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Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
5 Stationen im Verfahren20 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 114

Betreff: Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5529 (NR 1096)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass unter den Bedingungen einer wachsenden Stadt, neuer gesetzlicher Regelungen, gesellschaftlicher Entwicklungen und wachsendem Konkurrenzdruck mit anderen deutschen Berufsfeuerwehren und den damit verbundenen jährlichen Personalabgängen auf die entstandenen Herausforderungen angemessen reagiert werden muss. Trotz eines bereits optimierten Einsatzes und einer zielorientierter Restrukturierung vorhandener Personalressourcen sind durch die Frankfurter Berufsfeuerwehr deshalb strukturelle Personalentwicklungsmaßnahmen zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung (Sicherstellung der Leistungsfähigkeit) sowie zur weiteren Erhöhung der Attraktivität der Frankfurter Feuerwehr als Arbeitgeber zu ergreifen.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass durch durchschnittlich 20 außerplanmäßige Personalabgänge pro Jahr bei Ausbildungskosten von rd. 160.000 € je Einsatzbeamter der Stadt Frankfurt am Main ein jährlicher finanzieller Verlust von rd. 3,2 Mio. € entsteht.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 näher beschriebenen notwendigen strukturellen Verbesserungen im Stellengefüge des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Frankfurt u. a. durch Stellenanhebungen und teilweise vollständig refinanzierte Stellenneuschaffungen.
  4. Das Frankfurter "Schutzziel Rettungsdienst" wird auch unter den geänderten Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) im bisherigen Umfang fortgeführt. Die als Anlage 2 beigefügte ausführliche Beschreibung dient zur Kenntnis.
  5. Die im Zusammenhang mit der Anerkennung der Rettungsdienstschule der Frankfurter Feuerwehr notwendigen Anpassungen im Stellengefüge nach Anlage 1 werden für die Erlangung der Anerkennung zur "Notfallsanitäterschule" zur Sicherstellung der rettungsmedizinischen Aus- und Fortbildung beschlossen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen stellenplantechnischen Anpassungen bis zum Jahr 2020 in sinnvollen Teilschritten stufenweise umzusetzen. Die Anpassungen im Bereich der Rettungsdienstschule nach Anlage 1 sind wegen der notwendigen Vorlaufzeiten aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Stellenplan 2017 zu realisieren.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass sich mit den in der Anlage 1 beschriebenen notwendigen strukturellen Verbesserungen im Stellengefüge des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Frankfurt der gemeinsame Etatantrag E1 der CDU-Fraktion und der Fraktion Die GRÜNEN im Römer vom 15.02.2013 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950) erledigt hat.
  8. Es dient auch zur Kenntnis, dass die zur Ableistung der Praxisanteile im Rahmen der Notfall-sanitäterausbildung notwendigen Lehrrettungswachen mit den von der Feuerwehr geleisteten Vorhaltestunden auf 7 Rettungswagen (RTW) und 6 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) dargestellt werden können. Ein Teil dieser Fahrzeuge (1 RTW, 2 NEF) war bisher nur temporär besetzt. Durch die deutlich steigenden Einsatzzahlen sind diese Fahrzeuge bereits aktuell (RTW) bzw. in naher Zukunft (2 NEF) täglich rund um die Uhr zu besetzen. Hierfür sind 10 Stellen in den kommenden Jahren neu zu schaffen. Die Stellen sind refinanzierbar.
  9. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass durch das grundsätzliche Engagement der Feuerwehr im Rettungsdienst die in der Anlage 2 beschriebenen Schutzstufen bei Bedarf ohne weitere stellenplantechnischen oder finanziellen Auswirkungen realisiert werden können.
