Neuschaffungen von refinanzierten Stellen
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Bericht des Magistrats vom 06.10.2014, B 390
Betreff: Neuschaffungen von refinanzierten Stellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2950 - E 1/13 CDU und GRÜNE - Die Stadt Frankfurt am Main ist als Trägerin des Rettungsdienstes gesetzlich zur Planung, Organisation und Durchführung der Notfallversorgung im eigenen Versorgungsbereich verpflichtet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung im Rettungsdienst wurden aufgrund des Notfallsanitätergesetzes zum 01.01.2014 geändert. Der Notfallsanitäter löst als Berufsbild den Rettungsassistenten ab, was mit einer deutlichen Ausweitung der Ausbildungszeiten verbunden ist. Zur Einhaltung des derzeitigen Standards in der Gefahrenabwehr der Stadt Frankfurt am Main, auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Notfallsanitätergesetzes, müsste der kommunale Eigenanteil im Regelrettungsdienst erhöht werden, um die zusätzlichen Ausbildungszeiten abbilden zu können. Bei der Prüfung der Möglichkeiten zur Neuschaffung von voll refinanzierten Stellen sind die gültigen Regelungen zum Stellenplan und zum Personalhaushalt ebenso zu beachten wie die Vorgaben der Aufsichtsbehörde, die im Rahmen der Genehmigungserlasse seit dem Jahr 2010/2011 ergangen sind. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf die Selbstbeschränkungen des Magistrats im Rahmen der "Grundsatzbeschlüsse zur Entwicklung des Stellenplans" vom 09.05.2003 und vom 09.11.2007 zu legen. Nach Maßgabe dieser Beschlüsse ist die Schaffung neuer Stellen grundsätzlich nicht möglich. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012 (§ 1720) beschlossene Etatantrag E1 zum Haushalt 2012 "Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren", ist bei der Beurteilung dieser Frage genauso heranzuziehen. Danach sind Stellenneuschaffungen ebenfalls zu vermeiden. Auch bei gesetzlichen Änderungen oder neuen Aufgabenstellungen sollten Stellenneuschaffungen grundsätzlich ein nachrangiges Instrument gegenüber der Umschichtung vorhandener Stellen sein. Aber nicht nur aus der Sicht von Stellenneuschaffungen ist eine Ausweitung des Stellenplanes kritisch zu sehen. Im Rahmen des Genehmigungserlasses zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde das gesamtstädtische Personalkostenbudget der Höhe nach begrenzt; diese Vorgaben gelten unverändert auch für die nachfolgenden Haushalte. Auch wenn seit dem Genehmigungserlass zum Haushalt 2014 keine dezidierten Auflagen hinsichtlich der Fortführung der Konsolidierung im Personalbereich erfolgt sind, weist die Aufsichtsbehörde jedoch ausdrücklich auf die Empfehlungen und Auflagen der Vorjahre hin und wird die Entwicklungen im Personaletat kritisch beobachten. Der Magistrat ist daher gehalten, den bisherigen Konsolidierungskurs fortzuführen und sich hierbei explizit an den bisherigen Auflagen und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde zu orientieren. Unter den genannten Aspekten besteht für die Neuschaffung von Stellen im Bereich des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr derzeit kein Spielraum. Es ist an erster Stelle seitens des Fachdezernates und an zweiter Stelle durch den gesamten Magistrat zunächst zu prüfen, ob mit internen verfügbaren Ressourcen Gestaltungsspielräume im Rahmen des vorhandenen Stellenbestandes geschaffen werden können. Mit Blick auf künftige Haushalte wäre zudem zu prüfen, ob unter Beachtung der Einnahme- und Ausgabesituation der Personalkosten, bei konkret zu definierenden Stellen, die in voller Höhe refinanziert werden, eine Bereitstellung erfolgen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Februar 2013EE 1Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.03 Rettungsdienst Neuschaffungen von refinanzierten StellenEtatantrag · CDU, GRÜNE
- 6. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 WochenBB 390Neuschaffungen von refinanzierten StellenMagistratsbericht
- 3. Juni 2016MM 114Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis)