Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des…
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Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg
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Vortrag des Magistrats vom 13.11.1998, M 199
Betreff:
Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluß zur
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.1996, § 7296 (NR 907) Nebenvorlage: Antrag vom 07.12.1998, NR 524 Antrag vom 27.01.1999, NR 563 Antrag vom 02.02.1999, NR 566 Anregung vom 08.02.1999, OA 852 Antrag vom 21.01.1999, OF 236/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 1996NRNR 907Bebauungsplan Nr. 529 - NeckarstraßeSTVV-Antrag · CDU, SPD
- 9. Mai 1997BB 310Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße -Magistratsbericht
- 13. November 1998Sie sind hierMM 199Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/HemmerichswegMagistratsvortrag
- 7. Dezember 1998NRNR 524HochhausentwicklungsplanSTVV-Antrag · GRÜNE
- 21. Januar 1999OFOF 236/2Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 13.11.1998, M 199Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Januar 1999NRNR 563HochhausentwicklungsplanSTVV-Antrag · CDU
- 2. Februar 1999NRNR 566Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg sowie der BSTVV-Antrag · GRÜNE
- 8. Februar 1999OAOA 852Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 13.11.1998, M 199Anregung
- 31. Mai 1999BB 388I....Hochhausentwicklungsplan II...Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel" III. Anforderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 566 "Messeviertel/Hemmerichsweg"Magistratsbericht
- 31. Mai 1999BB 389I....Hochhausentwicklungsplan II...Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel (..)" III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 566 "Messeviertel/Hemmerichsweg"Magistratsbericht
- 31. Mai 1999BB 387I....Hochhausentwicklungsplan II...Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel" III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg"Magistratsbericht
- 16. Juni 2000Antwort des Magistrats · nach 190 WochenBB 463I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel. III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 .Messeviertel/Hemmerichsweg.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD im Ortsbeirat 1 nimmt die vorgelegte M 199 mit Ausnahme der im östlichen Gallusviertel geplanten Hochhausstandorte an. Die vom Magistrat vorgelegte M 199 sieht Hochhausprojekte im östlichen Gallusviertel vor. Besonders der ins Auge gefaßte Bau eines Büroturms am Güterplatz/Mainzer Landstraße stößt bei uns auf Widerstand. Nach Auffassung der SPD im Ortsbeirat 1 ist dieser Standort ungeeignet für einen Büroturm. Eine verdichtete Bebauung bis zu einer Höhe von maximal 50 Metern wäre das äußerste, was sich die SPD im Ortsbeirat 1 an diesem Standort vorstellen könnte. Das Gallusviertel ist ein zwar stadtnahes, aber doch dicht besiedeltes Wohngebiet in dem bis zu 20.000 Menschen ihre Wohnung haben. Gerade auch das östliche Gallus ist von Wohnungen geprägt. Zum Teil sind dies Wohnungen des Weißfrauenstiftes, aber im östlichen Gallus ist eine feste Struktur "freier" Wohnungen vorhanden. Diese Wohnungen sind heute noch zu günstigen Bedingungen zu mieten und bietet somit Wohnraum für einkommensschwache Mieter, die in zentraler Lage eine Wohnung brauchen. Gerade dieser Bereich würde durch den Bau von Hochhäusern unter erheblichen Aufwertungsdruck stehen und die vorhandenen Strukturen würden aufgelöst. Für Menschen, die buchstäblich im Schatten der neu entstehenden Hochhäuser wohnen müssen, hätte dies inakzeptable Nachteile, die die SPD im Ortsbeirat 1 nicht hinnehmen kann. Die im östlichen Gallusviertel wohnenden Menschen müßten mit erheblichen Mietsteigerungen, Luxussanierung ihrer Wohnungen und eine erhebliche Veränderung der Infrastruktur in ihrem Wohngebiet rechnen. Besonders befürchtet die SPD-Gallus mit dem Bau des Hochhauses an der Mainzer Landstraße (Höhe Güterplatz) ein Präzedenzfall zu schaffen. Es gibt seit Jahren Bestrebungen Hochhäuser entlang der Mainzer Landstraße bis zur Galluswarte zu genehmigen. Bisher ist der Platz der Republik die Grenze und nach dem Willen der SPD im Ortsbeirat 1 soll dies auch so bleiben, da ansonsten der gesamte Stadtteil als Wohnviertel bedroht wäre. Auch auf dem Gelände des Polizeipräsidiums sieht die SPD im Ortsbeirat eine verdichtete Bebauung bis zu einer maximalen Höhe von 50 Metern lieber. Hier muß uns erst einmal verdeutlicht werden, warum ein Hochhausbau an dieser Stelle wirtschaftlicher sein soll als eine verdichtete Bebauung. Auch müsse noch intensiv geprüft werden, inwieweit ein Bau von Hochhäusern auf dem Gelände des Polizeipräsidiums Auswirkungen auf das restliche Gallusviertel haben. Die Interessen der Bürger im Gallus muß mindestens das gleiche Gewicht haben, wie die Interessen von Investoren und Stadtplanern.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziff. 1.1: SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen CDU (= Ablehnung) zu Ziff. 1.2: CDU, 4 SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) bei 1 Enthaltung SPD zu Ziff. 2.2, 1. Spiegelstrich: SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen CDU (= Ablehnung) 2. Spiegelstrich: SPD, GRÜNE und 1 F.D.P. gegen CDU und 1 F.D.P. (= Ablehnung) zu Ziff. 5: SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu a) Ziffer 1.1 der Vorlage NR 566: CDU, REP und F.D.P. gegen SPD und GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) Ziffer 1.2 der Vorlage NR 566: CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) Ziffer 1.4 der Vorlage NR 566: CDU, REP und F.D.P. gegen SPD (= Erledigung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) und GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) Ziffer 2.2 (ohne letzten Absatz) der Vorlage NR 566: CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) zu b) Ziffer 1.3 der Vorlage NR 566: CDU, GRÜNE, REP und F.D.P. gegen SPD (= Ablehnung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) Ziffer 1.5 der Vorlage NR 566: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) und REP (= Ablehnung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) Ziffer 2.1 der Vorlage NR 566: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) sowie REP und F.D.P. (= Ablehnung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) letzter Absatz der Ziffer 2.2 der Vorlage NR 566: CDU und GRÜNE gegen SPD, REP und F.D.P. (= Ablehnung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) zu c) Ziffern 1.6 und 1.7 der Vorlage NR 566: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) sowie REP und F.D.P. (= Ablehnung vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme; GRÜNE, REP und F.D.P. ( = Votum wie im Ausschuß Planen und Bauen) zu 2. Einstimmige Annahme; GRÜNE, REP und F.D.P. ( = Votum wie im Ausschuß Planen und Bauen) zu 3. Einstimmige Annahme; GRÜNE, REP und F.D.P. (= Votum wie im Ausschuß Planen und Bauen) zu 4. Einstimmige Annahme; GRÜNE, REP und F.D.P. (= Votum wie im Ausschuß Planen und Bauen) zu 5. Einstimmige Annahme; GRÜNE, REP und F.D.P. (= Votum wie im Ausschuß Planen und Bauen)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. b) Ziffer 1.2 und 2.2 der Vorlage NR 566: CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) Ziffer 1.4 der Vorlage NR 566: CDU, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme); bei Nichtteilnahme der SPD c) Ziffer 1.3 der Vorlage NR 566: Einstimmige Annahme d) Ziffer 1.5 der Vorlage NR 566: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.1 der Vorlage NR 566: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Annahme) sowie REP und F.D.P. (= Ablehnung) e) Ziffern 1.6 und 1.7 der Vorlage NR 566: CDU, SPD und GRÜNE gegen REP und F.D.P. (= Ablehnung) zu 5. a) CDU und REP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme), F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. b) NR 566 Ziffer 1.2 und 2.2: CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) NR 566 Ziffer 1.4: CDU, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme); bei Nichtteilnahme der SPD c) NR 566 Ziffer 1.3: Einstimmige Annahme d) NR 566 Ziffer 1.5: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Ablehnung) NR 566 Ziffer 2.1: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Annahme) sowie REP und F.D.P. (= Ablehnung) e) NR 566 Ziffern 1.6 und 1.7: CDU, SPD und GRÜNE gegen REP und F.D.P. (= Ablehnung) zu 5. a) CDU und REP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme), F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Ablehnung)