Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der vom Magistrat bereits weitgehend entwickelte Bebauungsplan Nr. 529 sieht derzeit an der Ecke nördl. Kaiserstraße/Gallusanlage eine Höhenentwicklung von etwa 50 Metern vor. Zusammen mit dem bestehenden Hochhaus der Dresdner Bank (166 m) und dem an der Taunusstraße geplanten Hochhaus von Holzmann sollte im Eingangsbereich der Kaiserstraße ein weiteres Hochhaus entstehen, das mit diesen beiden Türmen ein städtebauliches Ensemble bildet. Die bisherige Ausnutzung gibt für eine solche Idee keine Grundlage. Mit der Möglichkeit der Hochhausbebauung für die Dresdner Bank und für die Firma Holzmann soll die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Frankfurt in der Weise gesichert werden, daß an dieser Stelle die bisher in verschiedenen Objekten verstreuten Arbeitsplätze konzentriert werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die Bank eine Option für ein Grundstück außerhalb des Stadtbereichs besitzt, auf die sie dann verzichten könnte. Wegen der besonderen Sensibilität des Ortes im Hinblick auf das Entreé der Kaiserstraße und die Gallusanlage soll der Investor gebeten werden, die Architektur des Gebäudes in einem Gutachterverfahren beurteilen zu lassen. Der Investor sollte mindestens fünf renommierte Gutachter für diese Aufgabe gewinnen. Antragstellende Fraktion: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.1997, B 310 Vortrag des Magistrats vom 13.11.1998, M 199 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 29.10.1996 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.12.1996, TO I, TOP 35 Der Antrag der GRÜNEN, die Vorlage NR 907 zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD und REP abgelehnt. Auf Antrag der SPD-Fraktion ist Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 907 wird auf den Haupt- und Finanzausschuß delegiert. Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückstellung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.1996, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 907 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.1996, TO I, TOP 9 Beschluß:
a) Der Vorlage NR 907 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baier, Sturmfels, Schwarz und Majer sowie von Stadtrat Dr. Wentz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: (über den Ausschußbericht) zu a) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 7296, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1996 Aktenzeichen: 61-1
Inhalt
Antrag vom 23.10.1996, NR 907
Betreff: Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße Tenor: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße - wird im Bereich Kaiserstraße 32-34/Gallusanlage (ehem. Zinsserturm) mit dem Ziel geändert, an dieser Stelle durch Ausweisung einer höheren Ausnutzung ein Hochhaus zuzulassen. Wegen der sensiblen städtebaulichen Situation am Eingang der Kaiserstraße und Taunusstraße im Anschluß an den Anlagenring ist es notwendig, daß der Bebauungsplan Festsetzungen trifft (Traufhöhe, Erhaltung des Blockrandes), die auf diese Situation Rücksicht nehmen.
- Aus den vorstehend genannten Gründen ist für das Neubauvorhaben der Dresdner Bank ein Gutachterverfahren zu der architektonischen Gestaltung des Gebäudes zu fordern, um das stadtgestalterische Bild dieses Hochhauses in Verbindung mit dem bestehenden Hochhaus der Dresdner Bank, dem in Planung befindlichen Hochhaus der Holzmann AG und den anderen Hochhäusern im Osten und Norden der Taunusanlage darstellen zu können. Für dieses Verfahren sind von der Stadtplanung klare Vorgaben in Bezug auf die Entwicklung der Traufhöhen, des Blockrandes, die der Nachbarschaft des Altbestandes angemessenen Materialien und eine angepaßte architektonische Formgebung erforderlich, um dieser Situation Rechnung zu tragen.
- Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, in dem die evtl. noch weiter geplanten Hochhausstandorte im Zusammenhang mit den bestehenden Hochhausstandorten enthalten sind. Begründung: Der vom Magistrat bereits weitgehend entwickelte Bebauungsplan Nr. 529 sieht derzeit an der Ecke nördl. Kaiserstraße/Gallusanlage eine Höhenentwicklung von etwa 50 Metern vor. Zusammen mit dem bestehenden Hochhaus der Dresdner Bank (166 m) und dem an der Taunusstraße geplanten Hochhaus von Holzmann sollte im Eingangsbereich der Kaiserstraße ein weiteres Hochhaus entstehen, das mit diesen beiden Türmen ein städtebauliches Ensemble bildet. Die bisherige Ausnutzung gibt für eine solche Idee keine Grundlage. Mit der Möglichkeit der Hochhausbebauung für die Dresdner Bank und für die Firma Holzmann soll die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Frankfurt in der Weise gesichert werden, daß an dieser Stelle die bisher in verschiedenen Objekten verstreuten Arbeitsplätze konzentriert werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die Bank eine Option für ein Grundstück außerhalb des Stadtbereichs besitzt, auf die sie dann verzichten könnte. Wegen der besonderen Sensibilität des Ortes im Hinblick auf das Entreé der Kaiserstraße und die Gallusanlage soll der Investor gebeten werden, die Architektur des Gebäudes in einem Gutachterverfahren beurteilen zu lassen. Der Investor sollte mindestens fünf renommierte Gutachter für diese Aufgabe gewinnen. Antragstellende Fraktion: CDU SPD
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. Oktober 1996Sie sind hierNRNR 907Bebauungsplan Nr. 529 - NeckarstraßeSTVV-Antrag · CDU, SPD
- 9. Mai 1997Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 310Bebauungsplan Nr. 529 - Neckarstraße -Magistratsbericht
- 13. November 1998MM 199Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/HemmerichswegMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: (über den Ausschußbericht) zu a) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE