Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)
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Bericht des Magistrats vom 02.12.2019, B 464
Betreff: Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) Vorgang: A 502/19 AfD zu Frage 1: Der niedrigste Betrag betrug 15,00 Euro. Der höchste Betrag betrug 55,00 Euro. Der Durchschnitt betrug 21,68 Euro. Für den genannten Zeitraum wurden zu 72 % Bußgelder in Höhe von 15 Euro verhängt. zu Frage 2: Die Meldebehörde erhält in der Regel Kenntnis über die verspätete Anmeldung durch die meldepflichtige Person selbst, da sie im Rahmen der Anmeldung das Einzugsdatum nennt. In geringerem Umfang erhält die Meldebehörde Hinweise durch andere Behörden (z. B. Polizei, Ordnungsamt) und private Stellen (z. B. Hausverwaltung, Vermieter). zu Frage 3: Ja, in Einzelfällen. zu Frage 4: Hierüber führt die Meldebehörde keine Statistik. zu Frage 5: In Ausnahmefällen wird aus sozialen Gründen von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgesehen (wenn die betroffene Person etwa aufgrund von schwerer Krankheit sich nicht rechtzeitig anmelden konnte). Hierbei handelt es sich um wenige Einzelfälle. zu Frage 6: Sobald die Meldebehörde Kenntnis über ordnungswidriges Verhalten erlangt, führt sie das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch (Ausnahmen siehe zu Frage 5).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2019FF 1710Im August letzten Jahres hat Stadtrat Schneider angekündigt, dass er mit den Bewohnern des Anwesens „In der Au“ VerhandlFragestunde-Frage
- 16. Mai 2019FF 1877Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz, BMG, können nach diesem Gesetz mit Bußgeld geahndet werden. Ich frage den MagistrFragestunde-Frage
- 6. Juni 2019AA 502Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)STVV-Anfrage · AfD
- 2. Dezember 2019Sie sind hierBB 464Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
- 15. Januar 2020AA 638Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)STVV-Anfrage · AfD
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 162Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz (BMG)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)