Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel
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- Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“05.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Baustelle am Kreuzerhohl12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustelle Kreuzerhohl04.06.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kreuzerhohl per E-MailBegründung
-Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM11a und ÖR zur Straße "Kreuzerhohl" ist für Kraftfahrzeuge weiterhin ausgeschlossen. Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da dies wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status Quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers "Niederurseler Hang" weiterhin bestand haben.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2013, OF 375/8
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM11a und ÖR zur Straße "Kreuzerhohl" ist für Kraftfahrzeuge weiterhin ausgeschlossen.
Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da dies wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status Quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers "Niederurseler Hang" weiterhin bestand haben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 159 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013MM 159Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 14. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 375/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Oktober 2013OAOA 433Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselAnregung
- 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 317Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER