Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 10.09.2004, B 626
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg -
- Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4290 - NR 839 CDU, NR 856 GRÜNE, OA 1024 OBR 12, B 97/04 - Zu III Nr. 3 (Reitwege) hat der Magistrat am 07.07.2003 (B 520) berichtet. Zu IV (Lärmschutzwall entlang der Marie-Curie-Straße) erfolgte der Bericht B 97 am 16.02.
- Zu III Nr. 2 (Infrastruktureinrichtungen, Prüfauftrag an den Entwicklungsträger FEH) erfolgt nachstehend die Widergabe der Prüfergebnisse des Entwicklungsträgers für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg, der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen (FEH): Für die Relevanz weiterer Infrastruktureinrichtungen für das Bebauungsplan-Änderungs-verfahren Nr. 803 Ä wird nachfolgend der Bericht der FEH in seinen wichtigste Passagen wiedergegeben: Spielplätze Für die SEM Am Riedberg wird derzeit ein Spielplatzgesamtkonzept in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt erstellt. Die Herstellungskosten werden aus Mitteln der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert. Die Unterhaltung muss nach Fertigstellung und Übergabe an die Stadt Frankfurt von dieser Übernommen werden. Es werden verschiedene Spielangebote für die unterschiedlichsten Altersgruppen erstellt. Die Abstimmung erfolgt über das Kinderbüro im Bürgerdialog mit den Anwohnern. Spielplätze sind innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig. Die benötigten Grundstücke werden vom Entwicklungsträger zur Verfügung gestellt. Sportflächen Für das Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind derzeit drei Fußballplätze (zwei Kunstrasen- und ein Naturrasenplatz) geplant, die aus Mitteln der Entwicklungsmaßnahme finanziert werden. Die Sportplätze müssen nach Abnahme und Übergabe an die Stadt Frankfurt von dieser betrieben und unterhalten werden. Ein Sportverein wird als Träger gesucht. Eine Ausweisung weiterer Sportflächen ist nicht erforderlich. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche / Seniorenbetreuung Im Rahmen der Verhandlungen mit den großen kirchlichen Trägern wird von diesen ein soziales Konzept für Teeny-Treffs und Jugendhaus gefordert. Derartige Einrichtungen sind innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig. Die erforderlichen Standorte sind in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt noch festzulegen. Der sozialpädagogische Betreuungsaufwand ist von der Stadt Frankfurt zu finanzieren. Mit den kirchlichen Trägern wird über diese Konzepte noch verhandelt. Es besteht generell Konsens zu dem Vorgehen. Bürgertreff Flächen für ein Stadtteilbüro, Bürgertreff können in entsprechenden Gewerbeimmobilien angemietet werden. Eine Integration in eine Schule bzw. Kita ist ebenfalls möglich. Ein entsprechender Standort für ein Stadtteilbüro ist mit der Stadt Frankfurt noch abzustimmen. Die Ausweisung entsprechender Flächen für ein Stadtteilbüro ist im Bebauungsplan nicht erforderlich, da die Regelung über die Veräußerung entsprechender Grundstücke durch den Entwicklungsträger erfolgen kann. Einrichtungen für Senioren Eine betreute Wohnanlage für Senioren kann am Riedberg auf Grund der Festsetzungen des Bebauungsplanes problemlos integriert werden. Die Finanzierung derartiger Einrichtungen erfolgt durch private Investoren. Ärztehaus Ein Ärztehaus stellt eine Investition privater Investoren dar und kann auf Grund der Festsetzungen des Bebauungsplanes an unterschiedlichen Standorten errichtet werden. Eine spezielle Ausweisung im Bebauungsplan ist daher nicht erforderlich. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass für die Errichtung der oben angeführten Einrichtungen keine zusätzlichen Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2002MM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 24. Oktober 2002OFOF 136/12Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg .Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 25. Oktober 2002OAOA 1024Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182Anregung
- 27. November 2002NRNR 839Bebauungsplan Nr. 803 Ä . Am Riedberg . 1. ÄnderungSTVV-Antrag · CDU
- 11. Dezember 2002NRNR 856Bebauungsplan Nr. 803 Ä . Am Riedberg . 1. ÄnderungSTVV-Antrag · GRÜNE
- 17. März 2003STST 380Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
- 21. März 2003BB 220Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 7. Juli 2003BB 520Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 22. September 2003BB 777Bebauungsplanänderung Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 10. September 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 626Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und PDS (= Kenntnis)