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Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 722

Betreff: Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8783 - NR 1960 und NR 2026 SPD, NR 2025 LINKE. - Zu Ziff. I Als Ergebnis der vom Magistrat beauftragten Studie zur Vernetzung von Bornheim und Seckbach ist festzustellen, dass durch eine Einhausung der A 661 im Bereich zwischen Friedberger- und Seckbacher Landstraße große Chancen für die künftige Entwicklung des Stadtraumes und eine neue Qualität innerhalb der Stadt eröffnet werden. Insbesondere sind zu nennen: - Durch behutsames Arrondieren der Stadtteile Schaffung von integrierten innerstädtischen und freiraumnahen Wohnbauflächen - Durch Begrünung der Autobahn und Entwicklung eines Grünzuges großräumige Verknüpfung von Landschaftsteilen: Vom Regionalpark über den Grüngürtel nach Bornheim fast bis an den Alleenring - Neuschaffung und Wiederherstellung von Wegebeziehungen zwischen Bornheim, Seckbach und der Festeburgsiedlung und damit bessere Vernetzung der Stadtteile - Beruhigung bisher verlärmter Bereiche und Entwicklung eines Landschaftsraumes mit hohem Freizeitwert. Nach einer ersten Abschätzung kann - je nach eingesetztem städtebaulichem Instrumentarium - neben den qualitativen Entwicklungschancen für Stadt- und Landschaftsraum ein Gewinn entstehen, der in der Gesamtrechnung die Kosten der Einhausung senken kann. Die Ergebnisse der Studie sind ein Hinweis hierfür. Um Aufwendungen und Nutzen genauer zu quantifizieren, wird der Magistrat auf Grundlage der Studie von AS&P die Untersuchungen vertiefen und ergänzen und über die Ergebnisse zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung berichten. Zu Ziff. IV und V Die Herausnahme des Alleentunnels aus dem RegFNP-Entwurf hat die Stadt Frankfurt am Main sowohl in der Stellungnahme zur

  1. Offenlage vom 01.08.2007 wie auch in der Stellungnahme zur
  2. Offenlage vom 13.11.2009 beantragt. In beiden Fällen wurde dem Antrag mit der Begründung nicht gefolgt, dass die nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB - unabhängig von der regionalplanerischen Bewertung - erforderlich ist, da die Planung noch im Bundesverkehrswegeplan enthalten und die Planfeststellung für diese Straße weiterhin gültig ist. Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum kommunalen Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main vom 15.12.2005, § 10477, hat der Magistrat bereits in der Vergangenheit versucht, bei der Bundesregierung eine Streichung des Projekts A 66 Alleentunnel aus dem Bundesverkehrswegeplan zu erwirken. Diese Bemühungen sind bis jetzt ergebnislos geblieben. Gleichwohl wird der Magistrat auch in Zukunft gegenüber der Bundesregierung und gegenüber dem in Auftragsverwaltung tätigen Land Hessen auf eine Streichung der Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan dringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2010NRNR 1960Einhausung der BAB 661 ist finanzierbarSTVV-Antrag · SPD
  2. 29. September 2010NRNR 2026Alleentunnel und Alleenspange aus dem Bundesverkehrswegeplan streichenSTVV-Antrag · SPD
  3. 30. September 2010NRNR 2025Verzicht auf die Alleenspange - Geringere Kosten der EinhausungSTVV-Antrag · LINKE.
  4. 29. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 722Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 47 · 17.01.2011
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 48 · 18.01.2011
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 48 · 14.02.2011
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 48 · 15.02.2011
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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