I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel. III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs…
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I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel. III. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 .Messeviertel/Hemmerichsweg.
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Bericht des Magistrats vom 10.12.1999, B 844
Betreff:
- Hochhausentwicklungsplan
- Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel"
- Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.1999, § 3809 - NR 563 CDU, B 387/99 -
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Dezember 1999 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme