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Bebauungsplan Nr. 803 Ä3 - Riedberg - Ginsterhöhe - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
9 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.11.2008, M 213

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 803 Ä3 - Riedberg - Ginsterhöhe -
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1400 (M 206)

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 803 – Am Riedberg sollen die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Planänderungen für das Quartier Riedberg-Ginsterhöhe planungsrechtlich gesichert werden. Hierzu zählen insbesondere die Realisierung einer Fläche für ein evangelisches Gemeindezentrum an der Riedbergallee, die Änderung der städtebaulichen Gestalt und Erschließung in Teilen der geplanten Wohnnutzung nördlich und südlich der Riedbergallee sowie die Sicherung des bereits realisierten Teiches für die Regenwasserbewirtschaftung im Kätcheslachpark. Ferner sollen weitere Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität rechtsverbindlich festgesetzt werden.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 02.11.2007 und - die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB a.F. in der Zeit vom 21.08.2002 bis 23.09.2002 durchgeführt worden sind.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, erneut die öffentliche Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu III.: Aufgrund der Aufteilung des Änderungsverfahrens Nr. 803 Ä in Teilbebauungspläne (Nr. 803 Ä1 -Ä6), der inhaltlichen Überarbeitung des bisherigen Bebauungsplan-Vorentwurfs Nr. 803 Ä vom 30.07.2002 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä3 und der Weiterführung der Teiländerungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 (vgl. § 233 (1) Satz 2 BauGB) wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB erneut durchgeführt. Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentliche Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1 (ca. 3,6 MB) Anlage 2 (ca. 20 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 8
Sitzung 27 · 27.11.2008
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPREP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 27 · 28.11.2008
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 01.12.2008
TO I, TOP 29
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO II, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 19.01.2009
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 27.01.2009
TO II, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.02.2009
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 26.02.2009
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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