Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 07.07.2003, B 520
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg -
- Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4290 - NR 856 GRÜNE - Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, im Bereich zwischen Kalbach und Riedberg mit öffentlichen Mitteln einen Reitwegering zu errichten und zu unterhalten, der im wesentlichen privaten Betrieben mit Pensionspferdehaltung dient. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem angefragten Reitwegering um unbefestigte Wegeflächen handelt, die auf Grund ihrer extremen Beanspruchung einer besonderen Unterhaltung und Verkehrssicherung bedürfen, was überdurch-schnittliche Kosten verursacht. Gleichwohl hält es der Magistrat für möglich, dass die Pensionspferdebetriebe in eigener Initiative und in Abstimmung mit der Stadt am Riedberg einen solchen Weg errichten, der entlang der Randstreifen benachbarter landwirtschaftlicher Flächen, vorwiegend nördlich der Kätcheslachmulde, in einem Ringschluss verlaufen könnte. Für die zum Überqueren beanspruchten Teilstücke öffentlicher Grün- oder Wegeflächen muss die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht mit den hierfür entstehenden Kosten vom Betreiber übernommen werden. Dies ist durch entsprechende vertragliche Regelungen sicherzustellen. Die Reitwegeflächen sind daher grundsätzlich auf eigenen oder angepachteten landwirtschaftlichen Flächen privat zu errichten und zu unterhalten. Ergänzend zur Inanspruchnahme öffentlicher Teilflächen wäre auf den privaten Teilen des Reitwegerings ein öffentliches Wegerecht für allgemeine Reitnutzung zu sichern und ebenfalls die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Grundsätzlich muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Bau von Reitwegen zusätzlich zu öffentlichen Wegen im Außenbereich einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, der einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Bedeutung der Kätcheslachmulde für den Naturschutz zu legen. Nebenvorlage: Antrag vom 29.09.2003, OF 188/12
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2002MM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 11. Dezember 2002NRNR 856Bebauungsplan Nr. 803 Ä . Am Riedberg . 1. ÄnderungSTVV-Antrag · GRÜNE
- 21. März 2003BB 220Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 7. Juli 2003Sie sind hierBB 520Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 22. September 2003BB 777Bebauungsplanänderung Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 29. September 2003OFOF 188/12Reiterhöfe ohne Reitwege?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2004Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 626Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)