DZ-Bank: Hoch hinaus ... aber mit glasklaren Regularien!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Erfahrungen des Ortsbeirats etwa im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Problemfeldern „Opernturm" oder „Ex-Kaufhof machen die o. a. Vorgehensweise unumgänglich. Auch die sich nun zunehmend abzeichnende monetäre Situation der DZ-Bank lässt die Aufgabe des kritischen Blicks nun nicht gerade ratsam erscheinen.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2008, OF 310/2
Betreff:
DZ-Bank: Hoch hinaus . . aber mit glasklaren Regularien!
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Planungsrechtliche Modifikationen des Hochhausentwicklungsplans, wie sie insbesondere im Zusammenhang mit der DZ-Bank angedacht werden, können nur dann realisiert werden, falls
- ein geprüftes Finanzierungskonzept für die gewünschte Baumaßnahme vorliegt,
- Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe bei der Stadt Frankfurt am Main hinterlegt werden,
- der Baufortschritt anhand von festzusetzenden "Milestones" überwacht und deren Erreichen durch angemessene Konventionalstrafen motiviert wird,
- Art, Umfang und zeitliche Lage der durch Baulärm bedingten Lärmemissionen schon im Vorfeld prognostiziert und in den entsprechenden Genehmigungsverfahren mit dem Ziel entsprechender Minimierung prüfend einbezogen wird. Weiters wird die Bewilligung von offenbar unvermeidbaren lärmrelevanten "Ausnahmegenehmigungen" hierbei als ökonomisches Instrument begriffen (Einzelfall = Ca$h).
Auf allen Ebenen der Beteiligten soll grundsätzlich gelten: "Je besser die Planung, desto geringer die Kosten"!
Begründung:
Die Erfahrungen des Ortsbeirats etwa im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Problemfeldern "Opernturm" oder "Ex-Kaufhof machen die o. a. Vorgehensweise unumgänglich. Auch die sich nun zunehmend abzeichnende monetäre Situation der DZ-Bank lässt die Aufgabe des kritischen Blicks nun nicht gerade ratsam erscheinen.
Hauptvorlage: Antrag vom 23.10.2008, NR 1137 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. November 2008 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme Protokollerklärung der LINKE.: Da der Ortsbeirat mit der Vorlage OA 723 bereits die Ablehnung des Hochhausrahmenplans beschlossen hat und da uns keine Fakten (Verkehrs-, Klima-, und Verschattungsgutachten usw.) vorgelegt wurden, die eine Neuberatung des Beschlusses befürwortet haben, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten.