Änderungen durch Notfallsanitätergesetz berücksichtigen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, wie sich das derzeitige Niveau im Rettungsdienst der Stadt Frankfurt unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Notfallsanitätergesetz) erhalten lässt und welche finanziellen und personellen Maßnahmen gegebenenfalls ab dem Haushalt 2017 hierfür notwendig sein werden. Das Ergebnis der Untersuchung ist so zeitnah vorzulegen, dass es bereits in die Beratungen zum Haushalt 2017 einfließen kann. Die mit der NR 143/2011 (Beschluss 995 vom 15.12.2011) beschlossene und derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung eines Schutzzieles Rettungsdienst ist ebenfalls auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Begründung: Durch die Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter und der damit verbundenen Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Ausbildung im rettungsdienstlichen Bereich für die bisherigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten von bisher zwei auf drei Jahre erhöht. Dadurch erhöht sich die Gesamtausbildungszeit einer Feuerwehrbeamtin/eines Feuerwehrbeamten für rettungsdienstliche Zwecke um 50 Prozent. In Frankfurt stellt die Beteiligung der Berufsfeuerwehr am Rettungsdienst und die damit verbundene zusätzliche Qualifikation des Brandschutzpersonals die elementare und insbesondere schnell verfügbare Rückfallebene bei größeren rettungsdienstlichen Lagen. Zur Einhaltung der derzeitigen Standards in der Gefahrenabwehr der Stadt Frankfurt sollte der geänderten Ausbildungssituation beim Einsatzdienstpersonal der Berufsfeuerwehr Rechnung getragen werden. Die Personalkosten werden von den Krankenkassen refinanziert.
Inhalt
Antrag vom 18.12.2014, NR 1096
Betreff: Änderungen durch Notfallsanitätergesetz berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, wie sich das derzeitige Niveau im Rettungsdienst der Stadt Frankfurt unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Notfallsanitätergesetz) erhalten lässt und welche finanziellen und personellen Maßnahmen gegebenenfalls ab dem Haushalt 2017 hierfür notwendig sein werden. Das Ergebnis der Untersuchung ist so zeitnah vorzulegen, dass es bereits in die Beratungen zum Haushalt 2017 einfließen kann. Die mit der NR 143/2011 (Beschluss 995 vom 15.12.2011) beschlossene und derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung eines Schutzzieles Rettungsdienst ist ebenfalls auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Begründung: Durch die Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter und der damit verbundenen Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Ausbildung im rettungsdienstlichen Bereich für die bisherigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten von bisher zwei auf drei Jahre erhöht. Dadurch erhöht sich die Gesamtausbildungszeit einer Feuerwehrbeamtin/eines Feuerwehrbeamten für rettungsdienstliche Zwecke um 50 Prozent. In Frankfurt stellt die Beteiligung der Berufsfeuerwehr am Rettungsdienst und die damit verbundene zusätzliche Qualifikation des Brandschutzpersonals die elementare und insbesondere schnell verfügbare Rückfallebene bei größeren rettungsdienstlichen Lagen. Zur Einhaltung der derzeitigen Standards in der Gefahrenabwehr der Stadt Frankfurt sollte der geänderten Ausbildungssituation beim Einsatzdienstpersonal der Berufsfeuerwehr Rechnung getragen werden. Die Personalkosten werden von den Krankenkassen refinanziert. Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 114 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 07.01.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2014Sie sind hierNRNR 1096Änderungen durch Notfallsanitätergesetz berücksichtigenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 3. Juni 2016MM 114Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)