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Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg .

Vorlagentyp: OFGRÜNESPD
107 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Begründung

Die geplante Wohnbebauung des Riedberges ist erheblich überdimensioniert. Sie führt dazu, dass der Regionale Grünzug eingeengt, das lokale Klima und die vorgesehene Grün-Gürtel und Regionalpark-Entwicklung und damit die Erholungsfunktionen, die Spiel- und Spaziergangsmöglichkeiten für die Bevölkerung beeinträchtigt werden. Der Landwirtschaft werden im überhöhten Umfang Böden bester Ertragslage entzogen und damit die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen genommen. Mängel in den Nachweisen für die soziale Infrastruktur und Wohnfolgeeinrichtungen lassen an einer ausgewogenen sozialen Versorgung der Bevölkerung und harmonischen Entwick.lung der neuen Wohngebietsgemeinschaft zweifeln. Die zuvor genannten Mängel verhindern in Verbindung mit der für das Plangebiet festgesetzten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eine Zustimmung des Ortsbeirates zu der Magistratsvorlage. Auch wenn in dem Änderungsverfahren einige vom Ortsbeirat seit Jahren kritisierte Planungsmängel ausgeglichen werden, kann der erneut im gesamten Umfang zur Beschlussfassung gestellte Bebauungsplan keine positive Bewertung erfahren. Antragstellende Fraktion: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2002, TO I, TOP 7 Zu Beginn der Beratungen wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage OF 136/12 als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vorgelegt wird. Es erfolgt eine 15minütige Beratungspause. Beschluss: Anregung OA 1024 2002

  1. Der Vorlage M 182 wird unter Hinweis auf OA 1024 zugestimmt.
  2. Die Vorlage OF 134/12 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
  3. Die Vorlage OF 135/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 136/12 für erledigt erklärt. 4.
    • a)Die Vorlage OF 136/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt wird: "Unter Aufrechterhaltung der nach wie vor bestehenden Bedenken gegen die geplante Riedbergbebauung und das Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nimmt der Ortsbeirat 12 die Vorlage M 182 zustimmend zur Kenntnis. Allein wegen der mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss verfolgten Änderungen ergeht die Zustimmung. Allerdings erfolgt dieser Beschluss unter ausdrücklichem Hinweis auf die nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsforderungen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zugestimmt" Der erste Absatz der Vorlage OF 136/12 entfällt dadurch. Es folgt die in der Vorlage OF 136/12 enthaltene Aufzählung mit der Ergänzung im dritten Absatz, dass nach dem Wort "Seniorenbetreuung" die Worte "ein Sozialrathaus sowie für ein Ärztezentrum" eingefügt und im vierten Absatz das Wort "sowohl" durch die Worte "nur für" ersetzt werden. Der letzte Absatz der Begründung wird gestrichen.
    • b)Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schneider - CDU - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu
  4. Einstimmige Annahme zu
  5. Einstimmige Annahme zu 4. zu a): Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 24.10.2002, OF 136/12

Betreff:

Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - so zu ändern und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, dass durch eine erhebliche Zurücknahme der zu bebauenden Flächen die Einwohnerzahlen erheblich redu.ziert und den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes stärker Rechnung getragen wird.

Insbesondere ist:

- Das Planungsgebiet durch Fußwegebrücken über die zukünftig stark belastete Marie-Curie-Straße an das Gebiet Mertonviertel anzuschließen.

- Die Maßnahmen für den innergebietlichen Lärmschutz gegenüber der Autobahn A 661 sind zu verstärken und an die sprunghafte Verkehrserhöhung der A 661 anzupassen. Der heute schon bestehende Lärmschutzwall entlang der Marie-Curie-Straße ist in Richtung Altenhöferallee zu verlängern.

- Zu der bisher geplanten Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätten und Schulen) sind für weitere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie Freizeiteinrichtungen für Kinder- und Jugendliche, öffentlich nutzbare Vereinsräume (Bürgertreff) und Einrichtungen der Seniorenbetreuung, Ausweisungen im Bebauungsplan zu treffen.

