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Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: B
107 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 07.07.2003, B 520

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg -

  1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4290 - NR 856 GRÜNE - Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, im Bereich zwischen Kalbach und Riedberg mit öffentlichen Mitteln einen Reitwegering zu errichten und zu unterhalten, der im wesentlichen privaten Betrieben mit Pensionspferdehaltung dient. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem angefragten Reitwegering um unbefestigte Wegeflächen handelt, die auf Grund ihrer extremen Beanspruchung einer besonderen Unterhaltung und Verkehrssicherung bedürfen, was überdurch-schnittliche Kosten verursacht. Gleichwohl hält es der Magistrat für möglich, dass die Pensionspferdebetriebe in eigener Initiative und in Abstimmung mit der Stadt am Riedberg einen solchen Weg errichten, der entlang der Randstreifen benachbarter landwirtschaftlicher Flächen, vorwiegend nördlich der Kätcheslachmulde, in einem Ringschluss verlaufen könnte. Für die zum Überqueren beanspruchten Teilstücke öffentlicher Grün- oder Wegeflächen muss die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht mit den hierfür entstehenden Kosten vom Betreiber übernommen werden. Dies ist durch entsprechende vertragliche Regelungen sicherzustellen. Die Reitwegeflächen sind daher grundsätzlich auf eigenen oder angepachteten landwirtschaftlichen Flächen privat zu errichten und zu unterhalten. Ergänzend zur Inanspruchnahme öffentlicher Teilflächen wäre auf den privaten Teilen des Reitwegerings ein öffentliches Wegerecht für allgemeine Reitnutzung zu sichern und ebenfalls die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Grundsätzlich muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Bau von Reitwegen zusätzlich zu öffentlichen Wegen im Außenbereich einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, der einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Bedeutung der Kätcheslachmulde für den Naturschutz zu legen. Nebenvorlage: Antrag vom 29.09.2003, OF 188/12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2002MM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 11. Dezember 2002NRNR 856Bebauungsplan Nr. 803 Ä . Am Riedberg . 1. ÄnderungSTVV-Antrag · GRÜNE
  3. 21. März 2003BB 220Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
  4. 7. Juli 2003Sie sind hier
    BB 520Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
    Magistratsbericht
  5. 22. September 2003BB 777Bebauungsplanänderung Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
  6. 29. September 2003OFOF 188/12Reiterhöfe ohne Reitwege?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 10. September 2004Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 626Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1..Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 23 · 05.09.2003
TO I, TOP 10
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 520 ebenfalls zurückzustellen. c) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Kreislandwirt zur nächsten turnusmäßigen Sitzung einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 24 · 08.09.2003
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 12
Sitzung 25 · 10.10.2003
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 188/12 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
GrüneSPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

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