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Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel

Vorlagentyp: OA
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung vom 31.10.2013, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 375/8 vom 14.10.2013

Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel Vorgang: M 159/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM 11a und ÖR zur Straße Kreuzerhohl für Kraftfahrzeuge weiterhin auszuschließen.

Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da diese wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers Niederurseler Hang weiterhin Bestand haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2013MM 159Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2013OFOF 375/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 31. Oktober 2013Sie sind hier
    OAOA 433Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel
    Anregung
  4. 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 317Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung NiederurselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 02.12.2013
TO I, TOP 47
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer
Sonstige:
FDP (vereinfachtes Verfahren)Freie Wähler (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

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