Vorlage zu dem Bericht 182 - Bebauungsplan 803 Ä Riedberg
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Veranstaltung und damit Vorstellung des geänderten Bebauungsplans 803 A im Rahmen des B 182 durch das Stadtptanungsamt im Ortsbeirat 12 im Monat September hat gezeigt, dass die Pläne in vielen Bereichen Mängel aufweisen. Daher muss nun die Chance ergriffen werden, Änderungsvorschläge einzubringen, die das künftige Wohnen in Kalbach auf dem Riedberg für die neu hinzukommenden Bürgerinnen so familienfreundlich und behindertengerecht gestaltet und auch gleichzeitig schon vorausschauend die Belange von älteren Menschen berücksichtigt. Der Grünflächenbereich wird künftig nur sehr gering sein. Damit stellt sich gerade jetzt die Frage, warum müssen Reiterhöfe in diesen Bereich verlagert werden, wenn noch kein einziger Spatenstich zur Zeit von der städtebaurechtlichen Entwicklungsfläche für Wohnbebauung erfolgt ist. Da die Umsetzung des Neubaugebietes sicherlich viele, viele Jahre benötigen wird, sollte eine heutige Bebauung - die Verlagerung der Höfe kann bereits im kommenden Jahr beginnen -auch innerhalb der bisherigen Bebauungsgrenze erfolgen. Durch die geplante 6 spurige Nutzung der A 661 ist mit einer weiteren Lärmbelastung zum Nachteil des Stadtteiles Kalbachs zu rechnen. Damit muss jetzt die Chance ergriffen werden, das geplante Baugebiet um Lärmschutzmaßnahmen zu erweitern. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2002, TO I, TOP 7 Zu Beginn der Beratungen wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage OF 136/12 als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vorgelegt wird. Es erfolgt eine 15minütige Beratungspause. Beschluss: Anregung OA 1024 2002
- Der Vorlage M 182 wird unter Hinweis auf OA 1024 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 134/12 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
- Die Vorlage OF 135/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 136/12 für erledigt erklärt. 4.
- a)Die Vorlage OF 136/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt wird: "Unter Aufrechterhaltung der nach wie vor bestehenden Bedenken gegen die geplante Riedbergbebauung und das Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nimmt der Ortsbeirat 12 die Vorlage M 182 zustimmend zur Kenntnis. Allein wegen der mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss verfolgten Änderungen ergeht die Zustimmung. Allerdings erfolgt dieser Beschluss unter ausdrücklichem Hinweis auf die nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsforderungen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zugestimmt" Der erste Absatz der Vorlage OF 136/12 entfällt dadurch. Es folgt die in der Vorlage OF 136/12 enthaltene Aufzählung mit der Ergänzung im dritten Absatz, dass nach dem Wort "Seniorenbetreuung" die Worte "ein Sozialrathaus sowie für ein Ärztezentrum" eingefügt und im vierten Absatz das Wort "sowohl" durch die Worte "nur für" ersetzt werden. Der letzte Absatz der Begründung wird gestrichen.
- b)Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schneider - CDU - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu 4. zu a): Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 17.10.2002, OF 134/12
Betreff:
Vorlage zu dem Bericht 182 - Bebauungsplan 803 Ä Riedberg
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bericht 182 wird nur zugestimmt unter der Massgabe, dass folgende Änderungen und Ergänzungen im Rahmen des Bebaungsplanänderungsverfahrens vorgenommen werden.
- Bei einer Verlagerung der Reiterhöfe in die Landschaftsschutzzonen 1 und 2 sind die Ausgleichsflächen nicht in den bereits bestehenden Grünzonen anzusiedeln, sondern eine Flächenversiegelung durch Bebauung ist in gleicher Größenordnung zurückzunehmen.
- Die Riedbergallee wird künftig neben dem Charakter eines Feldweges in dem Bereich von Kalbach Richtung Reiterhöfe so gestaltet, dass eine Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Reitern möglich sein wird.
- Im Rahmen von festgelegter Infrastruktur sind Flächen für ein bis zwei Kinder- und Jugendhäuser, eines Altenclubs, einer Altenwohnanlage, eines Sozialrathauses sowie eines Ärztezentrums auszuweisen.
- Die Haltestellen der Stadtbahn sind so zu errichten, dass keine Fußwege über 500 m für die Bewohnerinnen entstehen, da bei einer Inbetriebnahme der Stadtbahn kein weiterer Busverkehr mehr vorgesehen ist. Sofern dies nicht möglich ist, soll künftig grundsätzlich neben der Stadtbahn eine Buslinie das Neubaugebiet Riedberg im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs erschließen.
- Die Grünflächen im Bereich des Bonifatiusparks, des Kätheslachparks sowie zwischen Kalbach und dem Neubaugebiet sind so zu gestalten, dass auch die künftige Nutzung auf einer kleineren Grünfläche von Spaziergängern, Radfahrern, Skatern sowie Reitern nebeneinander möglich ist.
- Abschließend ist im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahren die Grenze des Baugebietes Riedbergs um einen Grünstreifen entlang der A 661 auf nördlicher Seite zu erweitern, damit in Verlängerung des Lärmschutzwalls entlang der A 661 im Bereich des Baugebietes Bonifatiusbrunnen eine durchgängige Lärmschutzmaßnahme bis nach Kalbach errichtet werden kann (s. beiliegenden Plan - Anlage 2). Begründung: Die Veranstaltung und damit Vorstellung des geänderten Bebauungsplans 803 A im Rahmen des B 182 durch das Stadtptanungsamt im Ortsbeirat 12 im Monat September hat gezeigt, dass die Pläne in vielen Bereichen Mängel aufweisen. Daher muss nun die Chance ergriffen werden, Änderungsvorschläge einzubringen, die das künftige Wohnen in Kalbach auf dem Riedberg für die neu hinzukommenden Bürgerinnen so familienfreundlich und behindertengerecht gestaltet und auch gleichzeitig schon vorausschauend die Belange von älteren Menschen berücksichtigt. Der Grünflächenbereich wird künftig nur sehr gering sein. Damit stellt sich gerade jetzt die Frage, warum müssen Reiterhöfe in diesen Bereich verlagert werden, wenn noch kein einziger Spatenstich zur Zeit von der städtebaurechtlichen Entwicklungsfläche für Wohnbebauung erfolgt ist. Da die Umsetzung des Neubaugebietes sicherlich viele, viele Jahre benötigen wird, sollte eine heutige Bebauung - die Verlagerung der Höfe kann bereits im kommenden Jahr beginnen -auch innerhalb der bisherigen Bebauungsgrenze erfolgen. Durch die geplante 6 spurige Nutzung der A 661 ist mit einer weiteren Lärmbelastung zum Nachteil des Stadtteiles Kalbachs zu rechnen. Damit muss jetzt die Chance ergriffen werden, das geplante Baugebiet um Lärmschutzmaßnahmen zu erweitern. Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Zuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2002MM 182Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 17. Oktober 2002Sie sind hierOFOF 134/12Vorlage zu dem Bericht 182 - Bebauungsplan 803 Ä RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu a): Einstimmige Annahme