- Im Bereich der Festsetzungen für die öffentlichen Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft ist das Wegenetz um separate Flächen für Reitwege zu ergänzen. Dabei sind angrenzend an die Reiterhöfe besonders die Zugangswege (verlängerte Riedbergallee Richtung Talstraße) und die Verbindungen zu dem Bonifatiuspark und dem Kätcheslachpark so auszubauen, dass eine konfliktfreie Nutzung sowohl für Reiter wie auch für Fußgänger und Radfahrer möglich wird.

Gemeinsam mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 803 ist ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 820 - Am Bonifatiusbrunnen - einzuleiten, mit der Zielsetzung die Lärm belasteten Bauflächen im östlichen Bereich zwischen Kindertagesstätte und Stadt.bahntrasse nicht mehr als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, sondern dem Regionalen Grünzug vorzubehalten. Über ein erneutes Lärmschutzgutachten, das die aktuellen Verkehrszahlen der A 661 berücksichtigt, ist zu prüfen, mit welchen Lärmschutzeinrichtungen die Lärmbelastungen der schon errichteten Wohngebäude gemindert werden können.

Für die verbleibenden Flächen zwischen dem Baugebiet Bonifatiusbrunnen und der nördlich davon liegenden Bebauung Talstraße ist entlang der nordwestlichen Seite der A 661 ein Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzanlage einzuleiten, um die auf den Bereich der östlichen Ortslage Kalbachs einwirkenden Verkehrsgeräusche zu reduzieren.

Begründung:

Die geplante Wohnbebauung des Riedberges ist erheblich überdimensioniert. Sie führt dazu, dass der Regionale Grünzug eingeengt, das lokale Klima und die vorgesehene Grün-Gürtel und Regionalpark-Entwicklung und damit die Erholungsfunktionen, die Spiel- und Spaziergangsmöglichkeiten für die Bevölkerung beeinträchtigt werden. Der Landwirtschaft werden im überhöhten Umfang Böden bester Ertragslage entzogen und damit die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen genommen.

Mängel in den Nachweisen für die soziale Infrastruktur und Wohnfolgeeinrichtungen lassen an einer ausgewogenen sozialen Versorgung der Bevölkerung und harmonischen Entwick.lung der neuen Wohngebietsgemeinschaft zweifeln.

Die zuvor genannten Mängel verhindern in Verbindung mit der für das Plangebiet festgesetzten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eine Zustimmung des Ortsbeirates zu der Magistratsvorlage. Auch wenn in dem Änderungsverfahren einige vom Ortsbeirat seit Jahren kritisierte Planungsmängel ausgeglichen werden, kann der erneut im gesamten Umfang zur Beschlussfassung gestellte Bebauungsplan keine positive Bewertung erfahren.

Antragstellende Fraktion: GRÜNE SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Zuständige Ortsbeiräte: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2002MM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 24. Oktober 2002Sie sind hier
    OFOF 136/12Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg .
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  3. 25. Oktober 2002OAOA 1024Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 803 . Am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182Anregung
  4. 17. März 2003STST 380Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
  5. 10. September 2004Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 626Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 15 · 25.10.2002
TO I, TOP 7
Beraten
Anregung OA 1024 2002 1. Der Vorlage M 182 wird unter Hinweis auf OA 1024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 134/12 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 135/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 136/12 für erledigt erklärt. 4. a) Die Vorlage OF 136/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt wird: "Unter Aufrechterhaltung der nach wie vor bestehenden Bedenken gegen die geplante Riedbergbebauung und das Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nimmt der Ortsbeirat 12 die Vorlage M 182 zustimmend zur Kenntnis. Allein wegen der mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss verfolgten Änderungen ergeht die Zustimmung. Allerdings erfolgt dieser Beschluss unter ausdrücklichem Hinweis auf die nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsforderungen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zugestimmt" Der erste Absatz der Vorlage OF 136/12 entfällt dadurch. Es folgt die in der Vorlage OF 136/12 enthaltene Aufzählung mit der Ergänzung im dritten Absatz, dass nach dem Wort "Seniorenbetreuung" die Worte "ein Sozialrathaus sowie für ein Ärztezentrum" eingefügt und im vierten Absatz das Wort "sowohl" durch die Worte "nur für" ersetzt werden. Der letzte Absatz der Begründung wird gestrichen. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schneider - CDU - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4 / a)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu a): Einstimmige Annahme

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