Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 159

Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2395 (M 213)

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 23.07.2013 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 803 - Am Riedberg sollen entlang der Bundesautobahn A5 in größerem Umfang Universitätsflächen neuen Nutzungen zugeführt werden. Das Straßen- und Wegesystem soll in dem Zusammenhang neu ausgerichtet und die vorgegebene Dichte- und Nutzungsverteilung an die geänderte Nachfrage am Wohnungsmarkt angepasst werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Flächen südlich der Grenze des Entwicklungsbereiches in den Geltungsbereich aufzunehmen und die dort vorhandenen Bestandsnutzungen festzuschreiben.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 02.11.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 16.08.2012 bis 17.09.2012 durchgeführt worden sind.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 19.12.2002, § 4290, nach Süden und Südwesten erweitert, um die Freiflächen, die zwischen der bereits bestehenden südlichen Baugebietsgrenze und den Verkehrsflächen der Rosa-Luxemburg-Straße liegen, im Bestand zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - ersetzt für seinen Geltungsbereich die Bebauungspläne Nr. 803 - Am Riedberg - und Nr. 196 sowie am östlichen Rand des Geltungsbereiches Flächenränder der Bebauungspläne Nr. 803 Ä1 - Riedberg-Mitte - und Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick -. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan_Blatt1 (ca. 6,5 MB) Anlage 1_BPlan_Blatt2 (ca. 6,7 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 28 KB) Anlage 3_Begr (ca. 2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2013, OF 375/8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2013Sie sind hier
    MM 159Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2013OFOF 375/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 31. Oktober 2013OAOA 433Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselAnregung
  4. 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 317Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung NiederurselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 8
Sitzung 23 · 26.09.2013
TO I, TOP 23
Beraten
a) Die Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 27.09.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPFreie WählerLinke
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 23 · 30.09.2013
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 159 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 08.10.2013
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 10.10.2013
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 24 · 31.10.2013
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung OA 433 2013 1. Die Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 375/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
zu 2)
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen