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Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 317

Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel Der Bebauungsplanentwurf Nr. 803 Ä6 Riedberg - Niederurseler Hang bereitet keine uneingeschränkte Verbindung für den individuellen Kraftfahrzeugverkehr zwischen Riedberg und Niederursel vor. Im weiteren Umgriff der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten öffentlichen Grünflächen ÖM 11a und ÖR ist im Bereich zwischen dem westlichen Ende der Riedbergallee und der Straße Kreuzerhohl eine zusammenhängende öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Verkehrsfläche beinhaltet keine weitere Differenzierung, um die Lesbarkeit des Plans auf seiner Maßstabsebene zu gewährleisten. Die in Rede stehende Verkehrsfläche umfasst im Einzelnen die folgenden Straßen, Wege und Trassen: - die Landesstraße L 3004 entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereichs mit der Hälfte der Fahrbahn sowie der begleitenden Böschung, - vorhandenen Wirtschaftswege (nebst Begleitgrün) im weiteren Verlauf in nord-östlicher Richtung, die südöstlich an die Straße Kreuzerhohl anschließen, aber für den motorisierten Individualverkehr gesperrt sind - die bestehende Trasse der planfestgestellten Stadtbahnstrecke U8 und U9. Die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche beruht daher lediglich auf Übernahmen von planfestgestellten Straßenflächen und Stadtbahntrassen sowie auf Bestandssicherung bestehender Wirtschaftswege. Der Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs auf der Ebene des Bebauungsplans ist aufgrund der Begebenheiten nicht erforderlich. Eine Verbindung für den motorisierten Individualverkehr ist nicht geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2013MM 159Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2013OFOF 375/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 31. Oktober 2013OAOA 433Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung NiederurselAnregung
  4. 3. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 317Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - NIederurseler Hang hier: Zukünftige Wegeverbindung Richtung Niederursel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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