Grün für alle (Stadtteilgrenze Frankfurter Berg/Berkersheim)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 „Prämäckerweg / Edwards Sportfeld“ geht hervor, dass man die Notwendigkeit zur Bebauung aus drei Dingen ableitet: - Er wurde 1994 beschlossen. - Der Verkauf in einem anderen Teilstück des Frankfurter Bergs macht den Eindruck, dass man an dieser Stelle etwas verkaufen könne. - Das die Grünfläche im Moment keinen Erholungswert besitzt. Es wird außer Acht gelassen, dass: - der Bebauungsplan im Widerspruch zum Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan steht, aus denen er entwickelt werden sollte. - der Bebauungsplan eine Bebauung anstrebt, die in dieser Form weder im Osten noch im Westen der zu bebauenden Fläche vorliegt und somit die Struktur verändert. - die Bebauung einer Fläche erfolgt, die bisher niemals bebaute Siedlungsfläche war. - es im Bereich des Ortsbezirks 10 drei Neubaugebiete gibt, deren Fertigstellung bisher noch nicht erfolgte, die den Bedarf nach Wohnraum im Grünen decken. - es keine ausreichende Infrastruktur im Stadtteil gibt, um die Bedürfnisse der Neubürgerinnen und –bürger zu befriedigen. - der Ortsbeirat mehrmals eine alternative Nutzung angeregt hat, auf die bisher nicht eingegangen wurde. Folgende Punkte wurden im landschaftsplanerischem Gutachten und in der Begründung zum Bebauungsplan genannt und einer Bewertung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass: - eine Wohnnutzung ermöglicht werden soll. - es sich bei der zu bebauenden Fläche um eine Grünfläche handelt, die bisher keinen Naherholungswert besitzt. - es durch die Maßnahme kommt es zu erheblichen Nachteiligen Auswirkungen auf den Boden, der minimiert werden soll. - die Fläche zwar eine geringe klimatische Dämpfung aufweist, aber in der höchsten Kategorie der Kaltluftproduktionsrate liegt und somit eine besondere lokalklimatische Rolle spielt. - sie einen Fortschritt gegenüber den genannten Nullvarianten darstellt. Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: - aus dem Beschluss von 1994 ergibt sich keine ausreichende und hinreichende Begründung, diese Planung in dieser Form durchzuführen, da sich die Situation in der Zwischenzeit verändert hat. - aus der Beobachtung, dass es eine Nachfrage nach Häusern gibt ergibt sich zwar eine Begründung, dass im Grünen Häuser gebaut werden sollen, doch sind zu diesem Zweck mehrere rechtskräftige Bebauungspläne im Ortsbezirk 10 vorhanden, die auf diese Bedarfe eingehen. Diese sind bisher aber noch nicht vollendet bzw. realisiert. So dass diese Schlussfolgerung auf wackeligen Füßen steht und die anderen Baugebiete und deren Vermarktung eventuell sogar gefährden können. - ein momentan nicht vorhandener Erholungwert stellt eine temporale Bestandsaufnahme dar, die jederzeit durch entsprechende Maßnahmen verändert werden kann. Deshalb fordern wir: - eine Planung, die sich am Landschaftsplan orientiert und am Standort Flächen erhält und entwickelt, die in besonderem Maße der Erholung dienen - Naturerlebnisräume zu schaffen, die auch der Biotopvernetzung dienen. - Ziel dieser Maßnahmen ist die Steigerung der Akzeptanz und die Attraktivierung einer Grünfläche mit Stadtteilparkpotenzial. - die dem entgegenstehende Planung des Bebauungsplanes Nr. 853 aufzugeben und den Magistratsbericht zurück zu weisen.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2007, OF 254/10
Betreff:
Grün für alle (Stadtteilgrenze Frankfurter Berg/Berkersheim)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 "Prämäckerweg / Edwards Sportfeld“ geht hervor, dass man die Notwendigkeit zur Bebauung aus drei Dingen ableitet:
- Er wurde 1994 beschlossen.
- Der Verkauf in einem anderen Teilstück des Frankfurter Bergs macht den Eindruck, dass man an dieser Stelle etwas verkaufen könne.
- Das die Grünfläche im Moment keinen Erholungswert besitzt.
Es wird außer Acht gelassen, dass:
- der Bebauungsplan im Widerspruch zum Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan steht, aus denen er entwickelt werden sollte.
- der Bebauungsplan eine Bebauung anstrebt, die in dieser Form weder im Osten noch im Westen der zu bebauenden Fläche vorliegt und somit die Struktur verändert.
- die Bebauung einer Fläche erfolgt, die bisher niemals bebaute Siedlungsfläche war.
- es im Bereich des Ortsbezirks 10 drei Neubaugebiete gibt, deren Fertigstellung bisher noch nicht erfolgte, die den Bedarf nach Wohnraum im Grünen decken.
- es keine ausreichende Infrastruktur im Stadtteil gibt, um die Bedürfnisse der Neubürgerinnen und –bürger zu befriedigen.
- der Ortsbeirat mehrmals eine alternative Nutzung angeregt hat, auf die bisher nicht eingegangen wurde.
Folgende Punkte wurden im landschaftsplanerischem Gutachten und in der Begründung zum Bebauungsplan genannt und einer Bewertung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass:
- eine Wohnnutzung ermöglicht werden soll.
- es sich bei der zu bebauenden Fläche um eine Grünfläche handelt, die bisher keinen Naherholungswert besitzt.
- es durch die Maßnahme kommt es zu erheblichen Nachteiligen Auswirkungen auf den Boden, der minimiert werden soll.
- die Fläche zwar eine geringe klimatische Dämpfung aufweist, aber in der höchsten Kategorie der Kaltluftproduktionsrate liegt und somit eine besondere lokalklimatische Rolle spielt.
- sie einen Fortschritt gegenüber den genannten Nullvarianten darstellt.
Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
- aus dem Beschluss von 1994 ergibt sich keine ausreichende und hinreichende Begründung, diese Planung in dieser Form durchzuführen, da sich die Situation in der Zwischenzeit verändert hat.
- aus der Beobachtung, dass es eine Nachfrage nach Häusern gibt ergibt sich zwar eine Begründung, dass im Grünen Häuser gebaut werden sollen, doch sind zu diesem Zweck mehrere rechtskräftige Bebauungspläne im Ortsbezirk 10 vorhanden, die auf diese Bedarfe eingehen. Diese sind bisher aber noch nicht vollendet bzw. realisiert. So dass diese Schlussfolgerung auf wackeligen Füßen steht und die anderen Baugebiete und deren Vermarktung eventuell sogar gefährden können.
- ein momentan nicht vorhandener Erholungwert stellt eine temporale Bestandsaufnahme dar, die jederzeit durch entsprechende Maßnahmen verändert werden kann.
Deshalb fordern wir:
- eine Planung, die sich am Landschaftsplan orientiert und am Standort Flächen erhält und entwickelt, die in besonderem Maße der Erholung dienen
- Naturerlebnisräume zu schaffen, die auch der Biotopvernetzung dienen.
- Ziel dieser Maßnahmen ist die Steigerung der Akzeptanz und die Attraktivierung einer Grünfläche mit Stadtteilparkpotenzial.
- die dem entgegenstehende Planung des Bebauungsplanes Nr. 853 aufzugeben und den Magistratsbericht zurück zu weisen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2007, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2007MM 22Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 25. Februar 2007Sie sind hierOFOF 254/10Grün für alle (Stadtteilgrenze Frankfurter Berg/Berkersheim)Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Annahme)