Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 31.10.2013, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 375/8 vom 14.10.2013
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel Vorgang: M 159/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM 11a und ÖR zur Straße Kreuzerhohl für Kraftfahrzeuge weiterhin auszuschließen.
Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da diese wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers Niederurseler Hang weiterhin Bestand haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013MM 159Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 14. Oktober 2013OFOF 375/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Oktober 2013Sie sind hierOAOA 433Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselAnregung
- 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 317Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FREIE WÄHLER (= Ablehnung)