  10. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die in dieser Vorlage getroffenen Annahmen und Aussagen dem aktuellen Stand der Gesetz- und Verordnungsgebung bzw. Erlasslage im Zusammenhang mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes entsprechen. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, das derzeit und im Weiteren noch ausgestaltet und präzisiert werden wird, können weitere Maßnahmen zur Optimierung nicht ausgeschlossen werden. Auch die Prognosen zum Nachwuchs- und Personalbedarf beruhen auf dem aktuellen Stand der Erkenntnislage. Begründung: Vorbemerkung: Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. Einleitung Mit der Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (M 116, § 7563 vom 15.07.2004) wurde im letzten Jahrzehnt mit der Neuausrichtung der Einsatztaktik auf ein dezentrales Staffelkonzept die Frankfurter Feuerwehr grundlegend neu aufgestellt, um auf die Herausforderungen einer Finanz- und Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt am Main reagieren und den Schutz der Bevölkerung und Sachwerte unter diesen besonderen Bedingungen garantieren zu können. Die Umsetzung des Staffelkonzeptes erfolgte ohne die Akquirierung zusätzlichen Personals, das heißt, die Frankfurter Berufsfeuerwehr hat mit effizientem Einsatz und zielorientierter Restrukturierung vorhandener Personalressourcen eine deutlich messbare Verbesserung der Schutzziele erreichen können. Die Ausrichtung der Feuerwehr Frankfurt ist seit Jahrzehnten gekennzeichnet durch die interdisziplinäre Verbindung von technischer und medizinischer Rettung in Ausbildung und operativer Tätigkeit. Vor diesem Hintergrund sind die Einsatzkräfte der Feuerwehr in beiden Tätigkeitsfeldern mit hoher Kompetenz ausgestattet. Diverse, sich ineinander verschränkende Effekte - steigende Verschuldung der Kommunen bei bislang gleichzeitig rückläufigen Einnahmen, demografische Entwicklung, neue gesetzliche Regelungen wie gesellschaftliche Phänomene - führen nun zu der Notwendigkeit, die Sicherheitsarchitektur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Frankfurt am Main neu zu justieren und die Organisationsstruktur der Feuerwehr den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Unter den Bedingungen einer ständig wachsenden Stadt und den damit verbundenen Herausforderungen ist nunmehr eine Situation entstanden, die die hinsichtlich begrenzter Personalressourcen in Vorlage getretene Berufsfeuerwehr an die Grenze des Leistbaren bringt. Hierauf muss angemessen reagiert werden, damit die hoheitlichen und gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Schutzes der Bevölkerung auch künftig auf dem bisherigen qualitativ hohen Niveau erfüllt werden können. Damit steht die Berufsfeuerwehr Frankfurt derzeit vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte, die mit der Einführung des neuen Staffelkonzeptes im Jahre 2004 durchaus vergleichbar ist. Ausgelöst vor allem durch die oben dargestellten Effekte sind viele Kommunen nicht mehr in der Lage, Feuerwehrnachwuchs im notwendigen Umfang selbst auszubilden. Durch die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Wochenarbeitszeit sind viele Kommunen gezwungen, die Wochenarbeitszeiten ihres Einsatzpersonals auf 48 Stunden zu reduzieren und benötigen daher zusätzliches Personal. Die Berufsfeuerwehr Frankfurt praktiziert mit ihrem Dienstplanmodell schon seit Jahren die EU-konforme Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Insbesondere auch aus diesem Grund sind gut ausgebildete Frankfurter Feuerwehrbeamte bei anderen Feuerwehren äußerst begehrt. Das führt seit mehreren Jahren dazu, dass sich im Schnitt 20 Feuerwehrbeamte pro Jahr von Frankfurt am Main zu anderen Kommunen versetzen lassen. Es besteht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, Feuerwehrbeamtinnen und -beamte an die Stadt Frankfurt am Main zu binden. Insgesamt wurden allein im Zeitraum von 2012 bis 2014 insgesamt 54 Feuerwehrbeamte versetzt. Im Jahr 2015 haben weitere 29 Bedienstete ihre Versetzung beantragt. Im Hinblick darauf, dass alleine durch die EU-Arbeitszeitregelung und die dadurch bedingte Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden derzeit bundesweit über 3.000 Feuerwehrbeamte zusätzlich benötigt werden, muss diese Tendenz für die kommenden Jahre mindestens auf diesem Niveau oder sogar als leicht steigend angenommen werden. Da die Ausbildung je Einsatzkraft etwa 160 T€ kostet, bedeutet dies einen finanziellen Verlust der Stadt von rund 3,2 Mio. € pro Jahr; eine (Teil-) Erstattung kann von den aufnehmenden Stellen nach der derzeitigen Rechtslage nicht gefordert werden. Die Branddirektion führt mit den Abgängern Interviews, um aus den Versetzungsgründen Erkenntnisse zu gewinnen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Nach Auswertung der bisher vorliegenden Informationen sind es letztlich mittelbar und unmittelbar finanzielle Hintergründe, die ursächlich für die sich häufenden Versetzungsgesuche sind. Insbesondere zwingen die hohen Lebenshaltungskosten in der Metropolregion FrankfurtRheinMain, die Beamte des mittleren Dienstes dazu, ihren Lebensmittelpunkt ins erweiterte Umland zu verlegen. Daher sind Fahrtkosten, die durch Fahrzeiten bedingten längeren Abwesenheiten und die wiederum hierdurch bei Familien schwieriger werdende Betreuungssituation für Kinder, die primären Gründe für die Abwanderungen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele andere Berufsfeuerwehren über ein aus Sicht der Betroffenen und auch objektiv attraktiveres Besoldungs- und Stellengefüge im Einsatzdienst verfügen. Auch wenn die Aufstiegsmöglichkeiten in Frankfurt am Main in der Regel gut sind, und die Feuerwehr Frankfurt durch ihre gute infrastrukturelle Ausstattung und das vielfältige Einsatzspektrum zweifelsfrei ein attraktiver Arbeitgeber im Feuerwehrbereich ist, stehen aber gerade für junge Einsatzkräfte die Besoldungsgruppen zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn im Vordergrund. Hinzu kommt, dass in den angrenzenden Bundesländern Bayern und Rheinland-Pfalz bezogen auf die jeweilige Besoldungsgruppe jeweils eine höhere Besoldung als in Hessen gewährt wird. Die Feuerwehr Frankfurt hat bereits folgende Maßnahmen eingeleitet, um den Personalbestand auf einem Niveau zu halten, das die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Hilfsfristen nicht gefährdet: - Die Ausbildungsquote wurde in den letzten Jahren deutlich erhöht, um die Abwanderungen personell kompensieren zu können. Derzeit wird versucht, zu den Einstellungsterminen im Februar und August jeweils 24 Auszubildende aufzunehmen, obwohl die Abteilung Aus- und Fortbildung der Feuerwehr Frankfurt nur auf Lehrgangsstärken von 16 Personen ausgelegt ist. Insbesondere im personellen Bereich sind hierbei Grenzen erreicht, die ohne entsprechende Nachsteuerung auf Dauer eine solche Ausbildungsquote unmöglich machen. - Da selbst diese hohe Ausbildungsquote nicht ausreichend ist, um Versetzungen und Pensionierungen zu kompensieren, wird ergänzend versucht, externe, fertig ausgebildete Feuerwehrbeamte zu akquirieren. Dies gelingt - wegen des oben beschriebenen bundesweiten Bedarfs und den ebenfalls erwähnten Lebenshaltungskosten - nicht in einem ausreichenden Maße. - Derzeit wird über eine Umstellung des Dienstplanmodells auf 24-Stunden-Schichten nachgedacht, um den Feuerwehrbeamten mit weiten Anfahrtswegen zwischen Wohnort und Dienstort entgegenkommen zu können. Grundsätzlich sind 24-Stunden-Modelle in den Berufsfeuerwehren in Deutschland etabliert. Es gibt jedoch in Frankfurt Wachbereiche, bei denen ein solches Dienstplanmodell aus Fürsorgegründen aufgrund der sehr hohen Einsatzfrequenz im Wachbereich sehr sorgfältig bedacht werden muss. Aus diesem Grund sind noch weitergehende konzeptionelle Überlegungen vor einer Umstellung notwendig. Derzeit führt die Feuerwehr eine Befragung ihrer Mitarbeiter im Einsatzdienst durch, um deren Haltungen und Vorstellungen in eine sozialverträgliche Umstellung des Dienstplanmodells mit einfließen lassen zu können. Nach Auswertung der Umfrage und Abschluss der konzeptionellen Arbeiten werden entsprechende Dienstplanmodelle erarbeitet und mit den Personalvertretungen beraten. Mit einer Umstellung ist jedoch frühestens im Jahr 2017 zu rechnen. - Es sollen personelle Ressourcen bereitgestellt werden, um Konzepte für ein "Berufsbild Feuerwehrfrau/-mann" und für ein duales Studium im Feuerwehrbereich zu erarbeiten. Beide Maßnahmen sollen dazu führen, mehr Nachwuchskräfte für den Beruf der/des Feuerwehrfrau/ -manns sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst zu finden, weil die Bewerberzahlen insgesamt erkennbar rückläufig sind. Mit diesen beiden Projekten können besser als bisher Interessenten direkt nach Schulabschluss angesprochen werden. Die Feuerwehr Frankfurt verspricht sich davon, sowohl für den mittleren als auch den gehobenen Dienst deutlich mehr gut geeignete Nachwuchskräfte gewinnen zu können. Das Hessische Innenministerium hat an dieser Stelle bereits großes Interesse signalisiert und unterstützt die Pläne der Feuerwehr Frankfurt an dieser Stelle nachdrücklich. Mit den vorstehend aufgezeigten Punkten sind die internen Möglichkeiten der Branddirektion erschöpft. Sie sind in Summe nicht ausreichend, um die jährlichen Personalabgänge zu kompensieren. Dies wird - bereits jetzt erkennbar - schon kurzfristig zu erheblichen Problemen bei der Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung führen. Verschärft wird die Situation aktuell zudem durch die Einführung des Notfallsanitätergesetzes, auf dessen Folgen nachstehend eingegangen werden soll. Einführend dazu sei hier das in hohem Maße synergetische "Frankfurter System" kurz skizziert: Die Feuerwehr Frankfurt praktiziert - wie eingangs erwähnt - seit Jahrzehnten und u.a. basierend auf einem neutralen externen Gutachten ein Dienstsystem, das mit hohen Synergieeffekten die Einsatzspektren Brandschutz und technische Hilfeleistung mit dem Rettungsdienst verbindet: Das bedeutet, der einzelne Feuerwehrbeamte wird in unterschiedlichen Funktionen zeitweise im Brandschutz und zeitweise im Rettungsdienst eingesetzt; ein Feuerwehrbeamter übernimmt also heute zum Beispiel eine Funktion auf einer Drehleiter und ist in einer nächsten Schicht der Fahrzeugführer eines RTW. Anteilsmäßig betrachtet, nimmt das Personal des Brandschutzes zu etwa einem Drittel seiner Arbeitszeit eine Funktion im Rettungsdienst wahr. Dieser Teil der Arbeitszeit wird von den Kostenträgern (Krankenkassen) refinanziert. Mittels dieser interdisziplinären Qualifizierung der Feuerwehrbeamten in den Fachbereichen Brandschutz und technische Hilfeleistung einerseits sowie medizinische Rettung andererseits erfüllt die Feuerwehr das Schutzziel im Rettungsdienst, auf jedem Hilfeleistungslöschfahrzeug jeweils mindestens eine, durch den anteiligen Einsatz auf einem Rettungsmittel praxiserfahrene und rettungsdienstlich ständig fortgebildete, Einsatzkraft garantieren zu können. Eine ausführliche Beschreibung des Frankfurter Schutzziels ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Diese Vorgehensweise sorgt seit nunmehr fast 20 Jahren für viele Synergieeffekte und eine hohe Sicherheitsqualität für die Einwohner und Besucher Frankfurts: - Die Einsatzkräfte können bei Bränden, Unfällen und allen anderen Einsatzlagen, verletzte Personen nicht nur aus lebensbedrohlichen Situationen retten, sondern Verletzte selbst im unmittelbaren Gefahrenbereich (z. B. unter Trümmern bei einem Gebäudeeinsturz) auch medizinisch versorgen und bei Bedarf reanimieren. - Die Feuerwehr kann mit ihren dem Brandschutz zugeordneten und dem Eigenschutz der Einsatzkräfte dienenden Zusatz-Rettungswagen (Z-RTW) im Bedarfsfall kurzfristige Spitzen im öffentlichen Rettungsdienst abfangen. - Da alle Hilfeleistungslöschfahrzeuge über die notwendige rettungsdienstliche Ausrüstung verfügen (z. B. Defibrillatoren), können sie als "First Responder" auch bei Rettungsdiensteinsätzen eingesetzt werden und Patienten medizinisch annähernd gleichwertig versorgen und stabilisieren, bis (wieder) ein regulärer RTW für den Transport in ein Krankenhaus zur Verfügung steht. - Bei größeren Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle (z. B. Busunglück), bei denen im Regelrettungsdienst aufgrund einer gleichzeitig anfallenden hohen Verletztenzahl keine Kapazitäten mehr bestehen, kann die Feuerwehr dank der Doppelqualifikation ihres Einsatzpersonals zusätzlich Patienten mit kurzen, adäquaten Eintreffzeiten an der Einsatzstelle versorgen. Wertvolle Transportkapazitäten des Regelrettungsdienstes, deren Besatzungen zur Versorgung der Patienten ansonsten an der Einsatzstelle gebunden wären, stehen somit unmittelbar nach Eintreffen der Feuerwehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung, um Schwerstverletzte unverzüglich in Kliniken zu bringen, wo sie optimal rettungsmedizinisch versorgt werden können. Wie wichtig dieses Engagement der Feuerwehr ist, zeigte sich zum Beispiel im vergangenen Herbst bei der Versorgung und Betreuung der ankommenden Flüchtlinge. Ohne den (zum Teil massiven) Einsatz von Einheiten des Brandschutzes sowohl am Hauptbahnhof als auch in den Notunterkünften zur medizinischen Betreuung der Flüchtlinge, wäre die Lage in den ersten Tagen nach Eintreffen der vielen hilfesuchenden Menschen in Frankfurt am Main nicht zu bewältigen gewesen. Ebenso konnte der öffentliche Rettungsdienst während der in der Hochphase der Flüchtlingslage parallel stattfindenden Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit durch den Einsatz von Feuerwehrkräften mit sichergestellt werden. Situationen und Lagen wie diese - gänzlich unterschiedlich, möglicherweise nicht vorhersehbar und in unterschiedlichen Konstellationen auftretend - sind nicht zuletzt im Kontext mit der aktuellen Sicherheitslage gewichtige Argumente für ein Engagement der Feuerwehr im Rettungsdienst. Die seit Jahren praktizierte Vorhaltung von rettungsdienstlicher Kompetenz bei den Einheiten des Brandschutzes bringt somit insbesondere bei einer ganzheitlichen gesellschaftspolitischen Betrachtung ein deutliches Plus an Sicherheit für die Stadt. Dies gilt gerade angesichts des bestehenden besonderen Gefahrenpotenzials, das die Stadt Frankfurt am Main aufgrund ihrer Struktur einerseits und ihrer exponierten Stellung (Flughafen, Verkehrsknotenpunkt, Bankenplatz, Chemische Industrie) andererseits besitzt. Der Notfallsanitäter hat das Berufsbild des Rettungsassistenten abgelöst. Auf Grundlage des vom Bundesgesundheitsministerium initiierten neuen Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) handelt es sich erstmals um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Die grundsätzliche Ausbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Gegenüber der Ausbildung für Feuerwehrbeamte zum Rettungsassistenten ist die Ausbildungszeit für Feuerwehrbeamte zum Notfallsanitäter nunmehr um mehr als 1.600 Stunden verlängert worden und beträgt damit zweieinhalb Jahre. Es werden in dieser Zeit sowohl zusätzliche Praxisanteile als auch zusätzliche theoretische Komponenten vermittelt. Ziel des Gesetzes ist es, mit der Einführung des Notfallsanitäters nichtärztliches Personal mit erheblich höherer medizinscher Kompetenz zu etablieren. Dies wird zu einer deutlichen Qualitätssteigerung in der nichtärztlichen Notfallversorgung beitragen und soll - angesichts des sich verschärfenden Notärztemangels - als Fernziel eine Entlastung des Notarztsystems herbeiführen. Mit der zuvor erwähnten umfangreicheren Ausbildung des Notfallsanitäters und der damit verbundenen höheren Qualifikation ist zwangsläufig über eine Höherbewertung der Stellen nachzudenken. Im bundesweiten Vergleich zeichnet sich hier eine Besoldung bzw. Vergütung mindestens nach A 9 BBO oder vergleichbarer Eingruppierung im Beschäftigtenbereich ab. Dies erachtet der Magistrat auch für die Stellen im Bereich der Branddirektion für angemessen. Die Personalkosten im öffentlichen Rettungsdienst werden - wie bereits oben erwähnt - über die Kostenträger refinanziert. Die Maßnahme ist also in diesem Bereich für den städtischen Haushalt kostenneutral. Die Einführung des Notfallsanitätergesetzes hat aber nicht nur Auswirkungen auf den Einsatzdienst selbst, sondern auch auf den schulischen Teil des rettungsdienstlichen Bereichs. Die Rettungsdienstschule der Frankfurter Feuerwehr ist das Frankfurter Institut für Rettungsmedizin und Notfallversorgung (FIRN), das Teil des Feuerwehr- und Rettungstrainingscenters (FRTC) ist. So gilt es, nach Ablauf der derzeit noch bis 2019 andauernden Übergangsfrist, die Struktur der Rettungsdienstschule an die neuen gesetzlichen Forderungen anzupassen, damit eine Anerkennung als "Notfallsanitäterschule" vom Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen kann. Erfolgt diese Anpassung und in der Folge die Anerkennung nicht, ist ab dem Datum des Ablaufs der Übergangsfrist eine Aus- und Fortbildung im rettungsdienstlichen Bereich durch die Branddirektion Frankfurt nicht mehr möglich. Dies gilt dann für sämtliche Schulungsbereiche, also nicht nur für die Ausbildung von Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Desinfektoren, sondern auch für die jährlich erforderliche Fortbildung des rettungsdienstlichen Personals. Die entscheidenden Kriterien für eine Anerkennung als Notfallsanitäterschule sind hinsichtlich der Qualifikation des Personals: - Nach § 6 NotSanG: Für künftige Lehrkräfte an Rettungsdienstschulen eine fachliche und pädagogische Qualifizierung mit mindestens einem Hochschulabschluss (Bachelor) in einer entsprechend geeigneten pädagogischen Fachrichtung. Das NotSanG fordert an dieser Stelle für die Lehrkräfte weiterhin mindestens eine Ausbildung zum Notfallsanitäter und Praxisanleiter. - Nach Vorgabe des Landes ist bei allen Kursen künftig ein Lehrer/Schüler Verhältnis von 1:20 festgelegt. Als Bemessungsgrundlage gilt der ungünstigste Fall im laufenden Ausbildungsjahr. Schulleitung und sonstige Führungskräfte - wie z. B. Sachratenleitungen - dürfen nicht mit angerechnet werden. - Für die Qualifikation des künftigen Schulleiters ist nach Vorgabe des § 6 NotSanG ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master) erforderlich. Da die Rettungsdienstschule insgesamt nicht über genügend Ausbilderstellen verfügt, sind neben Höherbewertungen hier auch Stellenneuschaffungen notwendig. Die Kosten der rettungsdienstlichen Ausbildung werden anteilig ebenfalls durch die Krankenkassen refinanziert. Allerdings ist der sich jetzt abzeichnende höhere Aufwand landesweit noch nicht mit den Kassen verhandelt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowohl die Sicherung der Personalausstattung und damit der Erhalt der Einsatzfähigkeit des Einsatzdienstes als auch die Fortführung des Frankfurter Schutzziels im Rettungsdienst unter den Rahmenbedingungen des Notfallsanitätergesetzes den Magistrat zum Handeln zwingen. Es besteht die Möglichkeit, die Themen miteinander zu verbinden und den notwendigen strukturellen Verbesserungen im Einsatzdienst die steigende Qualität im Rettungsdienst durch Einführung des Notfallsanitätergesetzes als Nutzen für die Sicherheit der Stadt gegenüberzustellen. A: Zielsetzung
  11. Sicherung des Personalbestandes und damit der Einsatzfähigkeit im Einsatzdienst der Feuerwehr Frankfurt durch Anpassung der Gehaltsstruktur insbesondere im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst auf den Feuer- und Rettungswachen sowie in der Zentralen Leitstelle auf das übliche Niveau anderer kommunaler Gebietskörperschaften in Deutschland.
  12. Fortführung des Frankfurter Schutzziels im Rettungsdienst sowie Anpassung der Strukturen des operativen Rettungsdienstes und des Frankfurter Instituts für Rettungsmedizin und Notfallversorgung (FIRN) an die Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes.
