Ausarbeitung eines Schutzzieles „Rettungsdienst“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
"Rettungsdienst" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Schutz- und Planungsziel für den Frankfurter Rettungsdienst zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Wie der Magistrat in seinem Bericht zur gesamtstädtischen Struktur der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes (B 128/2011) dargestellt hat, sind die Strukturen im Be-reich des Rettungsdienstes überwiegend empirisch gewachsen und in der Regel praktikabel. In Zukunft bedürfen jedoch auch Schadenslagen mit einer großen Zahl von Verletzten und Toten (z.B. der Doppelanschlag von Oslo, die Massenpanik während der Duisburger Love Parade) deutlich mehr Aufmerksamkeit. Für eine diesbezügliche Gefahrenabwehrplanung ist die Definition von Schutz- und Planungszielen seit vielen Jahren anerkannt. So wurde in Frankfurt bereits 2004 als Schutzziel für den Brandschutz das Taktische Feuerwehrkonzept 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das heute weitgehend umgesetzt worden ist und bundesweit Beachtung gefunden hat. Als Knotenpunkt des Schienen- und Autobahnverkehrs, dem Flughafen mit künftig drei Start- und Landebahnen und nicht zuletzt dem Status einer Metropole der Weltwirtschaft mit zahlreichen Hochhäusern sind in Frankfurt alle Risikoparameter einer internationalen Großstadt vorhanden. Deshalb ist es geboten, ein Schutzziel Rettungsdienst zu beschreiben, das auf eine Großstadt angepasst ist, die bisherigen Potentiale an Rettungskräften noch optimaler ein-setzt und den Beteiligten im Rettungsdienst auf der Basis verschiedener Szenarien noch mehr Planungs- und Handlungssicherheit bietet.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2011, NR 143
Betreff: Ausarbeitung eines Schutzzieles "Rettungsdienst" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Schutz- und Planungsziel für den Frankfurter Rettungsdienst zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Wie der Magistrat in seinem Bericht zur gesamtstädtischen Struktur der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes (B 128/2011) dargestellt hat, sind die Strukturen im Be-reich des Rettungsdienstes überwiegend empirisch gewachsen und in der Regel praktikabel. In Zukunft bedürfen jedoch auch Schadenslagen mit einer großen Zahl von Verletzten und Toten (z.B. der Doppelanschlag von Oslo, die Massenpanik während der Duisburger Love Parade) deutlich mehr Aufmerksamkeit. Für eine diesbezügliche Gefahrenabwehrplanung ist die Definition von Schutz- und Planungszielen seit vielen Jahren anerkannt. So wurde in Frankfurt bereits 2004 als Schutzziel für den Brandschutz das Taktische Feuerwehrkonzept 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das heute weitgehend umgesetzt worden ist und bundesweit Beachtung gefunden hat. Als Knotenpunkt des Schienen- und Autobahnverkehrs, dem Flughafen mit künftig drei Start- und Landebahnen und nicht zuletzt dem Status einer Metropole der Weltwirtschaft mit zahlreichen Hochhäusern sind in Frankfurt alle Risikoparameter einer internationalen Großstadt vorhanden. Deshalb ist es geboten, ein Schutzziel Rettungsdienst zu beschreiben, das auf eine Großstadt angepasst ist, die bisherigen Potentiale an Rettungskräften noch optimaler ein-setzt und den Beteiligten im Rettungsdienst auf der Basis verschiedener Szenarien noch mehr Planungs- und Handlungssicherheit bietet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2011Sie sind hierNRNR 143Ausarbeitung eines Schutzzieles „Rettungsdienst“STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 3. Juni 2016MM 114Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP