problemen zu Unklarheiten und zur Verwirrung. Da der Magistrat auf die Ziffer 4 der
  4. Seite überhaupt nicht eingeht, besteht die Gefahr, dass er unzulässig seine zu Ziffer 4 der A 19 geäußerte Rechtsauffassung auf die OA 421 des OBR 16 überträgt. Die OA 421 ist vom Ortsbeirat 16 unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eingebracht worden und hat auch nichts mit dem geplanten Ausbau zu tun, sondern betrifft derzeit nur die vorhandenen An- und Abflugrouten insbesondere über Bergen-Enkheim. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den Bericht B 184, betreffend "Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“, dem zu entnehmen ist, dass in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht werden. Dass nach entsprechenden Änderungen die "zuständigen Behörden“ (das ist dann nicht der Magistrat, sondern das Luftfahrtbundesamt) diese durch Rechtsverordnung in Kraft setzen, ändert nichts an der Verantwortung des Magistrats gegenüber der Frankfurter Bevölkerung. Da der Magistrat unbestritten in der Fluglärmkommission vertreten und somit zuständig ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und den Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme soll sein, Möglichkeiten zu eröffnen oder zu erleichtern, die Flugrouten – in welcher Form auch immer – über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 700 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2007BB 700Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  2. 25. Oktober 2007Sie sind hier
    OFOF 228/16Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
    Ortsbeiratsantrag · fwf
  3. 30. Oktober 2007OAOA 529Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 700Anregung
  4. 11. April 2008BB 169Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  5. 15. September 2008BB 584Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  6. 20. Februar 2009BB 108Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  7. 27. Juli 2009BB 630Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  8. 4. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 158 WochenBB 636Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 16 · 30.10.2007
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung OA 529 2007 Anregung OA 530 2007 1. a) Die Vorlage B 700 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 529 und OA 530 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 226/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 229/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneWBE
Ablehnung:
CDUFDP
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme

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