Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
finanzierbar Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Kosten für eine Einhausung der BAB 661 in Höhe von geschätzten 200 Mio € durch Flächengewinne für neuen Wohnungsbau und Flächen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gesenkt werden können. Begründung: Die A 661 ist eine schmerzhafte räumliche städtebauliche Barriere. Von ihr gehen Lärmemissionen aus, die die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten extrem belasten. Manche Bereiche sind sogar nur noch eingeschränkt oder gar nicht bewohnbar. Mit einer intelligenten Einhausung der Autobahn zwischen Bornheim und Seckbach mit einem Betonbau (wie zum Beispiel in Altendorf am Zürichsee) kann die teilende Wirkung eliminiert und könnten Flächen für neuen Wohnungsbau und zur Naherholung gewonnen werden. Gleichzeitig wird der Lärm sehr stark reduziert und Abgase können aus der Luft gefiltert werden. Die Einhausung bis zum Knoten am Erlenbruch kann in Leichtbauweise erfolgen. Dabei entstehen insgesamt auch Freiflächen, die als Flächen für naturrechtlichen Ausgleich vermarktet werden können. Im Ergebnis könnte mit der Investition in die Überbauung der A 661 eine Bausünde der Vergangenheit geheilt werden.
Inhalt
Antrag vom 18.08.2010, NR 1960
Betreff: Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Kosten für eine Einhausung der BAB 661 in Höhe von geschätzten 200 Mio € durch Flächengewinne für neuen Wohnungsbau und Flächen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gesenkt werden können.
Begründung: Die A 661 ist eine schmerzhafte räumliche städtebauliche Barriere. Von ihr gehen Lärmemissionen aus, die die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten extrem belasten. Manche Bereiche sind sogar nur noch eingeschränkt oder gar nicht bewohnbar. Mit einer intelligenten Einhausung der Autobahn zwischen Bornheim und Seckbach mit einem Betonbau (wie zum Beispiel in Altendorf am Zürichsee) kann die teilende Wirkung eliminiert und könnten Flächen für neuen Wohnungsbau und zur Naherholung gewonnen werden. Gleichzeitig wird der Lärm sehr stark reduziert und Abgase können aus der Luft gefiltert werden. Die Einhausung bis zum Knoten am Erlenbruch kann in Leichtbauweise erfolgen. Dabei entstehen insgesamt auch Freiflächen, die als Flächen für naturrechtlichen Ausgleich vermarktet werden können. Im Ergebnis könnte mit der Investition in die Überbauung der A 661 eine Bausünde der Vergangenheit geheilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2010Sie sind hierNRNR 1960Einhausung der BAB 661 ist finanzierbarSTVV-Antrag · SPD
- 29. November 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 722Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen EinhausungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2005) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)