Nordmainische S-Bahn, Rückbau Bahnübergang Cassellastraße, Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Ernst-Heinkel-Straße und Fuß- und Radwegeüberführung…
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Nordmainische S-Bahn, Rückbau Bahnübergang Cassellastraße, Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Ernst-Heinkel-Straße und Fuß- und Radwegeüberführung Cassellastraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Ernst-Heinkel-Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauungsplan Nr. 895 – Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss – Änderung – § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung – § 3 (2) BauGB20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Im Zuge des Baus der nordmainischen S-Bahn soll der Bahnübergang Cassellastraße zurückgebaut und durch eine neue Bahnunt26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Ernst-Heinkel-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Rückbau des Bahnübergangs (BÜ) Cassellastraße, dem Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Ernst-Heinkel-Straße und der Fuß- und Radwegeüberführung (FRÜ) Cassellastraße wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 39.020T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Die bereits über den Beschluss § 3561 vom 18.02.2008 (M 10) hinaus getätigten Ausgaben in Höhe von rd. 349 T€ werden bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm Mittel für das genannte Bauvorhaben in der Produktgruppe 16.11, Förderung Öffentlicher Personennahverkehr, unter der Projektdefinition 5.002837 "Neubau der S-Bahn-Station Fechenheim - Amt 66 Straßenbau" in Höhe von 29.644 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 30.04.2024 bereits rd. 869 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind;
- b)die Deckung der darüber hinaus zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 9.376 T€ über die Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.003430 Altmaßnahmen, pauschal (PG 16.11) erfolgt;
- c)die Gesamtkosten der Maßnahme auf 119.762 T€ geschätzt werden. Davon sind 104.129 T€ kreuzungsbedingt und 15.633 T€ nicht kreuzungsbedingt. Von dem o. g. Investitionsbedarf der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 39.020 T€ sind 23.387 T€ kreuzungsbedingt und 15.633 T€ nicht kreuzungsbedingt. Die kreuzungsbedingten Kosten finanziert die Stadt Frankfurt vor. Die nicht kreuzungsbedingten Kosten in Höhe von 15.633 T€ muss die Stadt Frankfurt tragen. Für die nicht kreuzungsbedingten Kosten (das nicht kreuzungsbedingte Teilvorhaben "Neubau Fuß- und Radwegüberführung Cassellastraße", siehe Punkt
- g)wird deswegen ein Zuwendungsantrag nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität gestellt, wobei eine Förderung in Höhe von bis zu 7.524 T€ zu erwarten ist; die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers.
- d)es sich hierbei um eine Maßnahme nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mit der Kostenfolge nach § 13 Abs. 2 EKrG handelt. Da eine Eisenbahn des Bundes eine Straße in kommunaler Baulast kreuzt, muss sich die Stadt Frankfurt am Main nicht an der Kostentragung der kreuzungsbedingten Kosten beteiligen. Allerdings muss sie die Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten der kreuzungsbedingten Teilmaßnahmen, für deren Durchführung sie verantwortlich ist - Grunderwerb, Bau der Knoten- und Wendeanlagen, der Tröge und Verfüllung Bw 150 - vorfinanzieren. Als Ersatz für ihre Planungs- und Verwaltungskosten erhält sie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 % auf die kreuzungsbedingten Bau- und Grunderwerbskosten der Teilmaßnahmen, deren Durchführung sie verantwortet.
- e)die Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage einer abgeschlossen Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung eine kreuzungsbedingte Teilmaßnahme (Umlegung SEF-Kanal zur Baufeldfreimachung) vorfinanziert. Die Refinanzierung durch die DB AG wird als Ausgabenabsetzung gebucht.
- f)gemäß § 13 Abs. 2 EKrG den kreuzungsbedingten Ausgaben Einnahmen von Bund, Land Hessen und Deutsche Bahn AG in Höhe von voraussichtlich 18.942 T€ gegenüberstehen. Die endgültige Höhe der Einnahmen ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung der Kreuzungsvereinbarung durch die Finanzierungsgeber.
- g)das Teilvorhaben "Neubau Fuß- und Radwegüberführung Cassellastraße" nicht kreuzungsbedingt ist, da es sich hierbei um eine zweite Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende handelt, während im Bestand nur eine Querungsmöglichkeit vorhanden ist. Zudem wird hier ein weiterer barrierefreier Zugang zur neuen S-Bahnstation Fechenheim geschaffen. Die Kosten in Höhe von 15.633 T€ hierfür sind vollständig von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen und in den unter Ziffer 2. genannten Kosten enthalten.
- h)ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird; deren Höhe wird derzeit geprüft; eine Zusage über die Förderfähigkeit der Maßnahme liegt noch nicht vor.
- i)die zu verfüllende Personenunterführung Bw 150 sowie die umzubauenden Verkehrsflächen keinen Restbuchwert mehr aufweisen; somit wird keine Sonderabschreibung fällig.
- j)die Finanzierung der Jahresfolgekosten von rd. 1.718 T€ zukünftige Haushalte belastet; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 330T€ gegenüber.
- k)Baurecht über das Planfeststellungsverfahren Nordmainische S-Bahn geschaffen wurde (Beschluss: AZ 551pps/009-2014#005 vom 28.03.2024).
- l)im Rahmen der sich aus den "Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz" ergebenden Duldungspflicht zusätzlich zu Verkehrsflächen städtische Flurstücke vom Vorhaben dauerhaft und/oder bauzeitlich in Anspruch genommen und/oder mit Grunddienstbarkeiten belastet werden. Dies betrifft Gemarkung 0492, Flur 5, Flurstück 32/304 sowie Gemarkung 0492, Flur 9, Flurstücke 648/8 (letzteres im Eigentum der Hafen- und Marktbetriebe; diese werden entschädigt). Diese Inanspruchnahme ist auch Gegenstand des o. g. Planfeststellungsbeschlusses Nordmainische S-Bahn. Die Flurstücke verbleiben im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG abzuschließen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit dem planfestgestellten Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Ernst-Heinkel-Straße eine Umlegung der Kanalisation erfolgen muss, und unvermeidliche Eingriffe in den Baumbestand einhergehen. Vier Straßenbäume (Rosskastanien) entlang der Orber Straße sind davon betroffen. Aufgrund der vorhandenen Wurzelwerke im Bereich der künftigen Verbindungs- und Regenüberlaufbauwerken ist es unvermeidlich, dass diese Straßenbäume gefällt werden müssen. Eine entsprechende Ersatzpflanzung vor Ort wird nach Abschluss der Baumaßnahme durch das Fachamt erfolgen.
- Der Baumfällung von 4 Bäumen mit der Baumkatasternummer 31, 32, 33 und 34 wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die im Osten der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Fechenheim befindliche Cassellastraße kreuzt die Gleisanlagen der Strecke 3660 der DB AG, die hauptsächlich durch den Nahverkehr Frankfurt - Hanau - Aschaffenburg/Würzburg sowie in der Hauptverkehrszeit durch einzelne Nahverkehrszüge anderer Linien (Odenwald/Kinzigtal) genutzt wird. Auf der gegenwärtig vorhandenen zweigleisigen Strecke 3660 ist kein zusätzlicher S-Bahnverkehr realisierbar. Die Strecke ist mit dem Fern-, Güter- und Regionalverkehr in einem hohen Maß belastet.
Die Cassellastraße kreuzt die Bahnanlage an dieser Stelle höhengleich. Verkehrlich erfüllt die Cassellastraße die Funktion einer innerörtlichen Verbindungsstraße. Sie verbindet die Hanauer Landstraße (B 8) und die Orber Straße bzw. Wächtersbacher Straße miteinander und somit die Stadtteile Riederwald und Fechenheim.
Die Breite der asphaltierten Fahrbahn unmittelbar am BÜ beträgt 6,55 m bis 6,65 m. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich 1,70 m bzw. 2,80 m breite Gehwege. Der BÜ dient der Überquerung der Bahnstrecke durch Fußgänger und Fahrzeuge aller Art und ist derzeit mit einer Lichtzeichenanlage mit jeweils zwei Halbschranken technisch gesichert. Die Streckengleise sind im BÜ Bereich mit Betonkleinflächenplatten eingedeckt.
Die Cassellastraße stellt - neben der Ratswegbrücke (BW 021 g) im Westen und der Omegabrücke der B 8 (BW 021 e) im Osten - eine zentrale Querung der Gleise und damit eine zentrale Verbindung zwischen den Stadtteilen Fechenheim und Riederwald dar.
Bedingt durch die hochfrequentierte Gleisstrecke, sind keine großen betriebsfreien Zeiten vorhanden, in denen eine Querung über den BÜ möglich ist. Somit führt dies im aktuellen Bestand zu hohem Stauaufkommen und langen Wartezeiten für den gesamten Individualverkehr (PKW, Fahrradfahrer und Fußgänger).
Die DB AG plant in diesem Bereich den Ausbau der Nordmainischen S-Bahn. Der Bau der Nord-mainischen S-Bahn ist eine der Maßnahmen des Projektes Frankfurt Rhein-Main plus zur nachhaltigen Verbesserung von Qualität und Kapazität der Zulaufstrecken des S Bahn-Knotens Frankfurt. Mit einer separaten S-Bahnstrecke werden die Entmischung der Verkehrsarten und die Harmonisierung der Geschwindigkeits- und Haltekonzeptionen ermöglicht sowie die östliche Frankfurter Innenstadt, die Stadt Maintal, die westlichen Stadtteile sowie die Innenstadt Hanaus an das Netz der S-Bahn Rhein-Main angeschlossen.
Im Zuge des von der DB AG geplanten Ausbaus muss die vorhandene Kreuzung in der Cassellastraße aufgrund der zusätzlichen Gleisanlagen für die Nordmainische S-Bahn umgebaut werden. Die Kreuzung ist als höhenfreie Kreuzung herzustellen, so dass eine Querung unabhängig vom Betrieb auf den Bahngleisen für den gesamten Individualverkehr realisierbar ist.
Im Zuge der Planungen zur Nordmainischen S-Bahn wurden verschiedene Optionen in Bezug auf die Lage der S-Bahn-Station Fechenheim untersucht. Als Resultat aus einer raumstrukturellen Untersuchung wurde festgehalten, dass die bisherige Station Mainkur entfallen und westlich der Cassellastraße eine neue S-Bahn-Station Fechenheim entstehen kann. Diese Station wurde hinsichtlich seiner Lage noch einmal überprüft. Auf Grund der veränderten Randbedingungen und der zwischenzeitlich zu beobachtenden städtebaulichen Entwicklungen im Frankfurter Osten wurde der S-Bahn-Station zwischen die Ernst-Heinkel-Straße und die Cassellastraße verlegt
B. Alternativen
Im Zuge der Vorplanungen wurden verschiedene Varianten für den Umbau der Kreuzung untersucht:
- BÜ Cassellastraße
Der BÜ Cassellastraße wird beibehalten und die technische Sicherung erneuert. Bei einer derzeitigen Verkehrsbelastung und des zukünftigen S-Bahn- und Fernbahnverkehrs ist die Beibehaltung des BÜ's zur Verkehrsabwicklung nicht möglich.
- SÜ Cassellastraße
Die Straßenüberführung (SÜ) scheidet aufgrund der kurzen Entwicklungslängen zu den benachbarten Knoten der Hanauer Landstraße und der Orber Straße und aus wirtschaftlichen Gründen aus.
- EÜ Cassellastraße
Zur Bündelung der Verkehrsbeziehungen wird die geplante S-Bahn-Station Fechenheim in den Kreuzungsbereich des BÜ-Cassellastraße als ÖPNV-Verknüpfung zwischen Bushaltestelle und S-Bahnhaltestelle verlegt. In diesem Zusammenhang ist eine Variante mit Bahnsteigzugang und abknickendem Straßenverlauf im Bereich der Orber Straße untersucht worden. Das Unterführungsbauwerk ist somit insgesamt ca. 300 m und das eigentliche Brückenbauwerk ca. 40 m lang. Das Gefälle der Rampen beträgt bis zu 8%.
Zur Abwicklung des Verkehrs ist eine Aufweitung der Cassellastraße an der Einmündung in die Hanauer Landstraße nötig. Die Planung sieht die Einrichtung eines Vollknotens mit allen Fahrbeziehungen an der Einmündung Cassellastraße/Hanauer Landstraße vor. Daraus resultiert eine Verschiebung der Gleise der Straßenbahntrasse in der Hanauer Landstraße nach Süden. Für die Grundstücke, die heute über die Cassellastraße erschlossen werden, müssen die Zufahrten und Zugänge verlegt werden. Diese Lösung wird aufgrund der Ergebnisse der raumstrukturellen Untersuchung und wirtschaftlicher Gründe nicht weiterverfolgt.
- FRÜ Cassellastraße und EÜ Ernst-Heinkel-Straße
In Höhe der Ernst-Heinkel-Straße wird durch den Bau einer Verbindungsstraße die Ernst-Heinkel-Straße zwischen der Hanauer Landstraße und der Orber Straße verlängert und übernimmt künftig für den Autoverkehr die bisherige Funktion der östlich gelegenen Cassellastraße. Die Verbindungsstraße wird als Unterführung unter den Gleisanlagen der DB AG und der Hafenbahn mit anschließenden Trogbauwerken geführt.
Von der Unterführung wird die S-Bahn-Station Fechenheim über eine Treppe und einen Aufzug barrierefrei erreicht. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde zusätzlich untersucht, ob die Führung einer Straßenbahntrasse durch das Trogbauwerk unter der EÜ möglich ist. Aufgrund der maximal zulässigen Längsneigung für Straßenbahnen von 4% wurde dies jedoch als nicht umsetzbar angesehen.
Zur Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs an die neue S-Bahn-Station Fechenheim wird eine neue Bushaltestelle am südlichen Ende des Trogbauwerks angeordnet. Dies führt gegenüber einer am Aufgang zur S-Bahn-Station Fechenheim vorgesehenen Anordnung der Bushaltestelle zu einer deutlich wirtschaftlicheren Lösung, da die Bereiche der Gehwege höherliegend ausgeführt werden können. Somit kann auch die Zugangstreppe zum Bahnsteig verkürzt und der Aufzug zum Bahnsteig in der Höhe reduziert werden. Die lichte Weite der Eisenbahnüberführung (im Folgenden: EÜ) liegt bei 14,70 m. Der Verkehrsraum setzt sich somit aus den Anteilen des höher gelegten Geh- und Radwegs von 4,85 m, einem Maß für die Stützkonstruktion von 0,50 m, einem Schrammbord/Sicherheitsraum links und rechts von je 0,50 m, einem Schutzstreifen von 1,85 m und zwei Fahrstreifen von je 3,25 m zusammen.
Um eine direkte Anbindung des Radverkehrs an die S-Bahnstation Fechenheim zu ermöglichen, wird in der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße der Geh-/Radweg auf der Ostseite für Zweirichtungsverkehr freigegeben. Als zusätzliches Angebot für den Radverkehr aus nördlicher Richtung wird auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,85 m markiert. Aufgrund des frühzeitig planfestgestellten Überführungsbauwerks können die inzwischen stadtweit üblichen Radwegbreiten gemäß Fahrradstadt-Beschluss (§ 4424/2019) nicht überall erreicht werden.
Um die Querung für den Fuß- und Radverkehr in der Cassellastraße jedoch weiterhin zu ermöglichen, wurden sowohl eine Überführung als auch eine Unterführung im Verlauf der Cassellastraße untersucht.
Die bei der Personenunterführung zu verlegende Leitung von Hessenwasser DN 600 hätte bauzeitig Probleme für die Versorgungssicherheit hervorgerufen. Darüber hinaus hätte eine Vielzahl von Leitungen verlegt werden müssen. Die Vorteile einer Fuß- und Radwegüberführung (im Folgenden: FRÜ) liegen bei den geringen Eingriffen in das Grundwasser (nur bauseitig für Baugruben) und die Problematik mit Altlasten im Boden entfällt.
Durch das offene Bauwerk erhält man eine bessere soziale Kontrolle. Außerdem verursacht eine FRÜ geringere Baukosten. Die Planungen wurden mit den städtischen Ämtern abgestimmt. Die betroffenen Ortsbeiräte wurden im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung einbezogen. Mit §1073 vom 23.02.2017 liegt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zur FRÜ vor.
C. Lösung
Unter Beachtung der verkehrlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte ist die Variante 4 (FRÜ Cassellastraße und EÜ Ernst-Heinkel-Straße) weiter beplant worden. Von der Stadt Frankfurt am Main sind hierbei folgende Teilmaßnahmen herzustellen bzw. nur vorzufinanzieren:
- Neubau SEF-Kanal Verlegung der im Bereich der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße befindlichen Abwasserleitungen der SEF als Baufeldfreimachung und Vorabmaßnahme für den Bau der EÜ Ernst-Heinkel-Straße
2. Verfüllung Personenunterführung BW 150 unter der Hanauer Landstraße Verfüllung der vorhandenen Personenunterführung (BW 150) mit allen Zugängen im Bereich der Hanauer Landstraße
3. Trogbauwerke vor und hinter EÜ Ernst-Heinkel-Straße Die Trogbauwerke schließen an den Neubau einer EÜ in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße mit integriertem Zugang zur S-Bahn-Station Fechenheim an
4. Umbau Knoten Orber Straße/Ernst-Heinkel-Straße und Umbau Knoten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Umbau der Knotenbereiche zur Anbindung der unter der EÜ vorgesehenen Verkehrsanlage für den Straßen- sowie Fuß- und Radverkehr
5. FRÜ Cassellastraße Neubau einer FRÜ in der Cassellastraße
6 . Neubau Wendeanlagen Cassellastraße Neubau von 2 Wendeanlagen in der Cassellastraße zur verkehrlichen Erschließung der Cassellastraße durch den Rückbau des vorhandenen BÜ
Dazu kommen noch als von der DB herzustellende (und deswegen nicht Gegenstand dieser Vorlage) Maßnahmen die EÜ unter den sechs Gleisen, der Rückbau der BÜ-Technik Cassellastraße und der Bahnsteigzugang mit Treppe und Aufzug von der Ernst-Heinkel-Straße.
a) Neubau SEF-Kanal
In der Orber Straße laufen zwei Sammler aus Osten bzw. Westen kommend zusammen. In der Kreuzung der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße werden sie in einem Verbindungsbauwerk zusammengeführt und einem Regenüberlaufbauwerk zugeleitet. Die weitere Abwasserführung, zwei Kanäle (DN 1400 bzw. Ei 900/1350) unterqueren in Richtung Süden die Bahngleise und schließen an den Sammler in der Hanauer Landstraße an.
Nach Auswertung der Kanal- und Schmutzfrachtberechnung werden die beiden Sammler durch einen wesentlich geringer dimensionierten Kanal DN 800 ersetzt. Die in der Orber Straße zusammengeführten Kanäle würden dann ausschließlich über das neu zu erstellende Regenüberlaufbauwerk nördlich der Gleisanlage entlastet werden.
Im Bereich der Orber Straße wird ein Verbindungsbauwerk inklusive anschließender Schachtbauwerke notwendig. Die Lage der neuen SEF-Leitung ist durch das Planfeststellungsverfahren der Nordmainischen S-Bahn planfestgestellt. Die notwendigen Baugruben dieser Bauwerke greifen in den Wurzelbereich von 4 Bäumen ein, die aus diesem Grund gefällt werden müssen. Es handelt sich dabei gemäß Baumkataster der Stadt Frankfurt um 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum). Die Ersatzpflanzungen werden an Ort und Stelle erfolgen.
b) Verfüllung Personenunterführung BW 150
Die Umgestaltung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße / Ernst-Heinkel-Straße erfordert die Verfüllung der vorhandenen Personenunterführung. Die Personenunterführung besteht im Wesentlichen aus Rampen, Treppen, Tunnelabschnitten und einem Technikraum. Die obersten Segmente der jeweiligen Treppen- und Rampenabgänge sowie die technischen Einrichtungen werden zunächst zurück gebaut. Danach wird die Personenunterführung mit selbstverdichtendem, fließfähigem Verfüllmaterial (Flüssigboden) verschlossen.
c) Trogbauwerke vor und hinter EÜ Ernst-Heinkel-Straße
Dieses Teilprojekt umfasst die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße bis zur Orber Straße in Troglage als EÜ unter den Gleisanlagen der DB AG und der Hafenbahn. Von der Unterführung wird die S-Bahn-Station Fechenheim über eine Treppe und einen Aufzug barrierefrei erreicht. Die EÜ Ernst-Heinkel-Straße wird künftig die Funktion der östlich gelegenen BÜ Cassellastraße übernehmen und die Hanauer Landstraße mit der Orber Straße verbinden. Gegenstand dieser Vorlage sind nur die Trogbauwerke.
d) Umbau Knoten Orber Straße / Ernst-Heinkel-Straße und Umbau Knoten Hanauer Landstraße / Ernst-Heinkel-Straße
Die verkehrliche Erschließung berücksichtigt eine Straßenverbindung zwischen der Hanauer Landstraße und der Orber Straße und ermöglicht eine spätere Erweiterung zur Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Im Bereich des südlichen Troges der Unterführung erfolgt die Anordnung einer Bushaltestelle in beiden Richtungen direkt an dem Kreuzungsbereich zur Hanauer Landstraße. Die vorhandenen Bushaltestellen "Hugo-Junkers-Straße" in der Hanauer Landstraße stadtein- und stadtauswärts werden im Zuge der Baumaßnahme für die Gelenkbusse barrierefrei ausgebaut. In der Hanauer Landstraße kann die vorhanden Fahrbahnbreite erhalten werden.
Die Radwege im Knotenpunktbereichen haben eine Breite von 2,30. Für diesen Vollausbau werden im südwestlichen Bereich des Knotenpunktes weitere Vorbereitungen in Form von abgesenkten Bordsteinen für eine künftige Fußgängerführung eingeplant. Beim Umbau zum vierarmigen Knoten wird in diesem Bereich die LSA-Signalisierung inklusive Steuerung und die Blindenleiteinrichtung ergänzt. Die Führung der Fußgänger im Knotenpunktbereich orientiert sich an der neuen S-Bahn-Station Fechenheim. Dabei werden konsequenterweise am Knotenpunkt eine Fußgängerfurt in Verlängerung der Rampe über die Orber Straße und eine weitere über die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße vorgesehen sowie mit einer LSA Signalisierung ergänzt. Entlang der Orber Straße im südlichen Bereich ist der Gehweg mit einer Breite von über 2,5 m zum Schutz der Fußgänger hinter dem Radweg angeordnet.
Vorab werden Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung notwendig. Zur Baufeldfreimachung werden Oberleitungsmaste der VGF versetzt.
e) FRÜ Cassellastraße
Der höhengleiche signalisierte BÜ Cassellastraße wird durch eine FRÜ mit barrierefreiem Zugang mittels Rampe zur neuen S-Bahn-Station Fechenheim ersetzt und im Nachgang zurückgebaut. Es wird ein Brückenbauwerk mit je einem Treppenabgang, einer barrierefreien Rampe und je einem Aufzug auf der Südseite wie auch auf der Nordseite gebaut. Zwischen den beiden S-Bahngleisen wird eine barrierefreie Rampe geradlinig vom Brückenbauwerk zum Bahnsteig geführt. Das Brückenbauwerk besteht aus einem einstegigen Plattbalkenquerschnitt aus Stahlbeton, der auf 2 Widerlagerscheiben und einem Mittelpfeiler aufgelagert ist.
Die Aufzüge werden zur barrierefreien Erschließung des Bauwerks und des S-Bahnhalts genutzt. Die Rampen mit einer Länge von 155,0 m beziehungsweise 150,0 m im Süden und Norden der Brücke und einer Breite von 4,00 m dienen den Radfahrern zu Querung. Sie bestehen aus flach gründeten schmalen Stahlstützen mit einer gevouteten Vollplatte als Überbau. Die Rampen sind barrierefrei mit einer Neigung von maximal 6 % mit Zwischenpodesten geplant und sie erhalten ein 1,30 m hohes Füllstabgeländer. Sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite sind zusätzlich geradlinige parallel zur Straße verlaufende Treppen angeordnet.
f) Neubau Wendeanlagen Casssellastraße
Durch den Rückbau des BÜs ist die Neugestaltung der Verkehrsanlage im Bereich des BÜs mit Wendeanlagen notwendig. Für die geplante Umgestaltung der Cassellastraße ergeben sich Baulängen von ca. 34 m im Süden und 35 m im Norden. Im Bereich zwischen den Wendeanlagen und der Bahntrasse sind Feuerwehrzufahrten vorgesehen. Des Weiteren erhalten beide Wendeanlagen Ride & Bike Flächen mit 8 bzw. 7 Fahrradbügeln.
Zeitliche Umsetzung
Baubeginn der Maßnahmen zur Errichtung der EÜ Ernst-Heinkel-Straße ist im Juni 2025 geplant. Als Vorabmaßnahme ist daher von Mitte 2024 bis Mitte 2025 die Verlegung der bestehenden Kanalleitung der SEF auszuführen, damit die Baufreiheit für die Errichtung der EÜ sichergestellt ist.
Mitte 2029 sollen die Arbeiten am Trogbauwerk soweit abgeschlossen sein, dass der Straßenaufbau im Trog an die Knotenbereiche angeschlossen wird und somit die neue Straßenverbindung in Betrieb gehen kann. Nach der Inbetriebnahme der EÜ Ernst-Heinkel-Straße und dem Bahnsteigzugang zum S-Bahn-Station Fechenheim Mitte 2029 wird der BÜ Cassellastraße zurück gebaut und die FRÜ Cassellastraße errichtet.
Mit dem Bau der Wendeanlagen wird die Bauwerkserrichtung innerhalb mehrere erforderlichen Bauphasen zur Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs bis Mitte 2032 abgeschlossen sein.
Eigentum
In das Eigentum und damit in die Unterhaltung und Instandhaltung der Stadt werden übergehen:
- Alle Straßenanlagen
2. Trogbauwerke vor und hinter der EÜ
3. FRÜ Cassellastraße gesamt
4. Grundstücke Dritter (keine Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten)
Der verlegte SEF-Kanal geht in das Eigentum der SEF über, die versetzten Oberleitungsmaste und die Bushaltestellen in das Eigentum der VGF.
D - Kosten Anteil Gesamt Stadt
- Investitionsbedarf | | 39.020.000,00 €
| Kostenübersicht | |
| Betrag (brutto) | |
| Investitionskosten | 39.020.000,00 € |
| I Trogbauwerke, FRÜ, Aufzugsschacht | 11.584.300,00 € |
| II Straßen/Geh-/Radweg | 6.403.300,00 € |
| III Garten- und Landschaftsbau | 124.500,00 € |
| IV Beleuchtung | 302.200,00 € |
| V LSA | 898.000,00 € |
| VI Aufzüge Fördertechnik | 595.000,00 € |
| VII Grunderwerb von Dritten | 7.452.500,00 € |
| VIII Leitungsumverlegung SEF | 6.026.000,00 € |
| IX Versetzen Oberleitungsmaste der VGF | 517.200,00 € |
| X Tunnelbauwerk Bw 150 Verfüllung | 1.529.000,00 € |
| XI Bushaltestellen VGF | 285.000,00 € |
| XI Kampfmittelsondierung | 354.000,00 € |
| XII Baunebenkosten Trogbauwerke, FRÜ, Schacht | 1.307.200,00 € |
| XIII Baunebenkosten Straßen / Geh-/Radweg | 651.900,00 € |
| XIV Baunebenkosten Garten- und Landschaftsbau | 2.500,00 € |
| XV Baunebenkosten Beleuchtung | 0,00 € |
| XVI Baunebenkosten LSA | 179.600,00 € |
| XVII Baunebenkosten Aufzüge | 29.700,00 € |
| XVIII Baunebenkosten Leitungsumverlegung SEF | 778.100,00 € |
2. Finanzbedarfszeitraum
| Bisher verausgabt Stand 30.04.2024 | 868.819,34 € |
| 2024 | 11.160.000,00 € |
| 2025 | 1.943.000,00 € |
| 2026 | 1.746.000,00 € |
| 2027 | 5.680.000,00 € |
| 2028 | 5.231.000,00 € |
| 2029 | 5.230.000,00 € |
| 2030 | 5.212.000,00 € |
| 2031 | 1.949.180,66 € |
| Summe | 39.020.00,00 € |
3. Folgeinvestitionen
-keine-
4. Jahresfolgekosten
a) persönliche Ausgaben
-keine-
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
| Brücken etc.(Beton) 1,2 % von 41.750.800,00 € = | 501.009,60 € |
| Geh-/Radweg/Straße (1,3 €/m2; 18,25 Tsd m2) | 23.725,00 € |
| Pflegearbeiten Gala 5,0 % von 127.000,00 € = | 6.350,00 € |
| Beleuchtung | 0,00 € |
| (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) | |
| LSA 5,0 % von 1.077.700,00 € = | 53.885,00 € |
| Aufzüge (Betreuungsvertrag) | 11.500,00 € |
| Summe Unterhaltungskosten | 596.469,60 € |
c) Kapitalkosten
| Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,6 % / 2 x 12.554.000 € (39.020.000,00 € - 26.466.000 €) = | 100.432,00 € |
2. Abschreibung (jährlich)
| Brücken etc. | 51.413.900 €/80 Jahre BND | 642.673,75 € |
| Straßen etc. | 6.713.000 €/30 Jahre BND | 223.766,67 € |
| GaLabau | 127.000 €/15 Jahre | |
| BND | 8.466,67 € | |
| Beleuchtung | 651.200 €/ 20 Jahre BND | 32.560,00 € |
| LSA | 1.077.700 € / 15 Jahre BND | 71.846,67 € |
| Aufzüge | 624.750 € / 15 | |
| Jahre BND | 41.650,00 € | |
| Summe Abschreibung | 1.020.963,76 € | |
| (BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) |
| Summe Jahresfolgekosten | 1.717.865,36 € |
| Summe Jahresfolgekosten gerundet | 1.718.000,00 € |
5. Jahreserträge
Auflösung aus Sonderposten (26.466.000 €/80 Jahre) | 330.825,00 €
6. Leistungen Dritter
| Kostenerstattung Bund gem. § 13 Abs. 2 EKrG | 9.471.000,00 € |
| Kostenerstattung Deutsche Bahn AG gem. § 13 Abs. 2 EKrG | 6.314.000,00 € |
| Kostenerstattung Land Hessen gem. § 13 Abs. 2 EKrG | 3.157.000,00 € |
| Summe Einnahmen nach EkrG * | 18.942.000,00 € |
| * einschließlich 20 % Verwaltungskosten | |
| Zuwendungen aus Hessi. Nahmobilität 60% FRÜ Cassellastraße | 7.524.000,00 € |
| Gesamteinnahmen vsl. | 26.466.000,00 € |
Sonstiges
Es werden ggf. Stellplatzmittel in noch nicht bekannter Höhe verwendet
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
- entfällt -
Anlage 1_Lageplan_Verlaengerung_EHS (ca. 3,6 MB) Anlage 2_Querschnitte_Verlaengerung_EHS (ca. 1,2 MB) Anlage 3_Lageplan_Knoten_Hanauer_Ldstr (ca. 3,6 MB) Anlage 4_SEF-Kanal_und_Baumfaellungen (ca. 2 MB) Anlage 5_FRUe_Cassellastr_Ansicht_Querschnitte (ca. 1 MB) Anlage 6_FRUe_Cassellastr_Draufsicht (ca. 7,6 MB) Anlage 7_FRUe_Cassellastr_Draufsicht_Behelfsbruecke (ca. 7,6 MB) Anlage 8_Kostenuebersicht (ca. 140 KB)
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. August 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung)