Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZBank
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Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen:
- Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden.
- Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem
- Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist.
- Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird
- a)der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist,
- b)die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt,
- c)an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet,
- d)die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt.
- Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2008, NR 1137
Betreff: Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen:
- Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden.
- Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem
- Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist.
- Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird
- a)der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist,
- b)die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt,
- c)an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet,
- d)die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt.
- Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2008, OF 309/2 Antrag vom 05.11.2008, OF 310/2 Antrag vom 05.11.2008, OF 311/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 29.10.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2008 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme Protokollerklärung der LINKE.: Da der Ortsbeirat mit der Vorlage OA 723 bereits die Ablehnung des Hochhausrahmenplans beschlossen hat und da uns keine Fakten (Verkehrs-, Klima-, und Verschattungsgutachten usw.) vorgelegt wurden, die eine Neuberatung des Beschlusses befürwortet haben, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)