Nordmainische S-Bahn; S-Bahn-Station Fechenheim
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Ernst-Heinkel-Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauungsplan Nr. 895 – Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss – Änderung – § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung – § 3 (2) BauGB20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Im Zuge des Baus der nordmainischen S-Bahn soll der Bahnübergang Cassellastraße zurückgebaut und durch eine neue Bahnunt26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 10
Betreff: Nordmainische S-Bahn; S-Bahn-Station Fechenheim
- Das Ergebnis der Studie "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation Fechenheim" wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Lage der zukünftigen Station wird zwischen der Cassellastraße und der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße vorgesehen.
- Der Magistrat wird beauftragt: 1. - in Abstimmung mit der DB AG, der Hafenbahngesellschaft Frankfurt (HBG) und dem RMV eine Vorplanung für eine S-Bahnstation in Frankfurt am Main-Fechenheim mit den dazugehörigen, für die Erschließung erforderlichen, barrierefreien Zu- und Abgängen zu erstellen, 2. - eine Vorplanung für eine schienenfreie Querung der Cassellastraße in Form eines Geh- und Radweges zu erarbeiten, 3. - eine Vorplanung für einen Vollknoten Hanauer Landstraße / Ernst-Heinkel-Straße durchzuführen, 4. - eine Vorplanung für die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße in Form eines Unterführungsbauwerkes unter den Bahnanlagen und der Orber Straße hindurch mit einer Geh- und Radwegeanbindung sowie im weiteren Verlauf eines Anschlusses an die Wächtersbacher Straße auszuarbeiten.
- Es dient zur Kenntnis: Der bestehende Halt der Regionalbahn am Ostbahnhof in Hochlage wird als Option angesehen, eine zukünftige Bedienung der Gebiete EZB, Danziger Platz und Hanauer Landstraße ergänzend zur S-Bahn mit Zügen des Regionalverkehrs zu bedienen. Über eine Weiterentwicklung ist zu gegebener Zeit noch zu entscheiden.
- Es dient zur Kenntnis: Im Fall der Realisierung der unter II. geplanten Maßnahmen und der damit verbundenen besseren Erreichbarkeit des S-Bahnhaltepunktes aus dem südlichen Fechenheim wird der über das ehemalige Cassellagelände führende Steg in Hochlage für das Wegenetz entbehrlich. Der Weg westlich des Gewerbegebietes wird umwegarm und barrierefrei dargestellt. Dieser Weg wird damit attraktiver als die Verbindung über den Cassellasteg.
- Es dient zur Kenntnis: Die Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen können erst im Rahmen der Vorplanung konkretisiert werden. Die genaue Verteilung auf die einzelnen Kosten-träger erfolgt in der Bau- und Finanzierungsvorlage.
- Es dient zur Kenntnis: Für die Vorplanung der unter Ziffer II. genannten Maßnahmen stehen Planungsmittel beim Stadtplanungsamt zur Verfügung. Für die unter Ziffer II. 2. genannte Maßnahme sind Planungsmittel i.H.v. 520T € im Investitionsprogramm 2007-20010 veranschlagt. Begründung: A - Zielsetzung Zu I.: Im Rahmen der Vorstudie "Nordmainischer Korridor" im Oktober 2004 wurden 9 Varianten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in einer für diesen Raum durchgeführten Nutzen-Kosten-Untersuchung vergleichend bewertet ( Bericht des Magistrates B 15 vom 10.01.2005). Als Ergebnis wird der Bau einer reinen S-Bahn von Hanau über Maintal, Frankfurt-Ostbahnhof zum Hauptbahnhof mit einem Nutzen-Kosten-Quotienten von 1,3 favorisiert. Im Streckenverlauf dieser "Nordmainischen S-Bahn" von Frankfurt über Maintal nach Hanau befinden sich auf Frankfurter Stadtgebiet die Bahnhöfe Mainkur in Fechenheim und der Frankfurter Ostbahnhof. In diesem Zusammenhang und anhand der Ergebnisse der o. g. Vorstudie zum Ausbau der nordmainischen S-Bahn wurde in einer raumstrukturellen Untersuchung in 2007 der geplante S-Bahnhaltepunkt Frankfurt am Main-Fechenheim hinsichtlich seiner Lage noch einmal überprüft. Als Ergebnis wurde der von der DB AG mit der Stadt im Jahre 1998 abgestimmte Standort der Haltestelle in Höhe der Achse Cassellastraße auf Grund von veränderten Randbedingungen und der zwischenzeitlich zu beobachtenden städtebaulichen Entwicklungen im Frankfurter Osten in der Untersuchung optimiert. Es ist vorgesehen für die im Einzugsbereich der S-Bahnstation liegenden Gewerbegebiete einen städtebaulichen Rahmenplan zu erstellen, um bauliche Verdichtungs- und Konversionsmöglichkeiten sowie die Wegeverbindungen zur besseren Anbindung Fechenheims an die Station zu untersuchen. Zu III.: Im Zuge von neuen Investitionen an U- und S-Bahnen (fertig gestellte Verlängerung der U 6 und geplante "Nordmainische S-Bahn") ergeben sich neue Optionen für weitere Verknüpfungsmöglichkeiten am Ostbahnhof. Der städtebauliche Wettbewerb zum Danziger Platz und zum Umfeld des Ostbahnhofes ist abgeschlossen. In diesem Wettbewerb ist am Bestand des Ostbahnhofes in seinen derzeit reduzierten Funktionen festgehalten worden. Eine abschließende Aussage über den Erhalt und die Zukunft des Ostbahnhofes sowie dem zukünftigen Umgang mit dem Regionalhalt an sich liegt derzeit nicht vor. B - Alternativen Zu I.: In der Untersuchung wurden die optionalen neuen Lagen nach Kriterien der Einzugsbe-reiche, Erreichbarkeit, Entwicklungsdynamik/Flächenpotentiale, Lage/Signalwirkung, Verknüpfung mit dem Straßennetz und dem ÖPNV sowie der Erreichbarkeit durch Fuß- gänger und Radfahrer näher beleuchtet. Anhand dieser Kriterien wurde die Option Cassellastraße (1998 als Vorplanung beschlossen), die Option Ernst-Heinkel-Straße, die Option Mittellage Ernst-Heinkel-Straße/Cassellastraße und die Option Mainkur untersucht und vergleichend bewertet. Zu III.: Entfällt. C - Lösung Zu I.: Nach Abschluss der vergleichenden Betrachtung der unterschiedlichen Standortoptionen (siehe Anhang Studie) wurde eine Variante in einer Lage zwischen der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße und der Cassellastraße favorisiert. Diese Variante (siehe schematischer Lageplan im Anhang) sieht in der Achse der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße eine vollwertige Straßenunterführung unter den Bahnanlagen und der Orber Straße mit Anschluss der Hanauer Landstraße als Vollknoten und einer Anbindung an die Wächtersbacher Straße vor. Die Orber Straße soll eine Rad- und Fußwegeanbindung erhalten. Des Weiteren soll eine zusätzliche schienenfreie Querung als Fußgänger- und Radwegeunter- oder -überführung im Zuge der Cassellastraße hergestellt werden. Der S-Bahnsteig soll dadurch von beiden Seiten (östlich wie westlich) über Rampen barrierefrei erreichbar sein. Durch die neue westlichere Lage des S-Bahnhaltepunktes kann die dargestellte Option eines S-Bahnhaltes am Ratswegkreisel (siehe Anhang Studie) entfallen. Zu III.: In Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen im Umfeld des Ostbahnhofes, insbesondere der EZB, der Hanauer Landstraße und des Danziger Platzes könnte der gesamte Bahnhof barrierefrei umgebaut werden. Die Entfernungen der Wegebeziehungen zwischen den verschiedenen Schienenverkehrssystemen wären minimiert und besser miteinander verknüpft. Durch den Rückbau der ungenutzten Bahnanlagen könnten die freiwerdenden Flächen für neue Nutzungen revitalisiert und in das Umfeld integriert werden. D - Kosten Zu I. und III.: Die Kosten werden im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Vorplanung ermittelt. Anlage Uebersichtsplan (ca. 1 MB) Anlage Untersuchung (ca. 6,2 MB) Anlage Untersuchung_Anhang (ca. 1,3 MB) #Nebenvorlage: Antrag vom 13.02.2008, NR 771
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2008Sie sind hierMM 10Nordmainische S-Bahn; S-Bahn-Station FechenheimMagistratsvortrag
- 13. Februar 2008NRNR 771Verlegung S-Bahn-Station FechenheimSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; SPD (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 771); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss); BFF (= Enthaltung) zu 2. SPD; CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 10 und NR 771 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 10 und NR 771= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 10 und NR 771 = Annahme) NPD (M 10 und NR 771 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP; NPD (= Enthaltung)