  13. Verbinden der beiden Zielsetzungen zu einem aus personalwirtschaftlicher Sicht sinnvollen und homogenen Konstrukt für den Stellenkegel der Feuerwehr Frankfurt und dessen pyramidalen Aufbau in Teilschritten. B: Alternativen Im Brandschutz bestehen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) keine Alternativen, die Sollpersonalstärken im Brandschutz aufrechtzuerhalten. Entsprechend dieser Vorgaben ist die Feuerwehr Frankfurt so aufgestellt, dass das Stadtgebiet planerisch innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist mit der Mindestzahl an Einsatzkräften erreicht werden kann. Insofern sind alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichung dieses Zieles zu sichern. Im Bereich des Rettungsdienstes bestehen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags zur planerischen Sicherstellung des Sonderbedarfs im Rettungsdienst (Einsatzszenarien unterhalb der Katastrophenschwelle, die aber durch die öffentliche Vorhaltung nicht mehr abgedeckt werden können) ebenfalls keine Alternativen, wenn die oben beschriebenen Synergien mit dem Einsatzdienst der Feuerwehr genutzt werden sollen. Grundsätzlich könnte der Sonderbedarf auch mittels Ausschreibungs- oder Auswahlverfahren an Dritte vergeben werden, was aber wegen des dann fehlenden Synergieeffektes zum Einsatzdienst zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen des städtischen Haushalts führen würde. C: Lösung Umsetzung der in der Anlage 1 beschriebenen strukturellen Veränderungen im Einsatzdienst und Fortführung des Frankfurter Schutzziels im Rettungsdienst auch unter den geänderten Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Notfallsanitätergesetz. D: Finanzierung a. Investitionskosten Keine b. Personalkosten Zur besseren Übersicht wurden die mit dem Beschluss der Vorlage entstehenden Personalkosten tabellarisch zusammengefasst. Diese Aufstellung ist ebenfalls in Anlage 1 beigefügt. Einsatzbereich: Insgesamt entstehen in Einsatzbereich und Leitstelle Kosten von 3.134.410 €. Davon entfallen für Neuschaffungen und Anhebungen im refinanzierten Rettungsdienst 1.438.020 € Durch strukturelle Anpassungen in der zentralen Leitstelle, die durch die Rettungsdienstgebühr refinanziert werden 150.340 € Notwendige Anpassungen zum Erhalt des Schutzziels im Rettungsdienst, die gleichzeitig zur Strukturverbesserung im Einsatzdienst beitragen 631.250 € Strukturverbesserungen 914.800 € Daraus errechnet sich eine Belastung für den Hoheitshaushalt von 1.546.050 € die für strukturelle Verbesserungen und die Fortführung des Frankfurter Schutzziels im Rettungsdienst eingesetzt werden sollen. Wenn es durch diese Strukturverbesserungen gelingen würde, 10 Versetzungen im Jahr zu verhindern, hätten sich die zusätzlichen Kosten bereits amortisiert. FIRN: Schaffung einer (temporären) Projektstelle zur Umsetzung des Projektes "Berufsbild Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann" und "Duales Studium Feuerwehrwesen", die nach etwa 2 Jahren in die zusätzlich notwendige Schulleiterstelle umgewandelt werden soll. Schaffung von mindestens vier neuen Stellen für Lehrkräfte im Bereich Notfallsanitäteraus- und -fortbildung, sowie Streichung des kw-Vermerkes an der Stelle des stellvertretenden Sachgebietsleiters. Anpassung der Besoldung nach zusätzlicher pädagogischer Qualifikation der bereits vorhandenen Lehrkräfte nach A 11 HBesG. Sukzessive Anpassung des übrigen Stellengefüges im Führungsbereich. FRTC, feuerwehrtechnische Ausbildung: Hier besteht der Bedarf für drei zusätzliche Ausbilderstellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und einem Fahrlehrer im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst solange die Lehrgangsstärke bei 24 Auszubildenden liegen muss. Hier ist derzeit von mindestens 5 - 7 Jahren auszugehen, innerhalb derer versucht werden soll, den Personalbedarf durch interne Abordnungen zu decken. Insgesamt führt der steigende Aufwand im Bereich der Ausbildung auch zu zusätzlichen Bedarfen im administrativen Bereich, der perspektivisch durch Stellenneuschaffungen zu decken ist. c. Sachkosten Durch die Maßnahme entstehen keine den Hoheitshaushalt zusätzlich belastenden Sachkosten. Anlage 1 (ca. 45 KB) Anlage 2 (ca. 528 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2011NRNR 143Ausarbeitung eines Schutzzieles „Rettungsdienst“STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 15. Februar 2013EE 1Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.03 Rettungsdienst Neuschaffungen von refinanzierten StellenEtatantrag · CDU, GRÜNE
  3. 6. Oktober 2014BB 390Neuschaffungen von refinanzierten StellenMagistratsbericht
  4. 18. Dezember 2014NRNR 1096Änderungen durch Notfallsanitätergesetz berücksichtigenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  5. 3. Juni 2016Sie sind hier
    MM 114Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 2
Sitzung 3 · 27.06.2016
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 3 · 04.07.2016
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeGrüneFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP; bei Enthaltung BFF

OBR 14
Sitzung 3 · 04.07.2016
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)

OBR 4
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 13
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 114 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO II, TOP 21
Beraten
a) Die Vorlage M 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 2 · 11.07.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 12.07.2016
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.07.2016
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 4 · 08.09.2016
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 114 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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