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Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: STMagistrat
107 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2003, ST 380

Betreff:

Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg -

  1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
  1. Zum Thema Fußgängerbrücke über die Marie-Curie-Straße Hierzu hat der Magistrat anlässlich eines weitgehend gleichen Anfragetextes in der OA 914 (StVV-Beschluss § 3695 vom 26.09.2002) bereits Stellung genommen und empfohlen, auf die Forderung zu verzichten.
  2. Zum Thema Lärmschutzwall entlang der Marie-Curie-Straße Hierzu wird der Magistrat im Rahmen der NR 856, Ziffer 5 berichten. Die Untersuchungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
  3. Zum Thema Weitere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur Hierzu wird der Magistrat im Rahmen der NR 856, Ziffer 2 berichten. Die Untersuchungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
  4. Zum Thema Reitwege Hierzu wird der Magistrat im Rahmen der NR 856, Ziffer 3 berichten. Die Untersuchungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
  5. Zum Thema Rücknahme von Bauflächen im Bebauungsplan Nr. 820 Am Riedberg Mit dem Beschluss § 4290 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 803 - Am Riedberg hat die Stadtverordnetenversammlung zugleich ergänzende Beschlüsse gefasst, die weitgehend oder gänzlich identisch sind mit den Punkten der OA 1024. Das hier angesprochene Thema wurde jedoch ausdrücklich nicht in den Beschluss übernommen. Auch der Magistrat kann nicht empfehlen, diese Forderung aufrecht zu erhalten: Auf Grund des rechtsgültigen städtebaulichen Vertrages mit dem dort tätigen Investor und dem im Jahr 2000 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 820 werden keine Möglichkeiten gesehen, der Forderung nach Bauflächenrücknahme zu entsprechen. Die Lärmproblematik wurde innerhalb des Bebauungsplans ausdrücklich mit Blick auf das Wohnen in die Abwägung eingestellt und durch den Stadtverordnetenbeschluss bestätigt. Wesentliche Veränderungen in der Gebietsnachbarschaft, hier v.a. Verkehrsmengen, die das Abwägungsergebnis in Frage stellen könnten, werden vom Magistrat nicht gesehen. Die notwendigen Lärmschutzanlagen sind bisher noch nicht vollständig errichtet. Eine Aufgabe der Flächen hätte nicht nur rechtliche Konsequenzen für den Bestand des städtebaulichen Vertrages und die wirtschaftliche Kalkulation des Investors zur Folge, sondern auch Konsequenzen für die Kosten- und Finanzierungsrechnung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Am Riedberg, der erhebliche Flächenanteile an Nettobaufläche verloren ginge. Eine Umwidmung der Flächen als Teil des Regionalen Grünzuges wäre rein theoretischer Natur, da die Flächen künftig durch den Stadtbahndamm vom Landschaftsraum abgeschnitten werden und somit nicht Teil dieses Erholungs- und Grünraumes werden können.
  6. Zum Thema Lärmschutz an der A 661 für das östliche Kalbach Hierzu wird der Magistrat im Rahmen seiner Berichtspflicht zur NR 856 Ziffer 4 Stellung nehmen. Die Untersuchungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2002MM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 24. Oktober 2002OFOF 136/12Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg .Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  3. 25. Oktober 2002OAOA 1024Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182Anregung
  4. 17. März 2003Sie sind hier
    STST 380Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Stellungnahme
  5. 10. September 2004Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 626Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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