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I....Hochhausentwicklungsplan II...Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel" III. Änderung des räumlichen…

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I....Hochhausentwicklungsplan II...Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel" III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg"

Vorlagentyp: B
83 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.05.1999, B 387

Betreff:

  1. Hochhausentwicklungsplan
  2. Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel"
  3. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.1999, § 3809, Buchst. c),d),e) - NR 563 CDU -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 1998MM 199Hochhausentwicklungsplan Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/HemmerichswegMagistratsvortrag
  2. 27. Januar 1999NRNR 563HochhausentwicklungsplanSTVV-Antrag · CDU
  3. 31. Mai 1999Sie sind hier
    BB 387I....Hochhausentwicklungsplan II...Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel" III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg"
    Magistratsbericht
  4. 16. Juni 2000Antwort des Magistrats · nach 83 WochenBB 463I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel. III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 .Messeviertel/Hemmerichsweg.Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 24 · 22.06.1999
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.08.1999
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD3 Grüne
Ablehnung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE und F.D.P. gegen 1 GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 25 · 23.08.1999
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 24 · 26.08.1999
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO jeschluß: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 31.08.1999
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
REP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Kenntnis)

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