Voraussetzungen für die Lärmoptimierung von Flugrouten schaffen - Bergen-Enkheim entlasten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wie dem Bericht des Magistrats vom 10.04.2007, B 184, betreffend „ Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“ zu entnehmen ist, werden derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht. Die DFS hat sich bisher stets geweigert, Veränderungen auf Flugrouten vorzunehmen, wenn dies zu Lasten anderer Wohnbereiche führen würde, selbst wenn bestimmte Bereiche entlastet würden. Das führt in der Praxis zu einem Veränderungsverbot, weil im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet immer irgendein Wohngebiet zusätzlich belastet werden könnte. Abweichungen von dieser Regel sind bisher nur in ganz besonderen Ausnahmefällen gemacht worden, wenn starker politischer Druck vorlag (Tabum-Route über dem Taunus). Für Bergen-Enkheim hat sich die DFS in einer umfangreichen, sich über Jahre hinziehenden Korrespondenz mit der Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V. geweigert, selbst kleinste Variationen der Abflugroute 07-N (Lang) in Erwägung zu ziehen. Der Grund liegt nach schriftlichen Ausführungen der DFS in dem Fehlen des Instituts der sogenannten „Lärmschadensbilanz“, das es in mehreren europäischen Ländern gibt. Das bedeutet, die Flugsicherung hätte abzuwägen, ob eine Veränderungs-maßnahme im Gesamtergebnis zu einer Lärmentlastung führen kann. Eine solche Gesamtbetrachtung wird in Deutschland von der DFS nicht angestellt. Vielmehr lehnt die DFS Veränderungen schon dann ab, wenn nur irgendein Bereich neu oder zusätzlich belastet werden würde. In einem fiktiven Beispiel wurde die DFS gefragt, ob man eine Flugroutenänderung vornehmen würde, wenn 1.000 Bewohner zusätzlich belastet und 10.000 entlastet würden; die Antwort war negativ. Die DFS hat aber auch zu erkennen gegeben, dass sie positiv reagieren würde, wenn entsprechende Voraussetzungen in der Fluglärmkommission geschaffen werden würden. In einem Schreiben der DFS an den Vorstand der Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V. vom 11.4.2006 heißt es dazu: “Vor diesem Hintergrund, dass annähernd jede Veränderung von Flugrouten im Rhein-Main-Gebiet zu einer Veränderung der Lärmbelastung – möglicherweise zu Gunsten des einen Bereiches, aber auch zu Lasten anderer Bereiche – führt, ist die Beratung im Rahmen der Kommission zur Abwehr des Fluglärms geboten.“ Da der Magistrat in der Fluglärmkommission vertreten ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, um so Voraussetzungen zu schaffen oder zu erleichtern, die Flugrouten – in welcher Form auch immer – über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2007, OF 179/16
Betreff:
Voraussetzungen für die Lärmoptimierung von Flugrouten schaffen - Bergen-Enkheim entlasten
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
den Magistrat zu beauftragen,
in die Kommission zur Abwehr von Fluglärm eigene Vorschläge zur Lärmoptimierung auf Flugrouten über Frankfurter Stadtgebiet und besonders Bergen-Enkheim einzubringen, darunter den Vorschlag zu machen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen.
Begründung:
Wie dem Bericht des Magistrats vom 10.04.2007, B 184, betreffend " Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“ zu entnehmen ist, werden derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht.
Die DFS hat sich bisher stets geweigert, Veränderungen auf Flugrouten vorzunehmen, wenn dies zu Lasten anderer Wohnbereiche führen würde, selbst wenn bestimmte Bereiche entlastet würden. Das führt in der Praxis zu einem Veränderungsverbot, weil im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet immer irgendein Wohngebiet zusätzlich belastet werden könnte. Abweichungen von dieser Regel sind bisher nur in ganz besonderen Ausnahmefällen gemacht worden, wenn starker politischer Druck vorlag (Tabum-Route über dem Taunus). Für Bergen-Enkheim hat sich die DFS in einer umfangreichen, sich über Jahre hinziehenden Korrespondenz mit der Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V. geweigert, selbst kleinste Variationen der Abflugroute 07-N (Lang) in Erwägung zu ziehen.
Der Grund liegt nach schriftlichen Ausführungen der DFS in dem Fehlen des Instituts der sogenannten "Lärmschadensbilanz“, das es in mehreren europäischen Ländern gibt. Das bedeutet, die Flugsicherung hätte abzuwägen, ob eine Veränderungs-maßnahme im Gesamtergebnis zu einer Lärmentlastung führen kann. Eine solche Gesamtbetrachtung wird in Deutschland von der DFS nicht angestellt. Vielmehr lehnt die DFS Veränderungen schon dann ab, wenn nur irgendein Bereich neu oder zusätzlich belastet werden würde. In einem fiktiven Beispiel wurde die DFS gefragt, ob man eine Flugroutenänderung vornehmen würde, wenn 1.000 Bewohner zusätzlich belastet und 10.000 entlastet würden; die Antwort war negativ.
Die DFS hat aber auch zu erkennen gegeben, dass sie positiv reagieren würde, wenn entsprechende Voraussetzungen in der Fluglärmkommission geschaffen werden würden. In einem Schreiben der DFS an den Vorstand der Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V. vom 11.4.2006 heißt es dazu: “Vor diesem Hintergrund, dass annähernd jede Veränderung von Flugrouten im Rhein-Main-Gebiet zu einer Veränderung der Lärmbelastung – möglicherweise zu Gunsten des einen Bereiches, aber auch zu Lasten anderer Bereiche – führt, ist die Beratung im Rahmen der Kommission zur Abwehr des Fluglärms geboten.“
Da der Magistrat in der Fluglärmkommission vertreten ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, um so Voraussetzungen zu schaffen oder zu erleichtern, die Flugrouten – in welcher Form auch immer – über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2007BB 184Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
- 1. Juni 2007Sie sind hierOFOF 179/16Voraussetzungen für die Lärmoptimierung von Flugrouten schaffen - Bergen-Enkheim entlastenOrtsbeiratsantrag · fwf
- 19. Juni 2007OAOA 421Voraussetzungen für die Lärmoptimierung von Flugrouten schaffen - Bergen-Enkheim entlasten Bericht des Magistrats vom 10.04.2007, B 184Anregung
- 24. September 2007BB 700Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 11. April 2008BB 169Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 15. September 2008BB 584Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 20. Februar 2009BB 108Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 27. Juli 2009BB 630Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 4. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 182 WochenBB 636Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme