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Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Cassellastraße

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Begründung

Cassellastraße Der Bau der nordmainischen S-Bahn erfordert die Schließung des Bahnüberganges Cassellastraße. Gleichzeitig soll eine barrierefreie Kreuzung für Zufußgehende und Radfahrende mit der in Zukunft viergleisigen Bahntrasse und ein barrierefreier Zugang zum künftigen S-Bahn-Halt hergestellt werden. Die Bedeutung der Verbindung von der Cassellastraße zum Wohngebiet Fechenheim Süd im Zuge des sogenannten Cassella-Steges wird in Zukunft deutlich wachsen, da dies die kürzeste Fuß-und Radwegeverbindung zwischen Fechenheim-Süd und dem neuen S-Bahn-Haltepunkt darstellen wird. Die Querung der Bahngleise für den Autoverkehr wird künftig durch eine Bahnunterführung in der Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße sichergestellt.

Inhalt

Antrag vom 24.01.2017, NR 223

Betreff: Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Cassellastraße Der Bau der nordmainischen S-Bahn erfordert die Schließung des Bahnüberganges Cassellastraße. Gleichzeitig soll eine barrierefreie Kreuzung für Zufußgehende und Radfahrende mit der in Zukunft viergleisigen Bahntrasse und ein barrierefreier Zugang zum künftigen S-Bahn-Halt hergestellt werden. Die Bedeutung der Verbindung von der Cassellastraße zum Wohngebiet Fechenheim Süd im Zuge des sogenannten Cassella-Steges wird in Zukunft deutlich wachsen, da dies die kürzeste Fuß-und Radwegeverbindung zwischen Fechenheim-Süd und dem neuen S-Bahn-Haltepunkt darstellen wird. Die Querung der Bahngleise für den Autoverkehr wird künftig durch eine Bahnunterführung in der Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße sichergestellt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Schließung des schienengleichen Bahnüberganges Cassellastraße von folgenden Rahmenbedingungen auszugehen:

  1. Der Bahnübergang Cassellastraße wird für den Autoverkehr geschlossen.
  2. Für Zufußgehende und Radfahrende wird im Zuge der Cassellastraße eine Überführung über die Bahngleise erstellt. Zusätzlich zu den jeweiligen Treppen wird zur Sicherstellung der Barrierefreiheit der Zugang zur Überführung sowohl südlich als auch nördlich der Bahngleise durch Rampen hergestellt. Die Rampen führen jeweils beiderseits der Bahngleise in östliche Richtung, um etwa auf halber Höhe mit einer Kehre zur Cassellastraße zurückzuführen.
  3. Sämtliche Rampen orientieren sich hinsichtlich Maximalneigung und Ruhezonen etc. an den bestehenden Richtlinien für die Herstellung barrierefreier Anlagen.
  4. Von der Brücke führt eine weitere Rampe in westlicher Richtung auf den Mittelbahnsteig der S-Bahn-Station herab.
  5. Im Norden und Süden der Überführung werden zusätzlich zu den barrierefreien Rampen zwei transparente Aufzüge zur einfacheren Überwindung des Höhenunterschiedes eingebaut.
  6. Die Verbindung von Fechenheim Süd zur Cassellastraße über das Industriegelände muss langfristig erhalten bleiben. Sollte der derzeitige Steg aus Gründen der Baufälligkeit unbenutzbar werden, ist ein Ersatz zu schaffen, der sowohl im Süden an das Wohngebiet als auch im Norden an die Hanauer Landstraße barrierefrei anzubinden ist
  7. Mit dem Bau der Eisenbahnüberführung wird der Steg von der Hanauer Landstraße nach Norden fortgeführt und an den Steg der Überführung angeschlossen. Die Überführung soll im Zuge der Planfeststellung zur nordmainischen S-Bahn bereits jetzt so geplant werden, dass ein höhengleicher Anschluss des Steges von Süden her baulich möglich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Januar 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 223 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeGrüneFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 8 · 14.02.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage NR 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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