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Frauenschutzzone vor pro familia - Magistrat, schreit‘ zur Tat

Vorlagentyp: B
76 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 93

Betreff: Frauenschutzzone vor pro familia - Magistrat, schreit' zur Tat Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3152 - NR 612/18 FDP - Gemäß § 15 Abs. 1 VersG kann die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Grundsätzlich ist die verpflichtende Aufgabe des Staates, die Durchführung von Versammlungen bzw. öffentlichen Meinungskundgaben zu ermöglichen. Dazu gehört bekanntlich, dass dieses Grundrecht das Recht des Veranstalters einschließt, frei über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung selbst zu bestimmen. Die Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Abwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechtes ergibt, dass dies zum Schutz anderer, jedoch mindestens gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist. Das autarke Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann durch Beschlüsse der kommunalen Stadtverordnetenversammlung nicht beschränkt werden. Die Versammlungsbehörde hat sich - stets zur Neutralität verpflichtend - an den Schranken dieses Grundrechtes zu orientieren. Im Einzelfall sind demnach nur Eingriffe mit individuellen Auflagen (analog zur Lage vom 26.09. bis 04.11.2018) möglich. Dazu ist grundsätzlich zu erwähnen, dass in solchen Fällen stets eine erkennbare auf Tatsachen beruhende unmittelbare Gefahrenprognose notwendig ist. Bekanntlich hat die Versammlungsbehörde für den Herbst dieses Jahres Auflagenverfügungen erlassen, mit denen jedem Anmelder konkretisierte Beschränkungen erteilt wurden. Im Hinblick auf den Schutz der ratsuchenden Frauen sowie auf den gesetzlichen beratenden Pflichtauftrag der Pro Familia-Beratungsstelle wurden den "Abtreibungsgegnern" folgende Auflagen erteilt: "Personen, die sich erkennbar auf dem Weg zur Beratungsstelle begeben bzw. dort ein- und ausgehen, dürfen nicht bedrängt werden. Überdies darf ihnen der Weg in die Beratungsstelle nicht versperrt werden. Auch Belästigungen aller Art, z. B. das Aufzwingen eines Gesprächs oder der Übergabe von Informationsmaterial, Flyer o. ä. in bedrängender Form ist nicht erlaubt. Es steht grundsätzlich Dritten frei, sich an Ihrer öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen oder nicht. Es ist zu gewährleisten, dass die Beratungsstelle ihren staatlichen Pflichtauftrag gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Betroffene anonym und verständlich unbeeinträchtigt von äußeren Einflüssen zu beraten und zu betreuen, umsetzen kann." Einhergehende unmittelbare Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit/Ordnung sind während der neuerlichen Versammlungslage nicht festgestellt worden. Ein Einschreiten der Polizei war demnach nicht notwendig, noch sind ordnungswidrige Handlungen nach dem Versammlungsgesetz begangen worden. Sehr wohl sieht der Magistrat die offensive Präsenz der Abtreibungsgegner in unmittelbarer Nähe zur Beratungsstelle problematisch. In Verantwortung für den Schutz für die ratsuchenden Frauen werden im Rahmen der Auflagen der Ordnungsbehörde auch in Zukunft Vorgaben formuliert, die gewährleisten, dass die Beratungsstelle ihren staatlichen Pflichtauftrag, anonym und unbeeinträchtigt zu beraten, wahrnehmen kann.Nebenvorlage: Antrag vom 25.07.2019, NR 916 Anregung vom 13.05.2019, OA 399 Antrag vom 26.04.2019, OF 786/2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juli 2018NRNR 612Frauenschutzzone vor pro familia - Magistrat, schreit‘ zur TatSTVV-Antrag · FDP
  2. 8. März 2019Sie sind hier
    BB 93Frauenschutzzone vor pro familia - Magistrat, schreit‘ zur Tat
    Magistratsbericht
  3. 26. April 2019OFOF 786/2Schutzzonen um Schwangerschaftsberatungsstellen - Aufstellung einer SatzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
  4. 13. Mai 2019OAOA 399Schutzzonen um Schwangerschaftsberatungsstellen Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 93Anregung
  5. 25. Juli 2019NRNR 916Einrichtung einer Schutzzone von 150 m vor der Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten während der BeratungszeitenSTVV-Antrag · FDP
  6. 22. November 2019BB 432Frauenschutzzone vor pro familia - Magistrat, schreit‘ zur TatMagistratsbericht
  7. 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 2347Schutzzonen um SchwangerschaftsbeatungsstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 34
Beraten
a) Die Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO I, TOP 12
Beraten
Anregung OA 399 2019 1. Die Vorlage B 93 wird unter Hinweis auf OA 399 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 786/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff die Worte "Aufstellung einer Satzung" ersatzlos gestrichen werden und der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Hierzu soll eine Schutzzone im Radius von 150 Metern um eine Schwangerschaftsberatungsstelle herum eingerichtet werden (z. B. durch eine Satzung oder einen Verwaltungsakt)."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 30 · 20.05.2019
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 31 · 24.06.2019
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 916 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 32 · 26.08.2019
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 916 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 27.08.2019
TO I, TOP 90
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlagen B 93, NR 916 und OA 399 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. Die Vorlage B 93 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 916 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFF
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTION
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 29.08.2019
TO II, TOP 103
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlage B 303 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage B 303 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlagen B 93, NR 916 und OA 399 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage B 93 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 916 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a und b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
AfD (kein Votum)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFF
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTION
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) und b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; AfD (= kein Votum) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme)

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