Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 26.01.2007, M 22
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
- Für den Bereich - Prämäckerweg / Edwards Sportfeld - in Frankfurt am Main, Berkersheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 853 - Prämäckerweg / Edwards Sportfeld - ergibt sich aus dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 30.10.2006. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Bebauung des ehemals von den US- Streitkräften genutzten Sportplatzes und der versiegelten Fläche des so genannten “Schwarzen Platzes” schaffen. Städtebauliches Ziel ist es, insbesondere durch Wohnnutzungen und durch Aufwertung der öffentlichen Freiflächen den westlichen Ortsrand des Stadtteiles Berkersheim zu arrondieren.
- Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.09.2005 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 31.01.2006 bis 03.03.2006 durchgeführt worden ist.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, die Nachfrage nach Wohnbauland vorrangig durch die Nutzung brach gefallener Siedlungsflächen zu decken. Nach 1990 wurden die Flächen der ehemaligen "Edwards Kaserne“ sukzessive frei und entsprechend dieser Zielsetzung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 706 - Östlich der Homburger Landstraße - Edwards Barracks zur Entwicklung eines Wohngebiets ("Edwards Gardens“) festgesetzt. Die Nachfrage nach Wohnraum ist in Frankfurt allgemein ungebrochen und ist im Stadtteil Frankfurter Berg an der außerordentlich schnellen Vermarktung des Wohneigentums im Bereich "Edwards Gardens“ sowie der ehemaligen "Edwards Housing-Areas" deutlich ablesbar. Bevorzugt nachgefragt wird das Wohnen im Grünen in Form von Reihen- und Doppelhäusern. Diese Wohnform findet sich sowohl in den Neubauten als auch im Bestand an Wohnraum am Frankfurter Berg und in Berkersheim wieder. Die Entsiegelung des "Schwarzen Platz“ im Norden des Plangebietes ermöglicht eine Reorganisation und Aufwertung des öffentlichen Grünraums. Der 44 m breite "Grünzug“ als östliche Begrenzung des Planbereiches ist ein weiterer Baustein einer übergeordneten Wegeverknüpfung innerhalb des "Frankfurter GrünGürtels“. Zu III.: Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Die gleichzeitige Beteiligung der Behörden soll durchgeführt werden, da Stellungnahmen zu erwarten sind, die nicht zu einer Änderung des Planentwurfs führen und somit eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden kann. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Anlage 1_Begruendung (ca. 1,5 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 11 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.03.2007, NR 377 Antrag vom 10.04.2007, NR 412 Antrag vom 18.04.2007, NR 422 Antrag vom 25.02.2007, OF 254/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2007Sie sind hierMM 22Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 25. Februar 2007OFOF 254/10Grün für alle (Stadtteilgrenze Frankfurter Berg/Berkersheim)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2007NRNR 377Planungsrechtliche Sicherung einer Grünfläche und Ausweitung des Frankfurter GrüngürtelsSTVV-Antrag · SPD
- 10. April 2007NRNR 412Edwards-Sportfeld als Kaltluftschneise erhalten - B-Plan 853 ablehnenSTVV-Antrag · BFF
- 18. April 2007NRNR 422Bausteine für den Klimaschutz hier: Prämäckerweg/Edwards SportfeldSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 21. Dezember 2007BB 949Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 14. November 2008Antwort des Magistrats · nach 94 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und BFF gegen FDP und FAG (= Annahme); CDU, GRÜNE und LINKE.WASG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, FAG und BFF; CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 22 = Annahme, NR 377 = Ablehnung) NPD (M 22 und NR 377 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 377) sowie LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 22 = Annahme, NR 377, NR 412 und NR 422 = Ablehnung) NPD (M 22 und NR 422 = Ablehnung, NR 377 = Enthaltung, NR 412 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 377) sowie LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 22 = Annahme, NR 377, NR 412 und NR 422 = Ablehnung) NPD (M 22 und NR 422 = Ablehnung, NR 377 = Enthaltung, NR 412 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 22 und NR 377 = Annahme, NR 412 und NR 422 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE.WASG, BFF und NPD (= Ablehnung); REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 377) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF und NPD (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)