a) Andienung der neuen Kita Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend asphaltierten Feldweg realisieren b) Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 557
Betreff:
a) Andienung der neuen Kita Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend asphaltierten Feldweg realisieren b) Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1551 - OA 161/12 OBR 15, OM 1599/12 OBR 15 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgeschlagene, alternative verkehrliche Anbindung der neuen Kita über zwei Feldwege erneut überprüft. Eine Andienung über den Feldweg - Variante 1a - nördlich des Taunengrabens ist aufgrund der Lage innerhalb der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes rechtlich nicht umsetzbar. Eine erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Um die verkehrliche Andienung der Kita über den Feldweg Variante 1b zu realisieren, sind die in der Stellungnahme ST 1498 zur EA 30 bereits genannten umfangreichen Baumaßnahmen erforderlich. Diese beinhalten - einen durchgehenden auch für LKW geeigneten Straßenausbau - eine Straßenentwässerung, da öffentliche Straßen nicht in Privatgelände entwässert werden dürfen, - eine Straßenbeleuchtung, - bis zu sieben Ausweichbuchten in ausreichender Dimensionierung für den Begegnungsverkehr sowie - einen Schutzzaun entlang der U-Bahntrasse Ein "einfacherer Ausbau" ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt nicht möglich. Wie ebenfalls in der Stellungnahme zur EA 30 bereits aufgeführt, steht auch das für die Ausweichbuchten benötigte Gelände weder im Eigentum der Stadt, noch liegt Planungsrecht für den Ausbau vor. Somit entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten für den Grunderwerb und die Herstellungsmaßnahmen, sowie weitere Folgekosten für Unterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst. Selbst bei Umsetzung eines Feldwegausbaus ist es durch die vorhandene öffentliche Erschließung über die Gladiolenstraße, sowie deren Anbindung zur Ortsmitte über die Dahlienstraße, naheliegend, dass der Eltern-Bring- und Abholdienst auch weiterhin über die vorhandene direkte Wegebeziehung erfolgen wird. Eine Einschränkung der verkehrlichen Nutzung dieser öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nicht möglich. Durch den Bau der Kita fällt bereits ein Bolzplatz weg. Der bestehende, von Kindern und Jugendlichen auch genutzte Bolzplatz soll nach der Baumaßnahme wieder hergerichtet und weiter als Bolzplatz zur Verfügung gestellt werden. Ein geeignetes Grundstück zur Verlegung des Bolzplatzes steht nicht zur Verfügung. Außerdem ist eine Versiegelung der Fläche als Stellplatzfläche/Wendefläche aus ökologischen Gründen abzulehnen. Demnach kann der Anregung des Ortsbeirats, eine Zu- und Abfahrt zur neuen Kita über einen durchgehend asphaltierten Feldweg mit Stellplätzen und einer Wendefläche auf dem Bolzplatz, nicht entsprochen werden. Im Falle einer zukünftigen Erschließung des im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebietes wird der Magistrat eine Erschließung der Kita über den in Rede stehenden Feldweg (Variante 1b) noch einmal überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2012OFOF 81/15Haushalt 2012 Anfahrt zur geplanten Kita an der GladiolenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2012EAEA 30Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.01 Erschließung Anfahrt zur geplanten Kita an der GladiolenstraßeEtatanregung
- 16. März 2012OAOA 161Andienung der neuen Kita Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend asphaltierten Feldweg realisierenAnregung
- 10. September 2012STST 1498Anfahrt zur geplanten Kita an der GladiolenstraßeStellungnahme
- 11. September 2012OFOF 124/15Geplante Kita Gladiolenstraße für KrippenkinderOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012OMOM 1599Geplante Kita Gladiolenstraße für KrippenkinderDirektanregung
- 5. Oktober 2012MM 221Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der GladiolenstraßeMagistratsvortrag
- 16. Oktober 2012OFOF 131/15Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2012OAOA 282Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221Anregung
- 14. November 2012OFOF 137/15Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2012OMOM 1800Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestaltenDirektanregung
- 21. Dezember 2012Sie sind hierBB 557a) Andienung der neuen Kita Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend asphaltierten Feldweg realisieren b) Geplante Kita Gladiolenstraße für KrippenkinderMagistratsbericht
- 28. Januar 2013BB 64Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeiten schaffenMagistratsbericht
- 15. März 2013STST 466Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestaltenStellungnahme
- 17. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 265a) Andienung der neuen Kita Gladiolenstraße optimieren hier: Zu- und Abfahrt über durchgehend asphaltierten Feldweg realisieren b) Geplante Kita Gladiolenstraße für KrippenkinderMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung)