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Vorplanung zur S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Fechenheim Unterführungsbauwerk in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße mit direktem Anschluss der Orber…

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Vorplanung zur S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Fechenheim Unterführungsbauwerk in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße mit direktem Anschluss der Orber Straße und einer Verbindung zur Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.02.2010, M 34

Betreff: Vorplanung zur S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Fechenheim Unterführungsbauwerk in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße mit direktem Anschluss der Orber Straße und einer Verbindung zur Wächtersbacher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3561 (M 10)

  1. Die unter der Federführung der DB ProjektBau AG im Zuge der Nordmainischen S-Bahn geplante Geh- und Radwegeunterführung in der Achse Cassellastraße mit barrierefreiem Bahnsteigzugang wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der mit § 3158 vom 19.11.1998 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Cassellastraße wird aufgehoben.
  2. Der vorgelegten Vorplanung zur Errichtung einer Straßenunterführung in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße von der Hanauer Landstraße bis zur Orberstraße mit barrierefreier Erschließung der neuen S-Bahnstation Frankfurt am Main - Fechenheim und im weiteren als Verbindungsstraße bis zur Wächtersbacher Straße wird zugestimmt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten der Maßnahmen inklusive der Planungskosten voraussichtlich auf rund 23 Mio. € belaufen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, für die Unterführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Orberstraße, sowie für die Verbindungsstraße bis zur Wächtersbacher Straße eine Baureifplanung zu erarbeiten und die Planungen mit der DB AG abzustimmen.
  5. Der Magistrat wird ferner beauftragt,
    • a)bezüglich der Kostenaufteilung mit der DB AG zu verhandeln und eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten.
    • b)die Haushaltsvoraussetzungen auf der Grundlage der Planung zu schaffen und die Finanzierung der Vorhaben unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG, sowie ggf. unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln, in den künftigen Haushalten einzustellen.
    • c)die Überplanung des Knotens Hanauer Landstraße/ Verbindungsstraße/ Ernst- Heinkel-Straße in einem separaten Planverfahren einzuleiten.
  6. Es dient weiterhin zur Kenntnis: a) Die unter Ziffer 1. und 2. genannten Unterführungsbauwerke sollen in das Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Nordmainischen S-Bahn mit einfließen. Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3561 vom 28.02.2008 wurde anhand der "Raumstrukturellen Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation Fechenheim" der neue Standort der Station zwischen der Cassellastraße und der Verlängerung der Achse Ernst-Heinkel-Straße festgelegt. Der Magistrat wurde beauftragt, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) und in Anlehnung an die o. g. Untersuchung eine Vorplanung zur verkehrlichen Erschließung des S- Bahnhaltes zu erarbeiten. Ziel war es, eine Straßenverbindung mit Radverkehrsanlagen zwischen der Hanauer Landstraße und der Orber Straße bzw. Wächtersbacher Straße in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße zu planen. Die Verbindungsstraße soll als Unterführung die Bahnanlagen der DB AG und der HFM queren und im Unterführungsbereich eine barrierefreie Verknüpfung zwischen dem städtischen Buslinienverkehr und der S-Bahn ermöglichen. Aus stadtplanerischer Sicht wird mit der Straßenunterführung eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrsnetzes und eine Verringerung von Umwegfahrten erreicht. Die Erreichbarkeit der Hanauer Landstraße für die Verkehre aus dem Stadtteil Riederwald bzw. den Gewerbenutzungen im Zuge der Wächtersbacher Straße wird deutlich verbessert. Des Weiteren entsteht eine günstigere Fußgängeranbindung des S-Bahnsteiges an das westliche Straßennetz. Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Verbindung zwischen der Wächtersbacher Straße und der Hanauer Landstraße verkürzt die Wegebeziehungen des Radverkehrs wesentlich. Nach Schließung des plangleichen Bahnüberganges Cassellastraße soll der Kfz-Verkehr der Cassellastraße vollständig in die geplante Verbindungsstraße verlagert werden. Die derzeit vorhandenen Richtungsbeziehungen der Cassellastraße am Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Cassellastraße werden deshalb am Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Ernst-Heinkel-Straße / Verbindungsstraße ebenfalls eingerichtet. Die Unterführung in der Cassellastraße soll als reine Rad- und Fußwegeverbindung hergestellt werden. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer "Machbarkeitsstudie für die verkehrliche Erschließung der geplanten S-Bahnstation Frankfurt am Main Fechenheim" auch eine optionale Straßenbahntrasse in der verlängerten Ernst-Heinkel-Straße und eine Anbindung an die Wächtersbacher Straße untersucht. Auf Grund der einzuhaltenden Mindestlängsneigungen bei Straßenbahnrampen und der Mindestdurchfahrtshöhen im Unterführungsbereich unter den Gleisanlagen der DB AG muss mit der Straßenbahn sowohl die Orber Straße als auch die Hanauer Landstraße unterfahren werden. Die Gesamtlänge des Unterführungsbauwerkes mit anschließenden Rampen summiert sich auf über 600 Meter. Die Querschnittsbreite der Unterführung mit allen Verkehrsarten inkl. Straßenbahn beträgt im günstigsten Fall rund 25 Meter. Die Kosten dieser Lösung sind im Gegensatz zu der in der Vorplanung untersuchten reinen Straßenunterführung mit direkter Anbindung der Orber Straße bzw. Hanauer Landstraße deutlich höher. Der aktuelle Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt sieht in diesem Bereich keine Straßenbahnlinie vor, so dass die Voraussetzungen zur Erlangung öffentlicher Fördermittel derzeit nicht gegeben sind und die Stadt Frankfurt am Main die vorsorglichen Mehraufwendungen alleine zu finanzieren hätte. Aus diesen Gründen wurde eine Straßenunterführung mit separater Straßenbahntrasse nicht weiter verfolgt. B - Alternativen In der Vorplanung wurden mehrere Varianten bezüglich der Lage und Art der Bushaltestellen in der Unterführung als Verknüpfung zum S-Bahnsystem untersucht. C - Lösung Der Straßenquerschnitt sieht südlich der Gleisanlagen parallel zur Fahrbahn verlaufende 1,85 m breite Radfahrstreifen und beidseitige Gehwege mit 2,50 m Breite vor. Auf beiden Seiten des Straßenkörpers sind Böschungen mit einer Neigung von 1:1,5 geplant. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden Teilstücke des Gehweges mit einer Länge von 10 m und einer Neigung von 6 % ausgeführt, die dazwischen liegenden Zwischenpodeste des Gehweges sind mit einer Längsneigung von 3 % geplant. Der Regelquerschnitt der Vorzugsvariante südlich der Bahnanlagen bis zur Hanauer Landtrasse ist in Anlage1 dargestellt. Der Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Ernst-Heinkel-Straße / Verbindungsstraße wird in einem gesonderten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt überplant. Die Überplanung des Knotens wurde aus der Maßnahme ausgekoppelt, um das zeitnahe Planfeststellungsverfahren der DB AG nicht zu gefährden. Unter der Gleisanlage sind 18 m lange Bushaltestellen für Gelenkbusse am Fahrbahnrand vorgesehen. Die Radfahrstreifen werden im Bereich der Bushaltestelle aufgelöst. Im Bereich vor der Bushaltestelle wird ein signalisierter Fußgängerüberweg eingerichtet. Die lichte Breite des Querschnitts beträgt unter dem Unterführungsbauwerk 16,20 m. Auf der nördlichen Seite der Gleisanlagen wird der Querschnitt fortgesetzt. Die Längsneigung des Gehweges würde bei einer direkten Führung zur Orber Straße die maximal zulässige Längsneigung von 6 % überschreiten. Aus diesem Grund werden in diesem Abschnitt beidseitig Serpentinen vorgesehen und der Gehweg von der Fahrbahn abgesetzt. Die Längsneigung der Fahrbahn und der Radfahrstreifen beträgt nördlich der Gleisanlage 8 %, die Längsneigung des Gehweges beträgt ca. 4 %. (siehe Anlage 1) Das Höhenniveau der Orber Straße kann auf Grund der zu geringen Entwicklungslänge der Fahrbahnrampe nicht exakt erreicht werden. Aus Anlage 3 wird ersichtlich, dass die Verbindungsstraße eine Höhendifferenz von ca. 1.20 m gegenüber dem bestehenden Höhenniveau der Orber Straße aufweist. Die Orber Straße muss deshalb in diesem Bereich beidseits der Achse der Verbindungsstraße auf einer Länge von 35 m mit einer Längsneigung von ca. 3,5 % abgesenkt werden. Im Abschnitt zwischen Orber Straße und Wächtersbacher Straße wird die Richtung der Achse der Verbindungsstraße beibehalten. Nördlich der Orber Straße werden sowohl die Straße, als auch die Radfahrstreifen sowie der Gehweg geländenah trassiert. In diesem Abschnitt sind auf beiden Seiten der Straße Grünstreifen (Baumbepflanzung) mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. (siehe Anlage 2) Der Knotenpunkt Verbindungsstraße / Orber Straße und die Einmündung der Verbindungsstraße in die Wächtersbacher Straße werden gemäß den Ergebnissen einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Der aus der Wächtersbacher Straße nach Süden in die Verbindungsstraße einbiegende Verkehrsstrom erhält hierbei ein eigenes Signal. Der vorhandene Parkstreifen entfällt in diesem Bereich. Die Einmündungen im Zuge der Verbindungsstraße wurden aufgrund der geringen Gesamtverkehrsmenge ohne zusätzliche Abbiegefahrstreifen ausgeführt. Die Eckausrundungen wurden so dimensioniert, dass das Bemessungsfahrzeug (Lastzug / Sattelzug) ohne Benutzung der Gegenfahrbahn ab- bzw. einbiegen kann. Das gesamte Unterführungsbauwerk wird wegen des hohen Grundwasserstandes in Trogbauweise hergestellt. Die Entwässerung des Oberflächenwassers der Fahrbahn und der Böschungen erfolgt größtenteils über Rinnen und Abläufe in einen Pumpensumpf. Das Wasser ist von dort in die bestehende Kanalisation zu pumpen. Außerhalb des Trogbauwerkes im Abschnitt Orber Straße / Wächtersbacher Straße wird das Niederschlagswasser in parallel verlaufende Grünstreifen entwässert und versickert. Zwischen der Hanauer Landstraße und der Orber Straße überschneidet sich die Trasse der Unterführung mit dem Verlauf der Vorflutkanäle aus Fechenheim-Nord und den dazugehörigen Anschlussbauwerken. Neben der Neuverlegung des Vorflutkanals auf einer Länge von ca. 220 m müssen die Entlastungsanlage mit Verbindungskanälen samt Bauwerken in der Orber Straße und ein Anschlussbauwerk in der Hanauer Landstraße neu hergestellt werden. D - Kosten Die auf Grundlage der Vorplanungen geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen inklusive Planungskosten belaufen sich auf etwa 23 Mio. €. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten der beiden Unterführungsbauwerke Ernst-Heinkel-Str. und Cassellastr., den Kosten für die Verlegung und den Neubau der Kanalisation sowie den zu erwartenden Kosten aus dem Grunderwerb des Geländes der Hornbach AG. Die Finanzierung ist unter Einbeziehung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie ggf. unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln gemäß § 44, Absatz 2 HBO vorgesehen. Eine genaue Kostenaufteilung erfolgt in der Bau- und Finanzierungsvorlage. Anlage 1 (ca. 574 KB) Anlage 2 (ca. 330 KB) Anlage 3 (ca. 353 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Anlage 5 (ca. 564 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Februar 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.03.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 39 · 15.03.2010
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 34 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 39 · 15.03.2010
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 16.03.2010
TO I, TOP 82
Angenommen
Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerNPD
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 23.03.2010
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGFDPFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 25.03.2010
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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