Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.06.2000, § 6256
- Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 803 - Am Riedberg ist der Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg ergibt sich aus dem vorgelegten Bebauungsplan-Vorentwurf vom 30.07.2002 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg sollen die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Planänderungen - insbesondere aufgrund der neuen Standortüberlegungen für die Verlagerung der Reiterhöfe, der vorliegenden vertiefenden Entwässerungsplanung, des Bedarfs an Flächen zur Ansiedlung eines Gemeindezentrums sowie des Forschungs- und Innovationszentrum Biotechnologie (FIZ) - planungsrechtlich gesichert werden. Ferner sollen weitere Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität rechtsverbindlich festgesetzt werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass parallel zu diesem Beschlussantrag die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplan-Vorentwurfs durchgeführt wird. Sofern diese Beteiligungsverfahren zu keinen gravierenden Änderungen des Bebauungsplan-Vorentwurfs führen, kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Geltungsbereich Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 803 umfasst dessen gesamten Geltungsbereich. Zur Anpassung an die Ausbauplanung des Verkehrsknotens an der L 3019 wird der Geltungsbereich im Norden geringfügig erweitert. Anlass und Planerfordernis Das Änderungsverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - Am Riedberg hat mehrere Anlässe, die dessen Erforderlichkeit begründen. Im Zuge der Verlagerungsverhandlungen mit den Eigentümern und Betreibern der Reiterhöfe an der Riedbergstraße (Sozialplanregelungen) haben sich neue Standortüberlegungen ergeben, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht gedeckt sind. Da hierdurch die Grundzüge der Planung tangiert werden, ergibt sich das Erfordernis, den Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern. Dies trifft ebenso auf Flächen zu, die im Rahmen der vertiefenden Entwässerungsplanung für Rückhalteflächen an bisher hierfür nicht vorgesehenen Orten als sinnvoll angesehen wurden, sowie auf Flächen, deren Bedarf durch aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sozialen Infrastruktur (Gemeindezentrum der katholischen Kirche) und der Ergänzungsnutzungen zur Universität (Forschungs- und Innovationszentrum Biotechnologie (FIZ)) entstanden ist, und die planungsrechtlich gesichert werden müssen. Ebenso sollen Entwicklungsspielräume für private Versorgungseinrichtungen im Stadtteilzentrum vergrößert werden. Daher werden an zentraler Stelle Kerngebietsfestsetzungen erweitert. Die Entwicklung des Baugebietes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach BauGB verläuft entgegen der ursprünglichen Einschätzung in hohem Maße über das Engagement der Grundstückseigentümer, hier eigene Baumaßnahmen durchzuführen bzw. dies zusammen mit Investoren tun zu wollen. Damit wird der bisher als Regelfall vorgesehene Zwischenerwerb der Grundstücke durch den städtischen Entwicklungsträger FEH eher zur Ausnahme. Mit der Weiterveräußerung sollten Qualitäts- und Gestaltungsziele über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus auf vertraglichem Wege im Rahmen der Grundstückskaufverträge gesichert werden. Dies ist nun in vielen Fällen nicht mehr möglich. Damit verändert sich die Wirkung des bisher vorgesehenen Regelungskonzepts (siehe Begründung vom 18.02.2000, S.13, Nr. 6.2) und es entsteht ein zusätzliches Erfordernis, Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität im Bebauungsplan zu treffen. Unter Beibehaltung großer gestalterischer Spielräume für private Baumaßnahmen in den weit überwiegenden Teilen des Baugebietes sollen deshalb ergänzende Festsetzungen das qualitätsvolle, attraktive Erscheinungsbild der öffentlichen Straßen- und Platzräume sowie ein harmonisches Nebeneinander der Einzelbauvorhaben sichern. Der Bebauungsplan wird insofern vor allem um solche Regelungen ergänzt, die besondere Bedeutung für die Wirkung der Bauvorhaben auf den öffentlichen Raum haben. Die Grundzüge der Planung innerhalb des bebauten Bereiches bleiben über die oben beschriebenen Anlässe hinaus in allen wesentlichen Teilbereichen unangetastet. Art und Maß der Nutzung werden innerhalb der bebaubaren Bereiche an nahezu keiner Stelle des Plans verändert. Hier ändern sich nur die Festsetzungen zu den wenigen oben genannten Nutzungen. Auch das Erschließungskonzept bleibt unberührt, es werden lediglich Grenzanpassungen - überwiegend im Bereich von Straßenkreuzungen - vorgenommen, die sich während der Ausbauplanung der Verkehrstrassen als notwendig herausgestellt haben. Durch eine solche Grenzanpassung muss auch am Anschluss des Plangebietes an die Landesstraße L 3019 eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches vorgenommen werden. Weitergehende Informationen und Lösungsansätze sind in der Begründung zum Bebauungsplan-Vorentwurf, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht.Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2002, NR 839 Antrag vom 11.12.2002, NR 856 Anregung vom 25.10.2002, OA 1024 Antrag vom 17.10.2002, OF 134/12 Antrag vom 22.10.2002, OF 135/12 Antrag vom 24.10.2002, OF 136/12
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2002Sie sind hierMM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 17. Oktober 2002OFOF 134/12Vorlage zu dem Bericht 182 - Bebauungsplan 803 Ä RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Oktober 2002OFOF 135/12B-Plan 830Ä - Aufstellungsbeschluss gemäß M 182Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 24. Oktober 2002OFOF 136/12Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg .Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 25. Oktober 2002OAOA 1024Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182Anregung
- 27. November 2002NRNR 839Bebauungsplan Nr. 803 Ä . Am Riedberg . 1. ÄnderungSTVV-Antrag · CDU
- 11. Dezember 2002NRNR 856Bebauungsplan Nr. 803 Ä . Am Riedberg . 1. ÄnderungSTVV-Antrag · GRÜNE
- 17. März 2003STST 380Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
- 21. März 2003BB 220Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 7. Juli 2003BB 520Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 22. September 2003BB 777Bebauungsplanänderung Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 10. September 2004Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 626Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu a): Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage M 182 auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage NR 839 auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage OA 1024 auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 1024 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 839 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OA 1024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überweisen. b) Dem Rest der Vorlage OA 1024 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 839) und REP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (M 182 = Annahme unter Berücksichtigung der Beschlussfassung OA 1024, NR 839 = Votum im H, OA 1024 1. Spiegelstrich = Prüfung und Berichterstattung, Rest = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 839 und NR 856 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 839 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 839 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 856 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 856 wird dem Magistrat unter Angabe der Kosten zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1024 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839 und NR 856; SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839, NR 856 und OA 1024); FDP (= Annahme im Rahmen NR 839); FAG (= Annahme im Rahmen OA 1024) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, FDP und FAG gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 4. OA 1024 erster Spiegelstrich: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme) OA 1024 verbleibender Text: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 182 = Annahme, NR 839, NR 856 und OA 1024 = Ablehnung) PDS (M 182 = Annahme im Rahmen NR 839 und NR 856, NR 839 und NR 856 = Annahme; OA 1024 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 182, NR 839 und OA 1024 = Ablehnung) E.L. (M 182 = Annahme im Rahmen OA 1024, NR 839 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 839 Ziffern 2. und 3., NR 856 und OA 1024 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 839 und NR 856 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 839 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 839 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 856 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 856 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1024 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und PDS (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839 und NR 856; SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839, NR 856 und OA 1024); FDP (= Annahme im Rahmen NR 839); FAG und E.L. (= Annahme im Rahmen OA 1024); REP (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung), PDS (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, PDS und E.L. gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP, ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, PDS und E.L. gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, PDS und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) zu 4. OA 1024 erster Spiegelstrich: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, PDS (= Prüfung und Berichterstattung), FAG und E.L. (= Annahme) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) OA 1024 verbleibender Text: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und E.L. (= Annahme), FAG und PDS (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)